Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg, Sanierung, VgV Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unter den Linden 1
Ort: Ratzeburg
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 23909
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ratzeburg.de
Postanschrift: Eckernförder Straße 212
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dsk-big.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg, Sanierung, VgV Planungsleistungen
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen für Modernisierung und Instandsetzung des Hauptgebäudes, der denkmalgeschützten Ernst-Barlach-Schule in Ratzeburg, Schaffung einer neuen Eingangshalle für den Altbau sowie Erarbeitung einer städtebaulichen Konzeption für die gesamten Außenanlagen vergeben werden.
Der Vertrag wird geschlossen mit der BIG Städtebau GmbH als Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Ratzeburg.
Ernst-Barlach-Schule
Seminarweg 1
23909 Ratzeburg
Die Stadt Ratzeburg ist ein Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums im Südosten Schleswig-Holsteins. Sie liegt im Kreis Herzogtum Lauenburg. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von 3 030 ha auf der 14 588 Einwohner (Stand: 2. Quartal 2019) leben.
Die Stadt Ratzeburg wurde 2011 mit der Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" in das Städtebauförderungsprogramm „Kleine Städte und Gemeinden — überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" aufgenommen.
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme soll die ehemalige Ernst-Barlach-Schule saniert und umgenutzt werden.
Die Ernst-Barlach-Schule liegt zentral auf der Altstadtinsel der Stadt Ratzeburg. Sie besteht aus 2 unterschiedlichen Gebäudeteilen. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude, das sich über 3 Vollgeschosse mit jeweils 10 Bestandsräumen sowie einem Keller- und Dachgeschoss erstreckt sowie 2 Anbauten von 1963 und den 1980er Jahren.
Die Ernst-Barlach-Schule inklusive Anbauten wird derzeit von der Stadt Ratzeburg als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung genutzt und steht unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung (z. B. Volkshochschule Ratzeburg, Kreismusikschule und das benachbarte Pestalozzi Förderzentrum im Hauptgebäude sowie KiTa, Angebote für Flüchtlinge und Teile des Stadtarchivs im Anbau). Zum Teil sind diese Nutzungen hier provisorisch untergebracht.
Ziel der Stadt Ratzeburg ist es, die Nutzung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung weiter auszubauen und zu verstetigen. Gemäß den Zielsetzungen der Sanierung soll die Ernst-Barlach-Schule zu einem Bildungs- und Kulturzentrum für die Stadt Ratzeburg mit den Hauptzielrichtungen „Außerschulische Bildung — Kultur & Kreativität — Raum für bürgerschaftliches Engagement" entwickelt werden.
Um die Nutzung der Ernst-Barlach Schule als Bildungs- und Kulturzentrum langfristig zu ermöglichen, bedarf es einer umfassenden Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Gebäudes.
Die Gebäudeteile der Anbauten sind als abgängig eingestuft worden und sollen mittel- bis langfristig in 2 Bauabschnitten rück gebaut werden.
Ein Anbauteil fungiert derzeit als Eingangsbereich für das Hauptgebäude. Es muss hier ein neuer, einladender Eingangsbereich geschaffen werden.
Neben der Modernisierung des Hauptgebäudes und dem Rückbau der Anbauten sind die Außenanlagen auf dem Gelände den entsprechenden Nutzungen zuzuordnen und gestalterisch aufzuwerten.
Gemäß den Zielsetzungen der Sanierung ist es dabei ein wichtiges Element, eine Durchwegung von der Stadtseite zum hinter der Ernst-Barlach-Schule gelegenen Kurpark und zum Küchensee zu schaffen.
Konkret werden folgende Planungsleistungen nach § 34 HOAI erwartet:
— Modernisierung und Instandsetzung des Hauptgebäudes, der denkmalgeschützten Ernst-Barlach-Schule in Ratzeburg;
— Schaffung einer neuen Eingangshalle für den Altbau.
Neben den Planungsleistungen zur Sanierung und Modernisierung der Gebäude sind noch folgende weitere Leistungen zu erbringen:
— städtebauliche Konzeption für das Gesamtgelände: Die durch die geplanten Abbrüche der Anbauten entstandenen Freiflächen sollen weiterentwickelt werden. Hierbei sind Nutzungsalternativen aus städtebaulicher Sicht zu erarbeiten;
— Nutzungskonzept: Das vorhandene Nutzungskonzept soll weiteren wickelt und mit der Stadt Ratzeburg und den Akteuren abgesprochen werden;
— Vorbereitung und Durchführung eines Beteiligungsverfahrens: Im Rahmen der Städtebauförderung soll begleitend zur Planung eine Beteiligung stattfinden, um aktuelle Nutzer, potenzielle Nutzer sowie die Öffentlichlichkeit und zielgruppenspezifische Belange mit einzubeziehen.
