TGA-Planungsleistungen AG 1-3 und optional 8 für die Sanierung Studentenwohnheim Mainzer Straße 2a in Leipzig
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Goethestraße 6
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studentenwerk-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planungsleistungen AG 1-3 und optional 8 für die Sanierung Studentenwohnheim Mainzer Straße 2a in Leipzig
Das Studentenwerk Leipzig betreibt in der Mainzer Straße 2a in Leipzig ein 1996 erbautes Studentenwohnheim, bestehend aus 6 Wohngebäuden. Die TGA-Installation – insbesondere die Lüftung – muss teilweise erneuert werden. Das will der Auftraggeber nutzen, um ein effizientes Haustechnikkonzept umzusetzen. Die in der zweiten Verfahrensstufe für die Vergabeverhandlung ausgewählten Büros sollen eine Arbeitsaufgabe lösen und ein solches Haustechnikkonzept entwickeln. Dafür wird ein Honorar von netto [Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmer gezahlt, das im Auftragsfall mit dem Gesamthonorar verrechnet wird.
Die Sanierung erfolgt in 2 Bauabschnitten im unbewohnten Zustand. Der 1. BA umfasst die Häuser 4-6, die Bauausführung soll im Zeitraum 1.10.21 bis 31.5.22 erfolgen. Nach dem Umzug und Freiräumen werden die Arbeiten im 2. BA (Häuser 2+3) im Zeitraum 1.6.22 bis 31.12.22 fortgeführt.
Leipzig
Fachplanung HOAI § 55, Anlagengruppen 1-3, optional 8 in den LP 1-9 Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI Entwurfsplanung. Für die Leistungsphasen 1-5 erfolgt die Planung gemeinsam über alle Bauabschnitte, danach getrennt nach Bauabschnitten.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9 in den AG 1-3. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzlich die AG 8 Gebäudeautomation zu beauftragen. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 HOAI Entwurfsplanung. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Teile der Vergabeunterlagen (u. a. Aufgabenstellung, Vertrag) werden nur denjenigen Bewerbern, die als Bieter auf der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassen wurden, zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2018 – VII Verg 26/18, und der VK Westfalen, Beschluss vom 19.7.2019 – VK 2 – 13/19. Der Auftraggeber geht davon aus, dass interessierten Unternehmen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, die erforderlich sind, um ihnen eine Entscheidung über eine Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TGA-Planungsleistungen AG 1-3 und 8 für die Sanierung Studentenwohnheim Mainzer Straße 2a in Leipzig
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.