Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Stadt Dohna
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Am Markt 10/11
Ort: Dohna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-dohna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Stadt Dohna
Der Auftraggeber beabsichtigt in den im Begleitdokument zu dieser Ausschreibung näher bezeichneten Teilgebieten, den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen, in Auftrag zu geben.
Der Auftraggeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten. Das Land Sachsen befürwortet die inhaltliche Stoßrichtung des Vorhabens und hat gleichfalls eine Zuwendung in vorläufiger Höhe als Kofinanzierung bewilligt.
Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Stadt Dohna
s. Abschnitt II.1.4) und Begleitdokument zur Veröffentlichung.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 50 %
- Kriterium: Technisches Konzept: 15 %
- Kriterium: Endkundenpreise: 15 %
- Kriterium: Inbetreibnahmezeitpunkt: 15 %
- Kriterium: Einsatz innovativer Verlegemethoden: 5 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gebieten der Stadt Dohna
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb sind die Unterlagen innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist schriftlich, in deutscher Sprache, rechtsverbindlich unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf dem verschlossenen Umschlag ist folgender Vermerk deutlich sichtbar anzubringen: „nicht öffnen – Teilnahmewettbewerb NGA-Breitbandausbau in der Stadt Dohna.“
Alle Dateien des Teilnahmeantrages sind zusätzlich auf einem elektronisch lesbaren Datenträger mitzuliefern.
Die Teilnahmeanträge sind einzureichen bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]