Klinikum Neustadt — Haus 4 Referenznummer der Bekanntmachung: AMEOS_2019_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wiesenhof
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ameos.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Neustadt — Haus 4
Erbringung von Planungsleistungen für einen Klinikneubau. Die im Verfahren zu vergebenen Leistungen umfassen folgende Bereiche:
— Leistungen der „Objektplanung Gebäude" gem. §34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 in den Leistungsphasen 1-9;
— Leistungen der „Fachplanung Tragwerksplanung" gem. §51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 in den Leistungsphasen 1-6;
— Leistungen der „Fachplanung Technische Ausrüstung"; AG 1-8, gem. §55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 in den Leistungsphasen 1-9;
— Leistungen der „Objektplanung Freianlagen" gem. §39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 in den Leistungsphasen 1-9;
— Beratungsleistungen „Wärmeschutz und Energiebilanzierung" gem. Anlage 1.2.3 HOAI in den Leistungsphasen 1-7;
— Beratungsleistungen der „Bauakustik" gem. Anlage 1.2.4 HOAI in den Leistungsphasen 1-7;
— Beratungsleistungen der „Raumakustik" gem. Anlage 1.2.5 HOAI in den Leistungsphasen 1-7 (Optional).
AMEOS Klinikum Neustadt Wiesenhof
23730 Neustadt in Holstein
(Allgemeines)
Das AMEOS Klinikum Neustadt in Holstein wurde 1893 gegründet und ist heute ein Behandlungszentrum für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Neurologie und Neuropsychologie. Das Gelände besteht aus einem parkähnlichen Areal, welches knapp 50 Gebäude umfasst.
Die Stationäre Psychiatrie befindet sich in Haus 4 auf dem Campus. Dieses Gebäude genügt in seiner derzeitigen Form nicht mehr den Anforderungen an die durchzuführenden Behandlungen und soll daher durch einen Neubau ersetzt werden. Neben funktionalen Anforderungen an die Raumstrukturen im Bestandsgebäude besteht grundsätzlich auch ein Flächendefizit, welches durch die reine Umgestaltung der Bestandsgebäude nicht ausgeglichen werden kann. Infolgedessen ist ein Ersatzneubau mit 48 Betten, aufgeteilt auf 2 Stationen, erforderlich. Der Neubau soll sich funktional in das bestehende Gebäudeensemble und die Umgebung einfügen.
(neubau)
Die vorgesehene Maßnahme (Ersatzneubau) hat neben der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten auch eine Optimierung der Arbeitsabläufe und Behandlungsmöglichkeiten zum Ziel. Im Neubau sollen die Abteilungen für Akutpsychiatrie (BN 04) sowie für Psychiatrie und Psychotherapie (BN 05) untergebracht werden.
Durch das Büro ist zu grundsätzlich zu beachten, dass eine allgemein psychiatrische/psychotherapeutische und eine Kriseninterventionsstation (geschützt) in dem Gebäude untergebracht werden sollen.
Im Rahmen erster Überlegungen wurde für den Neubau von Haus 4 ein Bedarf von 48 Einzelbetten und einer BGF von rd. 3 130 m2BGF ermittelt, welcher sich auf 2 Stationen verteilen soll.
Bei der Planung des Ersatzneubaus sind die zeitlich- und organisatorischen Abfolgen der Abrissarbeiten des Bestandsgebäudes sowie die begrenzende Topografie auf dem Gelände zwingend frühzeitig zu berücksichtigen. Ebenfalls wurde in Vorüberlegungen bereits ein Abriss des Gebäudes 23 in Betracht gezogen.
Die beigefügte (grobe) Kostenschätzung ist dabei unabhängig von den vg. Überlegungen — übergeordnet auf Basis der erforderlichen Flächen des Neubaus — zu sehen.
