Beraterdienstleistungen; Dienstleistung für Beratung und Begleitung im projektübergreifenden Managementprozess für das Flächenmanagement des Kreises Referenznummer der Bekanntmachung: 42-1013-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flesnburg.de
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beraterdienstleistungen; Dienstleistung für Beratung und Begleitung im projektübergreifenden Managementprozess für das Flächenmanagement des Kreises
Beratung und Begleitung im weiterführenden Prozess zur schrittweisen Analyse, Konzipierung und Umsetzung neuer Arbeitswelten unter Berücksichtigung von New Work sowie Changemanagement und Kommunikation, sowie Begleitung der Analyse, Konzipierung und Schaffung einer Ausgangsbasis für das langfristige Flächenmanagement, Unterstützung in der Abwicklung des langfristig-strategischen Nutzerseitigen Projekts als Basis für die Realisierung eines Dienstleistungszentrums für die Kreisverwaltung.
24837 Schleswig
Für den gesamten bevorstehenden Prozess wird für einen Zeitraum von 4 Jahren eine externe Dienstleistung für die methodische und inhaltliche Beratung und Begleitung in der Projektumsetzung gesucht. Neben der beratenden und bewertenden Tätigkeit wird vom Dienstleister die Ausübung einer teilweisen gemeinsamen Projektleitung mit der zuständigen Projektleitung für strategisches Flächen- und Liegenschaftsmanagement erwartet. Vor diesem Hintergrund erwartet der Kreis eine absolut konstante, partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Nach dem Grand der Eignung entsprechend der vorgelegten Nachweise – vgl. III.1.1) bis III. 1.3) lt. 1.Wertungsstufe Eignungsprüfung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auszug aus dem Handelsregister
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2019/2018/2017);
— Erklärung über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre (2019/2018/2017).
s. auch Bewertungsformular.
Nachweis von erbrachten Dienstleistungen zu:
1. Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2019/2018/2017)
Für realisierte Projekte im Bereich Changemanagement:
Erforderliche Angaben: Projektgegenstand, Auftraggeber, Name des Projektlei-ters, erbrachte Leistung sowie Zeitpunkt der Ausführung (als Anlage beifügen)
2. Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2019/2018/2017)
Für realisierte Projekte unter dem Aspekt New Work:
Erforderliche Angaben: Projektgegenstand, Auftraggeber, Name des Projektlei-ters, erbrachte Leistung sowie Zeitpunkt der Ausführung (als Anlage beifügen).
3. Referenzliste mit Angaben über Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern der letzten 3 Jahre unter Angabe des Auftraggebers und der ausgeführten Transaktion (als Anlage beifügen),
4. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter sowie die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren.
s. auch Bewertungsformular.
Eigenerklärung über die Bereitschaft, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten
Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 VGSH für den Bewerber sowie für etwaige Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter oder Unterauftragnehmer nicht im
EU-Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt (Formblatt Vergabemindestlohn).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag (Bewerbung) in elektronischer Form:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D440039801 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Bewerbung.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines
Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de