Lieferung von Regiosaat und Jungpflanzen sowie Mahdgutübertragungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 018-038669
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Regiosaat und Jungpflanzen sowie Mahdgutübertragungen
Rahmenvertrag zur Vorhaltung und Lieferung von regional erzeugtem und nach den Zulassungsvoraussetzungen des Saatgutverkehrsgesetzes zertifiziertem Regiosaatgut aus den Produktionsräumen Nordwestdeutsches Tiefland, Ursprungsgebiet 1 und Nordostdeutsches Tiefland, Ursprungsgebiet 3 (Regionen gemäß ErMiV; siehe Anlage 1), sowie Anzucht und Lieferung von Jungpflanzen aus Regiosaatgut als Topfware und Organisation und Durchführung von Mahdgutübertragungen und weiteren naturnahen Begrünungsverfahren.
Regiosaat-Mischungen für UG1
Rahmenvertrag zur Vorhaltung und Lieferung von Regiosaatgut, Jungpflanzen aus Regiosaatgut und Mahdgutübertragung.
Der Kreis Schleswig-Flensburg schreibt für die Dauer von 36 Monaten für den Zeitraum März 2020 bis Februar 2023 einen Rahmenvertrag zur Vorhaltung und Lieferung von regional erzeugtem und nach Zulassungsvoraussetzungen des Saatgutverkehrsgesetzes zertifiziertem Regiosaatgut aus den Produktionsräumen Nordwestdeutsches Tiefland, Ursprungsgebiet 1 und Nordostdeutsches Tiefland, Ursprungsgebiet 3 (Gemäß Regionenkarte in ErMiV) aus. Darüber hinaus beinhaltet der Rahmenvertrag die Anzucht und Lieferung von Jungpflanzen aus Regiosaatgut als Topfware und die Organisation und Durchführung von Mahdgutübertragungen und weiteren naturnahen Begrünungsverfahren. Nach 36 Monaten besteht ggf. die Option einer Verlängerung des Vertrags um bis zu 12 weitere Monate.
— Ablauf der Angebotsfrist: 21.2.2020, 11.00 Uhr;
— Bindefrist des Angebots: 20.3.2020.
Regiosaat-Mischungen für UG 3
Rahmenvertrag zur Vorhaltung und Lieferung von Regiosaatgut, Jungpflanzen aus Regiosaatgut und Mahdgutübertragung.
Der Kreis Schleswig-Flensburg schreibt für die Dauer von 36 Monaten für den Zeitraum März 2020 bis Februar 2023 einen Rahmenvertrag zur Vorhaltung und Lieferung von regional erzeugtem und nach Zulassungsvoraussetzungen des Saatgutverkehrsgesetzes zertifiziertem Regiosaatgut aus den Produktionsräumen Nordwestdeutsches Tiefland, Ursprungsgebiet 1 und Nordostdeutsches Tiefland, Ursprungsgebiet 3 (Gemäß Regionenkarte in ErMiV) aus. Darüber hinaus beinhaltet der Rahmenvertrag die Anzucht und Lieferung von Jungpflanzen aus Regiosaatgut als Topfware und die Organisation und Durchführung von Mahdgutübertragungen und weiteren naturnahen Begrünungsverfahren. Nach 36 Monaten besteht ggf. die Option einer Verlängerung des Vertrags um bis zu 12 weitere Monate.
— Ablauf der Angebotsfrist: 21.2.2020, 11.00 Uhr;
— Bindefrist des Angebots: 20.3.2020.
Durchführung von Mahdgutübertragungen
Rahmenvertrag zur Vorhaltung und Lieferung von Regiosaatgut, Jungpflanzen aus Regiosaatgut und Mahdgutübertragung.
Der Kreis Schleswig-Flensburg schreibt für die Dauer von 36 Monaten für den Zeitraum März 2020 bis Februar 2023 einen Rahmenvertrag zur Vorhaltung und Lieferung von regional erzeugtem und nach Zulassungsvoraussetzungen des Saatgutverkehrsgesetzes zertifiziertem Regiosaatgut aus den Produktionsräumen Nordwestdeutsches Tiefland, Ursprungsgebiet 1 und Nordostdeutsches Tiefland, Ursprungsgebiet 3 (Gemäß Regionenkarte in ErMiV) aus. Darüber hinaus beinhaltet der Rahmenvertrag die Anzucht und Lieferung von Jungpflanzen aus Regiosaatgut als Topfware und die Organisation und Durchführung von Mahdgutübertragungen und weiteren naturnahen Begrünungsverfahren. Nach 36 Monaten besteht ggf. die Option einer Verlängerung des Vertrags um bis zu 12 weitere Monate.
— Ablauf der Angebotsfrist: 21.2.2020, 11.00 Uhr;
— Bindefrist des Angebots: 20.3.2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regiosaat-Mischungen für UG1; Regiosaat-Mischungen für UG 3; Durchführung von Mahdgutübertragungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de