Beschaffung von iPads und Notebooks Referenznummer der Bekanntmachung: R 4215/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Geniner Straße 80
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von iPads und Notebooks
Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der TraveKom eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen.
In diesem Zusammenhang sollen rd. 1 700 Apple iPads (Generation 2019) sowie rd. 1 000 Windows-Endgeräten (Notebooks und Surfaces) mit Windows 10-Betriebssystem beschafft werden.
Grundsätzlich wird dabei eine möglichst hohe Endgerätestandardisierung angestrebt, um den zugehörigen Wartungsaufwand möglichst gering zu halten.
Die Auswahl der Geräte wird zum einen durch Anforderungen der Schulen und somit dem letztendlichen Einsatzort bestimmt. Zum anderen kommen Anforderungen seitens der ITSM involvierten Stellen hinzu, die sich vor allem auf Kriterien der technischen Endgeräte-Wartung, sowie Liefer-, Lager- und Inventarisierungsanforderungen beziehen.
Die Einkaufsbedingungen der TraveKom GmbH sind Vertragsbestandteil dieser Ausschreibung.
Lieferung von iPads 2019
Lübeck
Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Anlieferadresse des Lagerraumes für die Hardware:
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Lieferung von mindestens 1 688 St. Apple iPad, 10.2", 7. Generation (2019), Farbe: Space Grau oder Silber, 32 GB, Wi-Fi inkl. Lightning auf USB-Adapter/Kabel, USB-Netzteil und Hülle.
Die erste Lieferung von 1 Europalette (225 Geräte pro Europalette) soll am 14. September 2020 geliefert werden oder in einem Lager vor Ort abrufbereit gehalten werden.
Danach müssen im wöchentlichen Intervall 1 bis 2 Europaletten geliefert werden oder in einem Lager vor Ort abrufbereit gehalten werden. Abweichungen sind nach Vorgabe der TraveKom in begründeten Fällen möglich.
Die vollständige Auslieferung der 1 688 Geräte muss bis zum 27.10.2020 erfolgen.
Dem Angebot sind ausführliche Produktbeschreibungen (Datenblätter) in Form einer Anlage beizufügen. In den Datenblättern ist unbedingt die tatsächliche Konfiguration der angebotenen Komponenten kenntlich zu machen oder eine detaillierte Einzelauflistung zu liefern.
Die vom Bieter angebotene Technik genügt grundsätzlich als energieeffizientes Produkt den Anforderungen der zuletzt gültigen Stufe des ENERGY STAR Programms (Version 6.1). Bitte übergeben Sie mit dem Angebot einen entsprechenden Nachweis.
Sämtliche hier angebotenen Technik ist CE zertifiziert. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008; Richtlinie 2014/53/EU; Richtlinie 2009/125/EC; Richtlinie 2011/65/EU) in den Bereichen Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und Umwelt, die für das Inverkehrbringen von Computern gelten. Eine Herstellerselbsterklärung (EU-Konformitätserklärung) ist auf Anforderung der Vergabestelle beizubringen
Weitere Anforderungen gem. Anforderungskatalog an Los 1: iPads (siehe Beschaffungsunterlagen).
Lieferung von Notebooks und Microsoft Surface Go 2
Lübeck
Geniner Straße 80
23560 Lübeck
Anlieferadresse des Lagerraumes für die Hardware:
Stadtverkehr Lübeck GmbH
Ratekauer Weg 1-7
23554 Lübeck
Lieferung von mindestens 900 Notebook inkl. Taschen. Die exakte Geräteliefermenge kann aufgrund der Besonderheiten bedingt durch Vorgaben des DigitalPakts nur mit Kenntnis des Endgerätestückpreises ermittelt werden. Demzufolge wird eine Mindestliefermenge der Notebooks von 900 und Maximalliefermenge von 1 600 Geräten ausgeschrieben. Auf Seiten des Auftraggebers besteht keine über die Mindestliefermenge hinausgehende Abnahmepflicht.
Die erste Lieferung von 9 Europaletten (24 Geräte pro Europalette) soll am 14. September 2020 geliefert werden oder in einem Lager vor Ort abrufbereit gehalten werden.
Danach müssen im wöchentlichen Intervall 6 bis 10 Europaletten geliefert werden oder in einem Lager vor Ort abrufbereit gehalten werden. Abweichungen sind nach Vorgabe der TraveKom in begründeten Fällen möglich.
Die vollständige Auslieferung Geräte muss bis zum 27.10.2020 erfolgen.
Weitere Anforderungen gem. Anforderungskatalog an Los 2: Notebooks (siehe Beschaffungsunterlagen).
Zum weiteren Lieferumfang gehören 40 Microsoft Suface Go 2 – Geräte inkl. Hüllen. Diese sind in einer Charge zum 14.9.2020 vollständig zu liefern.
Weitere Anforderungen gem. Anforderungskatalog an Los 2: Microsoft Surface Go 2 (siehe Beschaffungsunterlagen).
Dem Angebot sind ausführliche Produktbeschreibungen (Datenblätter) in Form einer Anlage beizufügen. In den Datenblättern ist unbedingt die tatsächliche Konfiguration der angebotenen Komponenten kenntlich zu machen oder eine detaillierte Einzelauflistung zu liefern.
Die vom Bieter angebotene Technik genügt grundsätzlich als energieeffizientes Produkt den Anforderungen der zuletzt gültigen Stufe des ENERGY STAR Programms (Version 6.1). Bitte übergeben Sie mit dem Angebot einen entsprechenden Nachweis.
Sämtliche hier angebotenen Technik ist CE zertifiziert. Der Auftragnehmer garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen (Verordnung (EG) Nr. 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008; Richtlinie 2014/53/EU; Richtlinie 2009/125/EC; Richtlinie 2011/65/EU) in den Bereichen Gerätesicherheit, elektromagnetische Verträglichkeit, Telekommunikation und Umwelt, die für das Inverkehrbringen von Computern gelten. Eine Herstellerselbsterklärung (EU-Konformitätserklärung) ist auf Anforderung der Vergabestelle beizubringen.
Hinweise zur Angebotswertung:
1) Für die Windows-Notebooks ist der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium, Details dazu finden sich in den zusätzlichen Unterlagen im Projektraum.
2) Für die Endgeräte vom Typ Microsoft Surface Go2 ist der Preis nicht das einzige Zuschlagskriterium, Details dazu finden sich in den zusätzlichen Unterlagen im Projektraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Angebotsangabe sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Angebote, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) – (10) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
8. Nachweis von Referenzen (mind. 3 Referenzkunden vergleichbar in Art und Umfang mit folgenden Angaben: Anschrift, Auftraggeber, Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer),
9. Nachweise über vorhandene Händler IDs bzw. über die Listung beim jeweiligen Geräte-Hersteller,
10. Eigenerklärung bzw. Zusicherung der rechtzeitigen Lieferungen.
Alle in den Beschaffungsunterlagen/Anforderungskatalogen genannten Mindestanforderungskriterien sind zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYDSXS
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.