Verg.-Nr. 70 — Aussenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 70
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friesenstraße 11
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 70 — Aussenanlagen
Die Maßnahme Ersatzneubau 2-3.BA mit den Gebäudeteilen F1 und G liegt in dem südöstlichen Bereich der Liegenschaft des Friedrich-Ebert-Krankenhauses (FEK) in Neumünster. Die Zufahrt zu der Baustelle erfolgt über die Straße Sachsenring.
Die Außenanlagen sind über 3 Zufahrten zu erreichen.
Teilweise liegt die Baustelle innerhalb vorhandener Gebäude. Der Innenhof zwischen dem Gebäudeteil G und dem Altbau kann nur mittels Kran beschickt werden.
Der Gebäudeteil G wird als kompletter Neubau auf einer vorhandenen Freifläche ausgeführt und über F1 angeschlossen.
Die auszuführenden Arbeiten sind in mehrere Lose unterteilt:
Los 1: Allgemeine Leistungen
Los 2: Außenanlage Haus G
Los 3: Innenhof
Los 4: Grabenlose Verlegung SW
Los 5: Endgültige Gehwegüberfahrt.
24534 Neumünster, Holstein
Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster
Friesenstraße 11
— 549 m Grundleitung bis DN 150,
— 230 m Druckrohrleitung bis DN OD 75,
— 2 St Pumpwerk,
— 116 m Winkelstützwand Höhe bis 2,30 m,
— 842 m2 Pflasterdecke,
— 22 m Leitung durch Rohrvortrieb herstellen,
— 1 824 m2 Begrünte Flächen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verg.-Nr. 70 — Aussenanlagen
Postanschrift: Eichenallee 6
Ort: Nortorf bei Neumünster
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24589
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).