Errichtung einer neuen Oberschule – Bildungscampus – Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 143-7.1/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untermarkt 6-8
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerlitz.de/Wirtschaft/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer neuen Oberschule – Bildungscampus – Ausstattung
Planung der Ausstattung einer neuen 2-zügigen Oberschule als Bildungscampus auf dem ehemaligen Schlachthofgelände mit Mobiliar und Fachkabinettsausstattung entsprechend der Aufgabenstellung.
Der Bildungsstandort wird aus mehreren Bestandsgebäuden und einem neu zu errichtenden Unterrichtsgebäude bestehen. Das Bestandsgebäude auf der Rauschwalder Straße 73 soll sowohl Unterrichtsräume für das „Produktive Lernen“, angeschlossen an eine Oberschule, beherbergen als auch gemeinnützigen Vereinen zur Verfügung gestellt werden. In den weiteren Bestandsgebäuden sollen die Mensa/Aula, Kreativkabinette und allgemeine Verwaltungsräume eingerichtet werden.
Der Schulhausneubau soll Unterrichtszwecken dienen und Lehrerzimmer sowie Vorbereitungsräume aufnehmen. Somit sollen allgemeine und Fachunterrichtsräume entstehen. Diese orientieren sich an den Lehrplänen des Freistaates Sachsen.
Der neue Schulstandort wird als Einheit von schulischer und außerschulischer Bildung mit Angeboten im Jugend-, Sozial-, Sport- und Freizeitbereich zur Integration und Teilhabe in der westlichen Innenstadt betrachtet.
Die Fertigstellung des Neubaus und die Übergabe an den Nutzer sind für das Schuljahr 2024/25 vorgesehen. Letztlich wird gefordert, dass nach Abschluss der Planungs- und Bauphase ein funktionsfähiger Schulbau als Bildungscampus zur Verfügung steht, welcher alle Nutzungsbereiche der einzelnen Gebäude miteinander verknüpft.
Die Ausstattung der Schule soll insgesamt flexibel gestaltet werden um dem Cluster-Gedanken Rechnung zu tragen. Der Unterricht soll sowohl im Klassenverband, in Gruppen als auch in offenen Formen unkompliziert stattfinden können. Die Ausstattung soll die Möglichkeit der Schaffung von „Lerninseln“ (durch die Schüler selbst organisiert) bieten. Die Ausstattungen sollen allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden und allen gültigen Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie entsprechen. Dies muss bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse Beachtung finden. Es sind sowohl Ausstattungen für den allgemeinen Unterricht als auch für den Fachunterricht in allen Bereichen (naturwissenschaftlich, musisch und künstlerisch, technisch und hauswirtschaftlich) abzustimmen und auszuschreiben.
Die intensive Abstimmung und Kooperation mit der Schulverwaltung als Auftraggeber, allen beteiligten Ingenieurbüros für die baulichen Maßnahmen, den Vertretern der Schule und anderen Partnern wird erwartet.
Görlitz
DEUTSCHLAND
Planung der Ausstattung für eine zweizügige Oberschule in Abstimmung mit dem Schulträger und der Schulleitung einer Oberschule analog HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff., Leistungsphasen 1-8 für die Möblierung und Fachkabinettsausstattung einer neuen Oberschule in Form eines Bildungscampus am Standort Rauschwalder Straße 73 in Görlitz; Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphase 1-3 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen sowie auf die Weiterbeauftragung nach der Erbringung der Leistungsphasen 1-3 besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4-8 Die Weiterbeauftragung für das Gesamtvorhaben erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver Grundsatzentscheidung der städtischen Entscheidungsgremien zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Die eingegangenen Bewerbungen werden auf die Einhaltung von formalen Kriterien aus Abschnitt III.2 geprüft.
Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: Pro Auswahlkriterium werden maximal 3 Punkte vergeben. Es können regulär maximal 30 Punkte erreicht werden. Hinzu kommen maximal 5 Zusatzpunkte. Es wird eine Qualifikationsnorm von 23 Punkten (ohne Zusatzpunkte) der regulär maximal erreichbaren Punktzahl festgesetzt. Werden die 23 Punkte nicht erreicht, wird das Angebot nicht weiter berücksichtigt. Die maximal 5 Angebote mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 4-8 für die Planung der Ausstattung einer neuen Oberschule als Bildungscampus am Standort Rauschwalder Straße 73 in Görlitz. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Teilnahmeantrag muss wie folgt eingereicht werden:
a) Alle Formulare als im Original rechtsverbindlich unterschriebene und abgestempelte Ausdrucke (Ausschlusskriterium);
b) Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, bestehend aus ausgefülltem und unterschriebenem Bewerberbogen einschließlich aller geforderten Erklärungen und Anlagen.
c) Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorzulegen (Ausschlusskriterium).
d) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren des Bewerbers, diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Geforderte Angaben und Nachweise sind:
1. Angaben zum Bewerber: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. sich bewerbende Zweigstellen/ Niederlassungen, Rechtsform (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug), Kontakt,
2. bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich die Erklärung aller Mitglieder über die gesamtschuldnerische Haftung und den bevollmächtigten Vertreter (Ausschlusskriterium),
3. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016 mit konkreter Aufgaben-/Leistungszuordnung, Verpflichtungserklärung der Unterunternehmer im Original gezeichnet (Ausschlusskriterium),
4. Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterunternehmer im Original gezeichnet (Ausschlusskriterium),
5. Art der Bewerbung,
6. Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB 2016 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016 bestehen (Ausschlusskriterium),
7. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der technischen Mitarbeiter einschließlich der Büroinhaber, ohne freie Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren gem. § § 46 (3) Nr. 8 VgV 2016,
9. Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto nachzuweisen,
10. Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gem. §45 (1), Nr. 3 VgV (siehe III.1.2),
11. Nachweis der geforderten 2 Referenzen; Nachweise in schriftlicher, tabellarischer oder bildlicher Darstellung,
12. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
1. Jahreshonorarumsatz der letzten 3 Jahre:
Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Objektplanung Ausstattung analog § 33 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto nachzuweisen,
2. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der technischen Mitarbeiter einschließlich der Büroinhaber, ohne freie Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren gem. § § 46 (3) Nr. 8 VgV 2016,
3. Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gem. §45 (1), Nr. 3 VgV:
Der Bewerber hat Nachweise gem. § 122 GWB 2016 i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV 2016 über die folgenden Berufshaftpflichtdeckungssummen bzw. eine Erklärung des Versicherers über die mögliche Anpassung der Versicherungssummen im Auftragsfall zu erbringen: Haftpflicht Deckungssumme für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages). Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen (Ausschlusskriterium).
4. Nachweis des vorgenannten Verantwortlichen zur fachlichen Eignung:
In Kopie ist ein Dokument über die Mitgliedschaft in einer Kammer oder Ähnlichem (Diplomzeugnis, Mitarbeiterzertifikate, etc.) der Bewerbung beizufügen
Pflichtreferenzen
Es sind Nachweise von vergleichbaren Planungsleistungen für die Pflicht-Referenz 1 und Pflicht-Referenz 2 zu erbringen. Die Mindestkriterien der Referenzen stellen Ausschlusskriterien dar.
Pflicht-Referenz 1: Objektplanungsleistung zur Ausstattung von Fachkabinetten entsprechend der Lehrpläne des Freistaates Sachsen für den Haupt- und Realschulbildungsgang analog § 33 ff. HOAI 2013
Mindestkriterien: Federführende Betreuung eines Ausstattungsvorhabens mind. einer Real- oder Oberschule inkl. der Ausstattung von unterschiedlichen Fachunterrichtsräumen gemäß der geltenden Lehrpläne des Freistaates Sachsen; mind. bis Leistungsphase (LP) 6: nach 1.1.2014 (Erstellen aller notwendigen Ausschreibungsunterlagen und Begleitung des Verfahrens mind. bis zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse); Honorarzone: mindestens III analog § 35 HOAI 2013;
A) Allgemeine Angaben:
— Bezeichnung der Referenzmaßnahme;
— Beschreibung der Referenzmaßnahme;
— Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
— Realisierungszeitraum;
— textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
B) Mindestkriterien: Objektplanungsleistungen Ausstattung von Fachkabinetten analog § 33 ff. HOAI 2013. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
Vorhaben zur Ausstattung mind. einer Real- und Haupt- oder Oberschule im Neubau und/oder sanierten Altbau mind. bis LP 6 HOAI
Erstellen aller notwendigen Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen etc.: nach 1.1.2014 (Vorbereitung des Verfahrens bis zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse);
Honorarzone: mindestens III analog § 35 HOAI 2013;
C) Bewertungskriterien Fachkabinette:
— Planung von Fachkabinetten Biologie, Chemie, Physik/Informatik;
— Planung von Fachkabinetten Hauswirtschaft, Nähen;
— Planung von Fachkabinetten Kunst, Werken/Technik;
— Planung von Fachkabinetten Medienzuführung über ein flexibles Deckensystem mit den Medien: Gas, Elektro, Niederspannung, Daten;
— Planung von Schüler- und Lehrerarbeitsplätzen in Fachkabinetten als flexible Raumlösung.
