Klinikum Neustadt - Haus 18 Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_2019_02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wiesenhof
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Neustadt - Haus 18
Erbringung von Planungsleistungen für einen Klinikneubau. Die im Verfahren zu vergebenen Leistungen umfassen folgende Bereiche:
— Leistungen der „Objektplanung Gebäude“ gem. §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 in den Leistungsphasen 1 - 9,
— Leistungen der „Fachplanung Tragwerksplanung“ gem. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 in den Leistungsphasen 1 - 6,
— Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung“; AG 1-8, gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 in den Leistungsphasen 1 - 9,
— Leistungen der „Objektplanung Freianlagen“ gem. §39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 in den Leistungsphasen 1 - 9,
— Beratungsleistungen „Wärmeschutz und Energiebilanzierung“ gem. Anlage 1.2.3 HOAI in den Leistungsphasen 1 - 7,
— Beratungsleistungen der „Bauakustik“ gem. Anlage 1.2.4 HOAI in den Leistungsphasen 1 - 7,
— Beratungsleistungen der „Raumakustik“ gem. Anlage 1.2.5 HOAI in den Leistungsphasen 1 - 7 (Optional).
AMEOS Klinikum Neustadt Wiesenhof
23730 Neustadt in Holstein
(Allgemeines)
Das AMEOS Klinikum Neustadt in Holstein wurde 1893 gegründet und ist heute ein Behandlungszentrum für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie und Neuropsychologie. Das Gelände besteht aus einem parkähnlichen Areal, welches knapp 50 Gebäude umfasst.
Die Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie befindet sich in Haus 18 auf dem Campus. Dieses Gebäude genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den Anforderungen an die durchzuführenden Behandlungen und soll daher durch einen Neubau ersetzt werden. Neben funktionalen Anforderungen an die Raumstrukturen im Bestandsgebäude besteht grundsätzlich auch ein Flächendefizit, welches durch die reine Umgestaltung der Bestandsgebäude nicht ausgeglichen werden kann. Infolgedessen ist ein Ersatzneubau mit 60 Behandlungsplätzen erforderlich. Der Neubau soll sich funktional in das bestehende Gebäudeensemble und die Umgebung einfügen.
(Neubau)
Die vorgesehene Maßnahme (Erweiterungsneubau) hat neben der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten auch eine Optimierung der Arbeitsabläufe und Behandlungsmöglichkeiten zum Ziel.
Im Rahmen einer Entwurfsplanung sowie interner Überlegungen wurde für den Neubau von Haus 18 ein Bedarf von 60 Einzelbetten und einer BGF von rd. 4 100 m2 BGF ermittelt, welcher sich auf drei Stationen (FN 04, FN 06, FN 08) verteilen soll. Die Station FN 08 existiert derzeit noch nicht und soll im zukünftigen Gebäude angeordnet werden.
Es ist vorgesehen, das Gebäude in 2 geschossiger Massivbauweise mit Untergeschoss auszuführen.
Bei der Planung des Ersatzneubaus sind die zeitlich- und organisatorischen Abfolgen der Abrissarbeiten des Bestandsgebäudes sowie die begrenzende Topografie zwingend frühzeitig zu berücksichtigen. Vorgesehen ist, dass ca. einen Monat vor Abriss das Gebäude „Haus 18“ freigezogen wird. Ab diesem Zeitpunkt wird sich keine Station mehr in diesem Gebäude befinden. Vor dem Abriss des Gebäudes sind einige Planungen seitens AMEOS notwendig, da zwischen 20 und 24 Patienten auf einzelne Stationen des besonders gesicherten Bereiches des Maßregelvollzuges verteilt werden müssen. Hierzu wird eine Mitwirkung seitens des zu beauftragenden Büros erbeten. Erfahrungen in Umbaumaßnahmen in Bezug auf die Forensik sind infolgedessen essenziell, da die Anforderungen der Forensik an Sicherheit und Betrieb sehr spezifisch und speziell sind. Vor Beginn der Abrissarbeiten sollten technische Einrichtungen - sofern möglich und wirtschaftlich sinnvoll - gesichert werden.
Bei der Planung des Erweiterungsneubaus sind die mit der Nutzung als Forensik einhergehenden Sicherheitsmaßnahmen zwingend frühzeitig zu berücksichtigen. Die in der Anlage 07.2 beigefügte Vorentwurfsplanung soll als Grundlage für die ersten konzeptionellen Überlegungen zur Umsetzung des Projektes dienen.
(Kosten)
Die vorliegende Kostenschätzung weist Gesamtkosten von rd. 12,5 Mio. EUR brutto (KG 200 - 700) mit Stand Oktober 2018 aus. Die Gesamtkosten des Projektes werden über die zu akquirierenden Fördermittel sowie ggf. in Teilen durch die AMEOS Gruppe getragen. Die Fördermittel stellen dabei den Großteil der Kostendeckung dar.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1 -3 für die nachfolgenden Leistungsbilder zunächst als 1. Stufe beauftragt:
— „Objektplanung Gebäude“,
— „Fachplanung Tragwerksplanung“,
— „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8“,
— „Objektplanung Freianlagen“,
— „Beratungsleistung Wärmeschutz und Energiebilanzierung“,
— „Beratungsleistung Bauakustik“.
Die weiteren Leistungsphasen 4 - 9 (Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung und Objektplanung Freianlagen), die Leistungsphasen 4 - 6 (Fachplanung Tragwerksplanung) und die Leistungsphasen 4 - 7 (Wärmeschutz und Bauakustik) werden als 2. Stufe mit separatem Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Es können sowohl einzelne Leistungsbilder als auch alle Leistungsbilder der vg. Stufen gemeinsam oder getrennt voneinander - entsprechend dem Projekterfordernis - abgerufen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen oder Teilen der Leistungen der 02. Stufe zu verzichten.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der 02. Stufe besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die im Honorarformblatt aufgeführten Leistungen, welche mit „Optional“ gekennzeichnet sind, werden nicht automatisch nach Abschluss dieses Verfahren durch den Auftraggeber beauftragt. Diese Leistungen werden nach Ermessen des Auftraggebers durch separate Schreiben gemeinschaftlich oder separat voneinander abgerufen. Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer im Falle eines Abrufes - zeitlich entsprechend dem Projekterfordernissen - zu erbringen. Wohlgleich besteht kein Anspruch des Auftragnehmers zur Beauftragung dieser Leistungen oder Ableitung einer Honorarerhöhung infolgedessen.
Sämtliche Beauftragungen stehen unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage des Ministeriums und der Freigabe durch den Investitionsausschuss des Bauherrn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AMEOS_2019_02: Klinikum Neustadt - Haus 18
Postanschrift: Markt 26
Ort: Lütjenburg
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24321
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRD9YK.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.