Unterstützungsleistungen (IT-Planung) Referenznummer der Bekanntmachung: MDR 22-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kantstr. 71-73
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 341 / 300-6321
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen (IT-Planung)
Beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) besteht der Bedarf, vordergründig die Planungs- aber anteilig auch Betriebsaktivitäten bezogen auf das Softwaresystem der Programm und Sendeplanung (PSPL) sowie deren Umfeld bis Ende 2022 gezielt und in signifikantem Umfang durch Unterstützungsleistungen zu verstärken.
Mitteldeutscher Rundfunk
Kantstraße 71-73
04275 Leipzig
Beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) besteht der Bedarf, vordergründig die Planungs- aber anteilig auch Betriebsaktivitäten bezogen auf das Softwaresystem der Programm und Sendeplanung (PSPL) sowie deren Umfeld bis Ende 2022 gezielt und in signifikantem Umfang durch Unterstützungsleistungen zu verstärken. Bezogen auf die Laufzeit von 24 Monaten wird ein Abnahmevolumen von 356 Personentagen (PT) prognostiziert. Dieses angenommene Mengengerüst ist die Grundlage für die Bewertung der Angebote. Die Preisobergrenze beträgt [Betrag gelöscht] EUR netto, d, h. dass der von Ihnen in der Bietererklärung Preis (Anlage A1) angegebene Wertungsgesamtpreis nicht oberhalb der Preisobergrenze liegen darf. Wird die Preisobergrenze überschritten, handelt es sich um eine Änderung der Vergabeunterlagen § 57 Abs. 1 Ziffer 4 VgV, die zwingend einen Ausschluss von der Wertung des Angebotes nach sich zieht. Der MDR sichert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahmemenge von 200 PT – in einer Verteilung allein gemäß den Erfordernissen beim Auftraggeber – zu.
Sollten über den Vertragszeitraum bis Ende 31.12.2022 nicht absehbare Einflussfaktoren im ARD-Verbund sowie beim MDR oder KiKA eintreten, welche eine Verlängerung des Leistungszeitraums bis spätestens 31.12.2023 sinnvoll erscheinen lassen, so wird der MDR eine einvernehmliche Vertragsänderung anstreben, wenn die Verlängerung auch im Interesse des Auftragnehmers liegt. Etwaige Vertragsänderungen haben keine Auswirkung auf die Preisobergrenze.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage A3) mit folgendem Inhalt:
Hiermit erkläre ich, dass das o. g. Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Mindestdeckungssummen hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen und für die Dauer des Vertrages aufrechterhalten wird und verpflichte mich auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben.
Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe in der vorstehenden Erklärung
1. den Ausschluss von diesen Vergabeverfahren zur Folge hat,
2. den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
Der Bieter muss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, siehe Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage A3).
Anlage A4 – Eignung nach § 46 VgV:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters wird durch folgende Unterlagen erbracht:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um als geeignete Referenz zu gelten, müssen die in der Vergangenheit erbrachten Leistungen mindestens mit denen des hier gegenständlichen Auftrages vergleichbar sein.
Der Nachweis wird durch Ausfüllen der Liste in Anlage A4 erbracht. Bitte tragen Sie in der Liste die entsprechenden Daten ein.
Sollte der Platz für die Beschreibung nicht ausreichen, fügen Sie dieser Liste bitte eine separate Anlage bei.
Nachweis von mindestens 3 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen, in denen folgende Angaben zu machen sind:
— Name und Anschrift der Firma;
— Ansprechpartner/Telefonnummer/Mailadresse für Rückfragen des MDR bezüglich der angegebenen Referenz;
— Projekt/Titel;
— Zeitraum und Umfang der Leistungserbringung;
— Wert des Auftrages;
— Angabe der PT;
— Beschreibung des Projektes sowie aussagefähige Kurzbeschreibung Ihrer Leistungsanteile daran, wie:
— Angabe, ob die Realisierung durch den Bieter selbst oder durch einen Subunternehmer erfolgte;
— Angabe der Anzahl der ausführenden Mitarbeiter;
— Angabe, ob die ausführenden Mitarbeiter in Projektverantwortung standen oder nur Mitarbeit im Projekt erfolgte;
— Angabe, inwieweit die ausführenden Mitarbeiter/Team noch heute im Unternehmen zur Verfügung stehen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters wird durch folgende Unterlagen erbracht:
1. Drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren er-brachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um als geeignete Referenz zu gelten, müssen die in der Vergangenheit erbrachten Leistungen mindestens mit denen des hier gegenständlichen Auftrages vergleichbar sein.
Das bedingt,
— Die Mitwirkung an der Realisierung von IT- und Softwareprojekten oder die direkte Ausführung als einziger Auftragnehmer mit Tätigkeiten in mindestens 6 der nachfolgend genannten Aufgabengebiete ist in den unten stehenden Tabellen klar nachvollziehbar dargelegt:
1. Anforderungsanalyse,
2. fachliche Konzeption,
3. technische Konzeption,
4. Projektmanagement,
5. Projektkommunikation,
6. Koordination von Softwareentwicklungsleistungen,
7. Test bzw. Testkoordination,
8. Dokumentation,
9. Schulung bzw. Schulungskoordination,
10. Testbetrieb
Die geforderten mindestens 6 Aufgabengebiete müssen nicht für jede Referenz, sondern lediglich in ihrer Gesamtheit über alle drei geforderten Referenzen enthalten sein.
— Mindestumfang der Leistungserbringung betrug für jede Referenz mindestens 50 Personentage
— Mindestanzahl geeigneter Referenzen: 3.
Gemäß § 128 Abs. 2 GWB können öffentliche Auftraggeber besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrages (Ausführungsbedingungen) festlegen, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Sie können insbesondere wirtschaftliche, innovationsbezogene, umweltbezogene, soziale oder beschäftigungspolitische Belange oder den Schutz der Vertraulichkeit von Informationen umfassen.
Insofern weisen wir daraufhin, dass die in beiliegender Eigenerklärung:
— Anlage A5 Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Aufgeführten Vorgaben des Mindestlohngesetzes bei der Auftragsdurchführung zwingend einzuhalten sind. Mit der Abgabe des Angebotes gilt auch die, vom MDR bereits vorbereitete Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage A5), als seitens des Bieters akzeptiert. Eine Rückgabe des Exemplars ist nicht notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Online
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB (Anlage C, Punkt 8.3) regeln u. a. ggf. notwendige personelle Änderungen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass der Auftragnehmer im Verlauf der Leistungserbringung in eine von ihm nicht beeinflussbare Lage kommen kann, welche zu einem im dem Fall gegenüber dem AG nachzuweisenden Personalwechsel zwingt (langer krankheitsbedingter Ausfall, Kündigung des Mitarbeitenden). In dieser speziellen Lage findet die Klausel „Die durch den Austausch und die Einarbeitung der Ersatzperson entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.“ keine Anwendung. Sie wird ersetzt durch: „Die durch den Austausch und die Einarbeitung der Ersatzperson entstehenden transparent zu machenden Kosten gehen hälftig zu Lasten des Auftragnehmers und des Auftraggebers.“
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYYYL
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 341-977 / 1040
Fax: +49 341-977 / 1040
Hat ein Bewerber oder Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15 Kalendertages nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingeht. Wenn und soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.