Im Rahmen der Planung erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 2013
Angabe, welche Ausstattungskosten (KG 600), netto für das Referenzobjekt nach DIN 276 entstanden sind.
Pflicht-Referenz 2: Objektplanungsleistung zur Ausstattung von allgemeinen Räumen, Aulen, Mensen, Verwaltungs-, Lehrer- und Assistenzbereichen einer allgemeinbildenden Schule mit mind. 12 Klassenräumen, analog § 33 ff. HOAI 2013
A) Allgemeine Angaben zum Referenzobjekt
— Bezeichnung der Referenzmaßnahme;
— Beschreibung der Referenzmaßnahme;
— Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
— Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
— Realisierungszeitraum;
— textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
B) Mindestkriterien: für die Objektplanungsleistung von allgemeinen Räumen, Aulen, Mensen, Verwaltungs-, Lehrer- und Assistenzbereichen analog § 33 ff. HOAI 2013. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar:
Vorhaben zur Ausstattung einer allgemeinbildenden Schule mit mind. 12 Klassenräumen, mind. bis LP 6 HOAI
Erstellen aller notwendigen Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen etc.: nach 1.1.2014 (Vorbereitung des Verfahrens bis zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse);
Honorarzone: mindestens III analog § 35 HOAI 2013;
C) Bewertungskriterien für die allgemeine Ausstattung: Referenzobjekt ist eine mindestens 2-Zügige weiterführende allgemeinbildende Schule, für welche allgemeine Unterrichtsbereiche ausgestattet wurden.
— Ausstattungsplanung für Lehrer-, Assistenz- und Verwaltungsbereiche, sowie von Aula- und Mensa-Möblierung;
— Planung der Ausstattung für allg. Unterrichtsbereiche;
— Ausstattungsplanung von visuellen, auch interaktiven Anschauungsbereichen (Tafelanlagen, auch interaktiv);
— Ausstattungsplanung von beweglichen Schülerarbeitsplätzen in Unterrichtsräumen und Gemeinschaftsbereichen;
— erbrachte Leistungsphasen analog § 34 HOAI 2013 für Referenzobjekt;
— Ausstattungskosten (KG 600), netto für Referenzobjekt.
Zusatzpunkte Für die jeweiligen Pflicht-Referenzen sind zum Erreichen von Zusatzpunkten folgende Kriterien anzugeben:
Angabe, ob Referenzobjekt 1 und/oder Referenzobjekt 2 mit öffentlichen Fördermitteln realisiert und nach dem öffentlichen Vergaberecht vergeben wurde;
Angabe, ob bei Referenzobjekt 1 und/oder Referenzobjekt 2 im Rahmen der Maßnahme mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Ausstattungen (inkl. Räume für „produktives Lernen“) geplant wurden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Erklärung zur Richtigkeit aller Angaben.
Der Bewerber erklärt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Bewerbungsbogen
Es sind Nachweise von vergleichbaren Planungsleistungen für die Pflicht-Referenz 1 und Pflicht-Referenz 2 zu erbringen. Die
Mindestkriterien der Referenzen stellen Ausschlusskriterien dar.
