Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des Landratsamtes Zwickau für den Zeitraum von 4 Jahren mit der Option einer Vertragsverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: DI-SIT-042/2020-OV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des Landratsamtes Zwickau für den Zeitraum von 4 Jahren mit der Option einer Vertragsverlängerung
Der Landkreis Zwickau im Südwesten Sachsens beschäftigt 1 226 Mitarbeiter und beabsichtigt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung durch Fachpersonal für die Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 zu vergeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ — DGUV Vorschrift 2) sowie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und/oder der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zusammensetzen.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Standorte des Landratsamtes Zwickau
Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgaben eines Betriebsarztes, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Sachsen sowie aus dem ArbSchG und der ArbMedVV ergeben. Der Auftragnehmer wird auch die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) einhalten.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn durch den Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.6.2024 schriftlich ausgeübt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer gesonderten Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn durch den Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.6.2024 schriftlich ausgeübt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer gesonderten Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Sicherheitstechnische Betreuung
Standorte des Landratsamtes Zwickau
Der Auftraggeber übernimmt die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich aus § 6 ASiG in Verbindung mit den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung (derzeit: Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ – DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Sachsen ergeben. Die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes sind dabei zu beachten.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn durch den Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.6.2024 schriftlich ausgeübt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer gesonderten Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn durch den Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 30.6.2024 schriftlich ausgeübt wird. Der Vertrag endet ohne dass es einer gesonderten Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung des Optionsrechtes besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte (Anlage 3); Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab Angebotsabgabetermin) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig
Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils; Es sind abgeschlossene Referenzen über die Betreuung im öffentlichen Dienst, Kommunen o. ä. (für das jeweilige LOS) über die im Wesentlichen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe
— der Art der Leistung;
— des Auftragsgebers;
— dem Auftragswert sowie dem Leistungszeitpunkt oder -Zeitraum zu benennen. Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Zwickau, Landratsamt, Standort Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Bieter sind nicht zugelassen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagserteilung:
Primär müssen die Anforderungen des Auftraggebers eingehalten werden. Nur unter den Angeboten, welche vollumfänglich die Anforderungen erfüllen entscheidet letztendlich das wirtschaftlichste Angebot. D.h. der Zuschlag wird dem Anbieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, das Leistungsverzeichnis, das Angebot, der Auftrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]/1044
Fax: [removed]
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]/1044
Fax: [removed]