Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen nach DIN EN 1501-1+A1 – Neufahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 001/2020 - ASF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringstraße 36 B
Ort: Glauchau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kecl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen nach DIN EN 1501-1+A1 – Neufahrzeuge
Lieferung von 2 Abfallsammelfahrzeugen (Hecklader) mit Aufbausammelbehälter, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und Hub-/Kippvorrichtung; geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bis DIN EN 840 - 3/- 5/- 6. Die ASF sollen für das Sammeln und Befördern von Rest- und Bioabfällen, Altpapier sowie von Sperrgut mit Einschränkungen eingesetzt werden. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen – Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz.
Abfallsammelfahrzeug (Hecklader) einschließlich Schüttung nach DIN EN 1501-1+A1; Aufbausammelbehälter ca. 15 m3
Glauchau
DEUTSCHLAND
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges (Hecklader) mit Abfallsammelbehälter ca. 15 m3, Schiebeschildentleerung, Heckteil mit Förder- und Verdichtungseinrichtung und vollautomatischer Hub-/Kippvorrichtung, geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 1/- 5/- 6 bzw. manueller Hub-/Kippvorrichtung, geeignet für Behälter gemäß DIN EN 840- 3/- 5/- 6. Technische Vorbereitung für IT-Onboard-Systeme: CleANopen-Schnittstelle für RFID-gestützte Behälteridentifikationslösung mit Transponderchip 134,2 kHz.
— Fahrgestell Basisfahrzeug: zGG 18 000 kg;
— Aufbausammelbehälter: Behältervolumen ca. 15 m3;
— Schüttung: geteilter Lifter mit 2 Hub-/Kippeinheiten mit Kammaufnahme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfallsammelfahrzeug (Hecklader) einschließlich Schüttung nach DIN EN 1501-1+A1; Aufbausammelbehälter ca. 15 m3
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Auf das Verfahren findet § 160 GWB Anwendung. Eine Korrektur des Ergebnisses des Vergabeverfahrens kann nur erreicht werden, wenn insbesondere ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten zuständigen Vergabekammer fristgerecht beantragt und durch die Auftraggeberin/Vergabestelle ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt wurde. Ein Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, sofern ein Verstoß gegen die Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.