1.1. Pflicht-Referenz 1: Objektplanungsleistung zur Ausstattung von Fachkabinetten entsprechend der Lehrpläne des Freistaates Sachsen für den Haupt- und Realschulbildungsgang analog § 33 ff. HOAI 2013
Mindestkriterien: Ausstattungsvorhaben mind. einer Real- oder Oberschule inkl. der Ausstattung von Fachunterrichtsräumen gemäß der geltenden Lehrpläne des Freistaates Sachsen; Leistung bis mind. Leistungsphase 6 entsprechend §34 (§) HOAI; Honorarzone: mindestens III analog § 35 HOAI 2013;
1.1.1. Allgemeine Angaben:
1.1.1.1. Bezeichnung der Referenzmaßnahme,
1.1.1.2. Beschreibung der Referenzmaßnahme,
1.1.1.3. Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
1.1.1.4. Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen,
1.1.1.5. Realisierungszeitraum,
Textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
1.1.2. Mindestkriterien: Objektplanungsleistungen Ausstattung von Fachkabinetten analog § 33 ff. HOAI 2013. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
1.1.2.1. Vorhaben der Ausstattungsplanung mind. einer Real- und Haupt- oder Oberschule im Neubau und/oder sanierten Altbau,
1.1.2.2. federführende Begleitung der Ausschreibungsverfahren bis mind. LP 6 nach § 34 HOAI: Realisierung nach 1.1.2014,
1.1.2.3. Honorarzone: mindestens III analog § 35 HOAI 2013,
1.1.3. Bewertungskriterien Fachkabinette:
1.1.3.1. Planung von Fachkabinetten Biologie, Chemie, Physik/Informatik
Punktbewertung:
0: nein,
1: Frontalunterricht,
2: Frontal- und Gruppenunterricht,
3: wird nicht vergeben,
1.1.3.2. Planung von Fachkabinetten Hauswirtschaft, Nähen
Punktbewertung:
0: nein,
1: Frontalunterricht,
2: Frontal- und Gruppenunterricht,
3: wird nicht vergeben,
1.1.3.3. Planung von Fachkabinetten Kunst, Werken/Technik
Punktbewertung:
0: nein,
1: Frontalunterricht,
2: Frontal- und Gruppenunterricht,
3: wird nicht vergeben,
1.1.3.4. Planung von Fachkabinetten Medienzuführung über ein flexibles Deckensystem mit den Medien: Gas, Elektro, Niederspannung, Daten
Punktbewertung:
0: nein,
1: Frontalunterricht,
2: Frontal- und Gruppenunterricht;
3: wird nicht vergeben;
1.1.3.5. Planung von Schüler- und Lehrerarbeitsplätzen in Fachkabinetten als flexible Raumlösung
Punktbewertung:
0: nein,
1: wird nicht vergeben,
2: ja,
3: wird nicht vergeben,
1.1.3.6. Im Rahmen der Planung erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 2013,
0: wird nicht vergeben,
1: mind. LP 1-3,
2: mind. LP 1-6,
3: LP 1-8,
1.1.3.7. Angabe, welche Ausstattungskosten (KG 600), netto für das Referenzobjekt nach DIN 276 entstanden sind:
0: wird nicht vergeben,
1: <0,5 Mio. EUR,
2: ≥0,5 Mio. EUR ≤0,8 Mio. EUR,
3: > 0,8 Mio. EUR,
1.2. Pflicht-Referenz 2: Objektplanungsleistung zur Ausstattung von allgemeinen Räumen, Aulen, Mensen, Verwaltungs-, Lehrer- und Assistenzbereichen einer allgemeinbildenden Schule mit mind. 12 Klassenräumen, analog § 33 ff. HOAI 2013
Mindestkriterien: Ausstattungsvorhaben mind. einer allgemeinbildenden Schule inkl. der Ausstattung von oben aufgeführten Räumen, Leistung bis mind. LP 6 entsprechend §34 (§) HOAI; Honorarzone: mindestens III analog § 35 HOAI 2013;