Durch den Auftragnehmer wird im Rahmen der Verhandlungsgespräche eine konzeptionelle Darstellung einer möglichen Positionierung des Neubaus auf dem Gelände erwartet. Nach Beauftragung sind durch den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber besondere Leistungen u. a. der Standortanalyse sowie Erstellung eines Raum- und Funktionsprogramms zu erbringen sowie auf eine finale Festlegung der Position des Neubaus — unter Berücksichtigung funktionaler und wirtschaftlicher Gesichtspunkte — hinzuwirken. Die vorgesehenen besonderen Leistungen können der Anlage 04 entnommen werden.
Im Rahmen dieses Verfahrens und nach Beauftragung kann von kommunizierten Überlegungen und Festlegungen des AG zur Umsetzung des Neubaus — in Abstimmung und nach Freigabe des Auftraggebers — begründet (gestalterisch, funktional, wirtschaftlich) abgewichen werden, um die Erreichung der Projektziele zu optimieren.
(Kosten)
Die vorliegende Kostenschätzung weist für das Projekt Gesamtkosten von rd. 9,859 Mio. EUR brutto (KG 200-700) mit Stand IV. Quartal 2017 aus. Die Gesamtkosten des Projektes werden über die zu akquirierenden Fördermittel sowie ggf. in Teilen durch die AMEOS Gruppe getragen. Die Fördermittel stellen dabei den Großteil der Kostendeckung dar.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat weitere (Stufen-)Leistungen aus diesem Verfahren umzusetzen, sofern die letztmalig abgenommene Leistung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Er hat mit der weiteren Leistungserbringung innerhalb einer Frist nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber von 4 Wochen unter Einsatz der vorgesehenen Personalkapazitäten gem. der mit dem Angebot eingereichten Kapazitätseinsatzplanung unter Berücksichtigung der aktuellen Projektsituation und Erfordernissen zu beginnen.
Für bereits beauftragte, aber noch nicht erbrachte Leistungen gilt im Falle der Kündigung § 649 BGB.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 1-3 für die nachfolgenden Leistungsbilder zunächst als 1. Stufe beauftragt:
— „Objektplanung Gebäude";
— „Fachplanung Tragwerksplanung";
— „Fachplanung Technische Ausrüstung; Anlagengruppen 1-8";
— „Objektplanung Freianlagen";
— „Beratungsleistung Wärmeschutz und Energiebilanzierung";
— „Beratungsleistung Bauakustik".
Die weiteren Leistungsphasen 4-9 (Objektplanung Gebäude, Fachplanung Technische Ausrüstung und Objektplanung Freianlagen), die Leistungsphasen 4-6 (Fachplanung Tragwerksplanung) und die Leistungsphasen 4-7 (Wärmeschutz und Bauakustik) werden als 2. Stufe mit separatem Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt. Es können sowohl einzelne Leistungsbilder als auch alle Leistungsbilder der vg. Stufen gemeinsam oder getrennt voneinander — entsprechend dem Projekterfordernis — abgerufen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen oder Teilen der Leistungen der 02. Stufe zu verzichten.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der 02. Stufe besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die im Honorarformblatt aufgeführten Leistungen, welche mit „Optional" gekennzeichnet sind, werden nicht automatisch nach Abschluss dieses Verfahren durch den Auftraggeber beauftragt. Diese Leistungen werden nach Ermessen des Auftraggebers durch separate Schreiben gemeinschaftlich oder separat voneinander Abgerufen. Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer im Falle eines Abrufes — zeitlich entsprechend dem Projekterfordernissen — zu erbringen. Wohlgleich besteht kein Anspruch des Auftragnehmers zur Beauftragung dieser Leistungen oder Ableitung einer Honorarerhöhung infolgedessen.
Sämtliche Beauftragungen stehen unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage des Ministeriums und der Freigabe durch den Investitionsausschuss des Bauherrn.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AMEOS_2019_01: Klinikum Neustadt — Haus 4
Postanschrift: Westring 453-455
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMRD9Y0
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.