B5, Verlegung im Bereich Bredstedt, Breklum, Struckum, Hattstedt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schleswiger Straße 55
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
B5, Verlegung im Bereich Bredstedt, Breklum, Struckum, Hattstedt
Aktualisierung faunistisches Gutachten Fachbeitrag Fledermäuse durch Neukartierung;
Bredstedt
Aktualisierung faunistisches Gutachten Fachbeitrag Fledermäuse durch Neukartierung;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
B5, Verlegung im Bereich Bredstedt, Breklum, Struckum, Hattstedt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Fragen sind schriftlich über die E-Vergabeplattform oder per E-Mail an [removed] zu stellen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite http:// www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter der jeweiligen Vergabe veröffentlicht.
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Mercatorstraße 9
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24106
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.