Generalplanungsleistungen für das Vorhaben „Grundhafter Ausbau Ernst-Thälmann-Straße, Straße Am Wasserturm und Röthiger Weg mit Umfahrung Platz" Deutzen/Neukieritzsch Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Schulplatz 3
Ort: Neukieritzsch
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04575
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: www.neukieritzsch.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanungsleistungen für das Vorhaben „Grundhafter Ausbau Ernst-Thälmann-Straße, Straße Am Wasserturm und Röthiger Weg mit Umfahrung Platz" Deutzen/Neukieritzsch

Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Neukieritzsch mit ihren Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt, Goßzössen und Kahnsdorf ist eine aufstrebende Gemeinde im Südraum von Leipzig mit insgesamt rund 7 000 Einwohnern.

Die Struktur der Gemeinde Neukieritzsch ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1994 die Gemeinde Breunsdorf eingemeindet und im Jahr 1996 kam es zur Eingemeindung der Gemeinde Lippendorf-Kieritzsch. Im Jahr 2008 kam im Wege der Eingemeindung zu Neukieritzsch auch die Gemeinde Lobstädt hinzu, die sich zuvor mit Großzössen und Kahnsdorf verbunden hatte.

Schließlich kam es zuletzt im Jahr 2014 zur Eingemeindung von Deutzen nach Neukieritzsch. Insofern sind die vorstehend benannten 8 Ortsteile entstanden.

Im Jahr 2014 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Neukieritzsch und der Gemeinde Regis-Breitingen abgeschlossen. Insofern wird es bis 2024 ebenfalls zu einem Zusammenschluss kommen, da die Gemeinde Regis-Breitingen bis heute weniger als 5 000,00 Einwohner hat. Bereits jetzt findet eine vertiefte Zusammenarbeit statt und es werden kommunale Aufgaben gemeinsam wahrgenommen.

In Neukieritzsch selbst leben ca. 3 000 Einwohner. Der Ort zeichnet sich durch eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, sanierte Gebäude, intakte Straßen, einen großen Naturpark und viel Grün aus. Es gibt eine attraktive Grundschule und eine Kindertagesstätte.

Die Gemeinde Neukieritzsch, erfährt nicht zuletzt durch die gute vorhandene Infrastruktur (Lebensmittel- und ärztliche Versorgung u. a.) und die gute Erreichbarkeit (Leipzig ca. 25 km, Dresden 120 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen einen Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.

Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung soll und muss es auch zur Sanierung vorhandener und zum Ausbau von Straßen und in diesem Zuge auch von Trinkwasser- und Abwasseranlagen kommen.

Die Gemeinde Neukieritzsch hat insofern eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zweckverband Wasser/Abwasser Bornaer Land geschlossen, wonach die Vertragsparteien Bauleistungen im gleichen Baufeld ausführen lassen wollen und insofern vorangehend auch unter wirtschaftlichen, technologischen und nicht zuletzt gewährleistungsrelevanten Gesichtspunkten gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und anschließend bezüglich der Bauleistungen vornehmen, um so den gesamtwirtschaftlichsten Bieter für alle erforderlichen Leistungen zu ermitteln.

Insofern soll nun der grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weg mit Umfahrung des Platzes erfolgen und dabei soll es zur Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung in Deutzen kommen.

Die Lage der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges ist aus dem anliegenden Lageplan erkennbar.

Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Diese sind nach Vorlage der Entwurfsplanung durch die Gemeinde Neukieritzsch zu beantragen. Sollten die Fördermittel entsprechend gewährt werden, sind die Vorgaben des Fördermittelgebers zu beachten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

Neukieritzsch

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Neukieritzsch schreibt die Planungsleistungen für den Straßenbau sowie die Planungsleistungen für den Bau der Kanal- und Trinkwasserleitung einschließlich der erforderlichen Besonderen Leistungen für die Maßnahme grundhafte Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße, der Straße am Wasserturm und des Röthiger Weges mit Umfahrung des Platzes in Deutzen aus, wobei auch die Erneuerung des Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitung erfolgen soll.

Insofern ist zunächst auf die vorstehende Beschreibung der Leistungen zu verweisen und im Übrigen sind die nachfolgend benannten Grundleistungen der HOAI für folgende Punkte im Rahmen einer Generalplanung zu erbringen:

1. Fachplanung Verkehrsanlagen LPH 1-9, §§ 48 HOAI,

2. Fachplanung Technische Ausrüstung LPH 1-9, §§ 56 ff. HOAI,

3. Fachplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-9, §§ 44 ff. HOAI.

Als Besondere Leistungen sind Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchungen, SiGeKo, die Untersuchung Munition- und Kampfmittel sowie die Projektsteuerung (Koordination mit allen TÖB, Nachtragsprüfungen u. a.) anzubieten. Es ist insbesondere im Vorfeld des Beginns der Baumaßnahme ein Verkehrs- und Umleitungskonzept zu erstellen, das berücksichtigt, dass die anliegenden Siedlungsbereiche mit der Caritas-Sozialstation an das Baugebiet jederzeit erreichbar sind. Weiterhin sind abfallrechtliche Erkundungen, Bewertungen, Zwischenlagerkonzepte sowie die Entsorgung von überschüssigem Aushub vorzusehen.

Die Ausschreibung erfolgt jeweils optional (LP 1-3; 4; 5-7 und 8-9) und die Beauftragung der Optionen ist von der zusätzlichen Bewilligung von Fördermitteln und Erteilung der Baugenehmigung abhängig.

Als Kostenrahmen sind insgesamt (KG nach DIN 276 -4/2018) ca. 2,7 Mio. EUR netto veranschlagt.

Der Planer sollte auch Erfahrungen bei der Beantragung und Umsetzung von Fördermitteln einschließlich deren Abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber haben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umfassende Darstellung eines Referenzobjektes für eine Kommune / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept mit kurzer Darstellung der konkreten Herangehensweise an die ausgeschriebene Aufgabenstellung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Darstellung und Herangehensweise an die Kostenplanung und die Kostensicherung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung/Terminplanung/Terminsicherung/Vorlage eines möglichen konkreten Zeitplane sin Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz/Folgekosten / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen bei der Unterstützung zur Beantragung und Umsetzung sowie Abrechnung von Fördermitteln / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Projektteams/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten/Präsentation des Projektteams / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot – Darstellung der Berechnungsgrundlagen / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot – Höhe / Gewichtung: 10
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 02/2020
Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanungsleistungen für das Vorhaben „Grundhafter Ausbau Ernst-Thälmann-Straße, Straße Am Wasserturm und Röthiger Weg mit Umfahrung Platz“ Deutzen/Neukieritzsch

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Aufhebung der Ausschreibung erfolgt aufgrund einer Unklarheit im Bekanntmachungstext, die von einer Teilnehmerin im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Sachsen gerügt wurde. Es liegt ein schwerwiegender Grund im Sinne des § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV vor.

Da eine Rückversetzung in das Stadium der Ausschreibungsbekanntmachung nicht möglich ist, wird die Ausschreibung aufgehoben und zeitnah neu veröffentlicht.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 3419970
Fax: [removed]

Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen der Bieter*innen, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos über eVergabe.de an die Auftraggeberin zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der/die Bieter*in einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2020

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