Zeitablauf des Verfahrens:
Folgende geplante Termine liegen der Ausschreibung für die Vergabe der Planungsleistungen zugrunde:
Erste Phase (Bewerbungsphase):
— Veröffentlichung Teilnahmewettbewerb: 1.7.2020;
— Ende der Teilnahmefrist: 3.8.2020, 12.00 Uhr;
— Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 27.7.2020;
— Beantwortung rechtzeitig eingegangener;
— Aufklärungsfragen bis: 28.7.2020.
Zweiten Phase (Angebotsphase):
— Aufforderung zur Angebotsabgabe 24.8.2020;
— Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen 17.9.2020;
— Beantwortung rechtzeitig eingegangener;
— Aufklärungsfragen bis 18.9.2020;
— Ende der Angebotsfrist: 24.9.2020, 12.00 Uhr;
— angestrebte Termine Bietergespräche: 12./13.10.2020;
— angestrebter Termin zur Auftragserteilung: 4.11.2020;
— angestrebter Vertragsbeginn: 4.11.2020.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Siehe III.1. sowie die Teilnahmeunterlagen: Gewichtung gemäß Wertungsmatrix 1:
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Gewichtung: 30 %;
— technische und beruftliche Leistungsfähigkeit, Gewichtung: 70 %.
Gegebenenfalls erfolgt ein Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt, die Leistungsphasen 5-9 sollen optional beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung (im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft) das federführende Büro ist mit der Bewerbung zu benennen! (vgl. Teilnahmeantrag S.2);
— Erklärungen zur Eignungsleihe (falls vorgesehen) gemäß Teilnahmeantrag (vgl. Teilnahmeantrag S. 2 und 3);
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 44 VgV (vgl. Teilnahmeantrag S.4);
— Erklärung über das Vorliegen zwingender von Ausschlussgründen gemäß § 123 (1) bis (4) GWB (vgl. Teilnahmeantrag S.19);
— Erklärung über das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründen gemäß § 124 (1) GWB (vgl. Teilnahmeantrag S. 20);
— Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV (vgl. Teilnahmeantrag S. 17);
— ergänzende Eigenerklärung zur Projektabwicklung (vgl. Teilnahmeantrag S.15);
— Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns (vgl. Teilnahmeantrag S.21).
1. Erklärung über den gemittelten Gesamtumsatz bei entsprechenden Leistungen der letzten 3 Jahre (Leistungsbild gemäß § 34 HOAI 2013, Gebäude und Innenräume, gesamt für Modernisierung und Instandsetzung denkmalgeschützter Gebäude, Baujahr der Gebäude bis 1920),
2. Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung: 2 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. für Sachschäden (vgl. Teilnahmeantrag S.5).
1. Anzahl der fest angestellten Architekten und Ingenieure von mindestens 3 Jahren (Mindestenstanforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 Ingenieure/Architekten),
2. Anzahl angestellter Mitarbeiter mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss sowie technische Mitarbeiter,
3. Angabe über Name und berufliche Qualifikation/Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung vorgesehen ist (fachlicher Lebenslauf)
(Mindestanforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = Projektleiter mit Qualifikationen für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 5 Jahren Berufserfahrung),
4. Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre (Modernisierung und Instandsetzung denkmalgeschützter Gebäude, Leistungsbild gemäß § 34 HOAI 2013 LPH 1-9, Baujahr Gebäude bis 1920).
Keine Angabe der genannten Kriterien für Vergleichbarkeit = keine Wertung der Referenz
(Mindestanforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 Referenz),
5. Referenzen zur Vorbereitung und Durchführung von Beteiligungsverfahren in den letzten 3 Jahre für die besonderen Leistungen gemäß Teil A, Ziffer 3.
Keine Angabe der genannten Kriterien für Vergleichbarkeit = keine Wertung der Referenz (Mindestanforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 Referenz),
6. Nachweis der fachlichen Eignung entsprechen § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV (vgl. Teilnahmeantrag S. 10).
Die Bewertung der Referenzen erfolgt gemäß der Wertungsmatrix für die Eignungskriterien.
Architekt/-in (in EWR-Mitgliedstaaten und Schweiz)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bewerbergemeinschaften (z. B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt,
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben,
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen,
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen,
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93DLU9
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.