Neubau Ambulanzgebäude, Los T06 – Fördertechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 037 20/AMBG/Los T06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Ambulanzgebäude, Los T06 – Fördertechnik
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los T06 – Fördertechnik:
Der Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Städtisches Klinikum „St. Georg beabsichtigt, am Klinikstandort Delitzscher Straße einen Ersatzneubau für das bisher als Ambulanzzentrum genutzte Haus 12 am westlichen Rand des Klinikgeländes“ zu errichten.
Das Baufeld befindet sich direkt im Klinikbereich zwischen historischen Klinik- und Versorgungsgebäuden Haus 14, Haus 9, Haus 13 (Technikgebäude) und dem Parkhaus auf einem derzeit als Parkplatz genutzten Grundstück.
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Neubau Ambulanzgebäude,
Los T06 – Fördertechnik:
— 1 St. Personenaufzug, 1 000 kg:
Seilaufzug ohne Maschinenraum, 5 Haltestellen;
— 1 St. Bettenaufzug, 2 000 kg:
Seilaufzug ohne Maschinenraum,
5 Haltestellen, davon 4 x Durchlader;
— 1 St. Schachtentrauchung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Ambulanzgebäude, Los T06 – Fördertechnik
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Beschaffungsmaßnahme wird Gegenstand eines neuen Vergabeverfahrens sein.
Die Bekanntmachung erfolgt in Kürze im Vergabeportal www.DTVP.de
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04DS5G
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit desVertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).