1.2.1. Allgemeine Angaben zum Referenzobjekt.
Folgende Angaben sind zu Referenz 2 gefordert:
1.2.1.1. Bezeichnung der Referenzmaßnahme,
1.2.1.2. Beschreibung der Referenzmaßnahme,
1.2.1.3. Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
1.2.1.4. Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen,
1.2.1.5. Realisierungszeitraum,
Textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
1.2.2. Mindestkriterien für die Objektplanungsleistung von allgemeinen Räumen, Aulen, Mensen, Verwaltungs-, Lehrer- und Assistenzbereichen analog § 33 ff. HOAI 2013. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar:
1.2.2.1. Ausstattungsplanung für eine Komplettausstattung einer allgemeinbildenden Schule mit mind. 12 Klassenräumen im Neubau/sanierten Altbau für vorstehend aufgeführte Bereiche,
1.2.2.2. federführende Begleitung der Ausschreibungsverfahren bis mind. LP 6 nach § 34 HOAI: Realisierung nach 1.1.2014,
1.2.2.3. Honorarzone: mindestens III analog § 35 HOAI 2013,
1.2.3. Bewertungskriterien für die allgemeine Ausstattung,
1.2.3.1. Referenzobjekt ist eine mindestens 2-Zügige weiterführende, allgemeinbildende Schule, für welche allgemeine Unterrichtsbereiche ausgestattet wurden
Punktbewertung:
0: nein,
1: ja,
2: wird nicht vergeben,
3: wird nicht vergeben,
1.2.3.2. Ausstattungsplanung für Lehrer-, Assistenz- und Verwaltungsbereiche, sowie von Aula- und Mensa-Möblierung,
Punktbewertung:
0: nein;
1: ja,
2: wird nicht vergeben,
3: wird nicht vergeben,
1.2.3.3. Planung der Ausstattung für allg. Unterrichtsbereiche,
Punktbewertung:
0: Nein,
1: Frontalunterricht,
2: Frontal und Gruppenunterricht,
3: wird nicht vergeben,
1.2.3.4. Ausstattungsplanung von visuellen, auch interaktiven Anschauungsbereichen (Tafelanlagen, auch interaktiv)
Punktbewertung:
0: nein,
1: wird nicht vergeben,
2: ja,
3: wird nicht vergeben,
1.2.3.5. Ausstattungsplanung von beweglichen Schülerarbeitsplätzen in Unterrichtsräumen und Gemeinschaftsbereichen
Punktbewertung:
0: nein,
1: wird nicht vergeben,
2: ja,
3: wird nicht vergeben,
1.2.3.6. Erbrachte Leistungsphasen analog § 34 HOAI 2013 für Referenzobjekt;
Punktbewertung:
0: wird nicht vergeben,
1: mind. LP 1–3,
2: mind. LP 1–6,
3: LP 1–8,
1.2.3.7. Ausstattungskosten (KG 600), netto für Referenzobjekt;
Punktbewertung:
0: wird nicht vergeben,
1: <0,5 Mio. EUR,
2: ≥0,5 Mio. EUR ≤0,8 Mio. EUR,
3: > 0,8 Mio. EUR,
2. Zusatzpunkte
Für die jeweiligen Pflicht-Referenzen sind zum Erreichen von Zusatzpunkten folgende Kriterien anzugeben:
2.1. Angabe, ob Referenzobjekt 1 und/oder Referenzobjekt 2 mit öffentlichen Finanzmitteln realisiert und nach dem öffentlichen Vergaberecht vergeben wurde;
Punktbewertung:
0: nein,
1: wird nicht vergeben,
2: Referenz 1 oder 2,
3: Referenz 1 und 2,
2.2. Eine Pflicht-Referenz umfasste die Planung für mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Ausstattung;
Punktbewertung:
0: nein,
1: wird nicht vergeben,
2: ja,
3: wird nicht vergeben.
Der Bewerber muss nachweisen, dass er die Befähigung zur Erstellung von Ausstattungsplanungen für Schulen hat. Dies kann mittels der geforderten Referenzen erfolgen oder mittels bestätigter Darstellung des beruflichen Werdegangs (Anstellung bei einem Ausstattungsplanungsbüro oder Erstellung von Angeboten – vollumfänglich) bei einer Firma zur Ausstattung von Schulen mit Mobiliar und Fachkabinetten. Der Bewerber muss zur Erstellung von Ausstattungs-/ Installationsplänen als CAD Datei-Viewer in der Lage sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche der Referenzen für die Bewertung berücksichtigt werden sollen. Erfolgt keine Angabe, wird der Auftraggeber die ersten 2 eingereichten Referenzen werten.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 56 (2) VgV wird vorbehalten.
Entsprechend § 17 Abs. 7 VgV gilt als gegenseitig einvernehmlich festgelegt, das die Frist von 30 Tagen, vgl. § 17 Abs. 6 VgV, für den Eingang der Erstangebote (Honorarangebote) um 15 Tage reduziert wird.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Untermarkt 6-8
Ort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.goerlitz.de/Wirtschaft/Ausschreibungen