Betrieb der Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids“ des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (Schleswig-Holstein bei Hamburg) Referenznummer der Bekanntmachung: 10089704
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Einkauf
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hzg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids“ des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (Schleswig-Holstein bei Hamburg)
Seit 2007 besteht auf dem Betriebsgelände des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) die Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids“. Mit diesem Kinderbetreuungsangebot möchte das HZG Beschäftigten mit Kindern am Forschungscampus Geesthacht die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Der Betrieb und die Trägerschaft der Kindertagesstätte soll aufgrund des Vertragsablaufs des derzeitigen Betreibervertrags zum 31.7.2020 neu vergeben werden. Der neue Betreibervertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 1. August 2020 bis zum 31.7.2026.
Helmholtz-Zentrum Geesthacht
Max-Planck-Straße 3
21502 Geesthacht
Der Auftragnehmer stellt als Betreiber und Träger der Kindertagesstätte deren Betrieb in eigener pädagogischer und wirtschaftlicher Verantwortung sicher.
Für den Betrieb der Kindertagesstätte werden ein Betreibervertrag und ein Mietvertrag für die Räumlichkeiten zwischen Auftragnehmer und HZG mit einer Laufzeit von jeweils 6 Jahren geschlossen.
Die Kindertagesstätte verfügt gemäß aktueller Betriebserlaubnis über 40 Plätze für Kinder im Alter von 8 Wochen bis zu 12 Jahren, und zwar
— bis zu jeweils 10 Plätze in 2 Krippen (ab 8 Wochen bis zum 3. Lebensjahr) und
— bis zu 20 Plätze in der Regelgruppe (ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt).
Der Träger kann in eigener Verantwortung die Gruppengröße auf 22 Kinder erhöhen, wenn er die Erhöhung der Gruppenstärke der für die Betriebserlaubnis zuständigen Behörde meldet.
Zusätzlich dürfen bei Bedarf in den Ferienzeiten schulpflichtige Kinder im Mehrzweckraum (Bewegungsraum) der Kindertagesstätte betreut werden. Die Gruppenstärke liegt regelhaft bei höchstens 15 Kindern.
Die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte betragen mindestens von Montag bis Freitag jeweils ununterbrochen 10,5 Zeitstunden in der Zeit von mindestens 7.30-18.00 Uhr. Als betriebsnahe Kinderbetreuung muss die Einrichtungen an allen Werktagen (montags bis freitags), die auf keinen gesetzlichen Feiertag des Bundeslandes Schleswig-Holstein fallen, geöffnet sein. Es darf keine Schließzeiten, z. B. Betriebsferien, geben. Während der Betriebsferientage der Auftraggeberin kann die Kindertagesstätte nach vorherigen Abstimmung mit der Auftraggeberin ebenfalls schließen oder die Betreuungszeiten einschränken, soweit kein Betreuungsbedarf besteht.
Der Schwerpunkt der Kinderbetreuung ist auf die Bereiche „Forschen und Entdecken“ ausgerichtet. Dabei sind die Bildungspläne/das Bildungsprogramm bzw. die Leitlinien zum Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein einzuhalten. Ein englischsprachiges Sprachangebot, wie z. B. „Toy Talk“, ist aufgrund der Internationalität der Belegschaft des HZG darüber hinaus wünschenswert.
Für Kinder von Beschäftigten des HZG, die keinen Betreuungsplatz in der Kindertagesstätte haben, ist eine kurzfristige und kostenfreie Notfallbetreuung im Rahmen der Betriebserlaubnis zu gewährleisten.
Dabei ist der Umfang der Notfallbetreuung auf maximal 20 Tage/Jahr/Kind begrenzt. Diese Notfallbetreuung kann von den Beschäftigten des HZG auch zur Überbrückung von Ferienzeiten ihrer schulpflichtigen Kinder genutzt werden.
Die Betreuung der Kinder wird ausschließlich von pädagogisch qualifizierten Mitarbeitern/innen (staatlich anerkannte oder graduierte Sozialpädagogen/innen sowie Diplompädagogen/innen, staatliche anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen, staatlich anerkannte Heilpädagogen/innen oder Diplompädagogen/innen) übernommen.
Für die jeweiligen Gruppen ist das erforderliche Personal gemäß den §§ 4 ff. der Landesverordnung über Mindestanforderungen für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und für die Leistungen der Kindertagespflege (Kindertagesstätten- und -tagespflegeverordnung – KiTaVO) sicherzustellen.
Die Verpflegung der Kinder hat vollumfänglich durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Dabei soll ausschließlich frisch zubereitetes und kindgerechtes Essen gemäß den Qualitätskriterien in der KiTa-Verpflegung des Sozialministeriums in Schleswig-Holstein gemäß der DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Tageseinrichtungen oder unter Berücksichtigung der „Bremer Checkliste“ für Kinderessen angeboten werden.
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Etwaige Optionen sind Gegenstand der Vergabeunterlagen. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
1) Zu Ziffer II.2.10): Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/Alternativangeboten bleibt vorbehalten,
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in dem Bewerbungsbogen enthalten ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb der Kindertagesstätte „Einsteinchen Company Kids“
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7) und Ziff. V.2.4): Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wird während der Laufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDAJH
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.