Wachschutz Asylbewerberwohnheim Kasernenstraße in Plauen Referenznummer der Bekanntmachung: VLK_2020_0099
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postplatz 5
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vogtlandkreis.de/
Postanschrift: Postplatz 5
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vogtlandkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wachschutz Asylbewerberwohnheim Kasernenstraße in Plauen
Wachschutz für die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Kasernenstraße 2 in Plauen.
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
Kasernenstraße 2
08523 Plauen
Das Wohnheim Kasernenstraße 2, 08523 Plauen wird derzeit für die Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und unerlaubt aufhaltenden/aufhältigen Ausländern genutzt.
Das Unterbringungsobjekt hat eine maximale Kapazität von 240 Personen. Die tatsächliche Anzahl der anwesenden Personen beträgt im Mittel ca. 140, kann aber situationsbedingt angepasst werden.
Die Einrichtung besteht aus 4 separaten Gebäuden (Häuser A-D), sowie einem umzäunten Außengelände. Der Zugangsbereich umfasst ein manuell zu öffnendes Haupttor mit separatem Personeneingang, einer Pförtnerloge sowie ein Seitentor.
Der Auftragnehmer der Sicherheitsdienstleistung Wachschutz für die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in der Kasernenstraße 2 in 08523 Plauen erfüllt die DIN 77200-1 „Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen“. Die entsprechende Zertifizierung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft;
— Eigenerklärung zur Eignung – VHB 124 LD;
— Erklärung zur Anerkennung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen des LRA Vogtlandkreis.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Weiterhin sind auftragsbezogen einzureichen:
— Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200-1
Es werden auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen europäischen Staaten anerkannt. Die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
— Nachweis über ein Beschwerdemanagement;
— Darstellung der Prozesse im Unternehmen;
— Beschreibung des einzusetzenden Kontrollsystems im Hinblick auf die Funktionsweise sowie Benennung des verwendeten Kontrollsystems;
— Vorlage von auftragsspezifischen Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen in Asylbewerberwohnheimen/Gemeinschaftsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen zu Bewachungsaufträgen in den letzten 5 Geschäftsjahren in Form einer Liste mit Angabe des Auftragswertes, des Erbringungszeitraumes sowie des Auftraggebers;
— Nachweis der Vor-Ort-Besichtigung;
— Eigenerklärung zur Tariftreue bzw. zur Einhaltung des Mindestlohnes;
— Eigenerklärung zum Einsatz von Personal, welches die Voraussetzungen nach § 34a Gewerbeordnung i. V. m. der Bewachungsverordnung erfüllt (nach Auftragserteilung ist hierfür die Auskunft der nach § 9 Abs. 2 BewachV zuständigen Behörde vorzulegen);
— Eigenerklärung, ob je Schicht mindestens eine Bewachungsperson zur Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen als Ersthelfer geschult ist;
— Eigenerklärung zum Einsatz geeigneter Objektbetreuer, welche die berufliche Erfahrung und einschlägige Ausbildung zur Erfüllung der Leistung besitzen;
— Eigenerklärung, ob das zum Einsatz kommende Bewachungspersonal, zum Thema interkulturelle Kompetenzen sowie zum Thema Streitschlichtungs-/Deeskalationstechniken geschult wurde;
— Beschreibung der Branchenerfahrung und der Erfahrungen des einzusetzenden Wachpersonals mit der Art des zu vergebenden Auftrages (Pkt. 2.1.2 auf Seite 5 des LV);
— Beschreibung der Möglichkeiten für berufliche Weiterentwicklung des Personals (Pkt. 2.1.3 auf Seite 5 des LV);
— Beschreibung der Sonderqualifikationen des einzusetzenden Wachpersonals (Pkt. 2.1.4 auf Seite 5 des LV);
— Beschreibung der Erste-Hilfe-Schulungen des einzusetzenden Wachpersonals (Pkt. 2.1.5 auf Seite 6 des LV);
— Berufliche Erfahrung und einschlägige Ausbildung des mit der Ausführung der Arbeiten betrauten Personals (Pkt. 2.2.1 auf Seite 6 des LV);
— Reaktionszeit der Einsatzleitung mit Führungspersonal sowie Reserven zur Verstärkung vor Ort bzw. zur Ersatzgestellung (Pkt. 2.2.2 auf Seite 6 des LV);
— Struktur, Organisation, Kenntnisse des Auftragnehmers, auftragsspezifisches Knowhow des Auftragnehmers, Kenntnisse und Erfahrung des Auftragsmanagers, spezifische Auftragserfahrung des Auftragsmanagers, Verfügbarkeit (Pkt. 2.2.3 auf Seite 6 des LV).
Siehe Punkt III.1.1)
Siehe Punkt III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Bearbeitung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen zu übermitteln.
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über EVergabe.de bereitgestellt.
Achtung!
Alle Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter www.eVergabe.de.
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).