Dienstleistung privat- / wahlärztliche Abrechnung Referenznummer der Bekanntmachung: D438707841
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lilienstr. 20-28
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://imland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://imland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung privat- / wahlärztliche Abrechnung
Dienstleistung privat- / wahlärztliche Abrechnung der imland gGmbH.
24768 Rendsburg
1. Die imland gGmbH sucht einen Dienstleister für die Abrechnung von stationären wahlärztlichen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen;
2. Erstellung der Rechnung nach Bestimmungen der GOÄ;
3. Übernahme sämtlichen Schriftverkehrs mit Patienten, Versicherungen, Beihilfestellen u. a. Einrichtungen;
4. Überwachung der Zahlungseingänge und Übernahme von Mahnverfahren bis zur 2. Mahnstufe;
5. Erstellung eines fachbezogenen Berichtswesens;
6. Der Auftragnehmer hat alle gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, insbesondere der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, sowie sämtlicher gesetzlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des EU-DSGVO und BDSG (neu) einzuhalten;
7. Schulung mit Fort- und Weiterbildung durch ausgebildete Fachkräfte für alle vor Ort abrechnungspflichtigen Ärzte und Ärztinnen und eingebundenes Fachpersonal;
8 .Optimierung der für die Abrechnung relevanten klinikinternen Abläufe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung privat- / wahlärztliche Abrechnung
Postanschrift: Metternichstraße 29a
Ort: Trier
NUTS-Code: DE2 BAYERN
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.