Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde Referenznummer der Bekanntmachung: AWR_2020_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Borgstedtfelde 15
Ort: Borgstedt
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24794
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt im Herzen von Schleswig-Holstein und ist entsorgungspflichtige Körperschaft für sein Hoheitsgebiet. Die AWR ist beauftragte Dritte des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Die Ausschreibung der Leistungen zu Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall sowie Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde erfolgt in 2 Losen:
Los 1: Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Los 2: Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde (ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Weitere Einzelheiten zu den durchzuführenden Leistungen und den Mengengerüsten enthalten die Vergabeunterlagen.
Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern
Kreis Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein)
Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis Rendsburg-Eckernförde
(ca. 40 000 Mg/a Restabfall und ca. 43 200 Mg/a Bioabfall; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Einzelheiten zu den Gebieten, die Gestellung von Abfallsäcken und Behältern/den Behälterdienst, die Einsammlung/den Leerungsvorgang, Sichtkontrollen, Mengengerüsten etc. für die einzelnen Abfallarten enthalten die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen
Kreis Rendsburg-Eckernförde (Schleswig-Holstein)
Einsammlung von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
(ca. 2 000 Mg/a Sperrmüll, ca. 1 500 Mg/a Altholz, ca. 600 Mg/a Grünschnitt sowie ca. 240 Mg/a Weihnachtsbäume; Angaben basierend auf den Mengen für das Jahr 2019).
Einzelheiten zu Einsammlung und Transport, Mengengerüsten und einzusetzender Fahrzeugtechnik etc. für die einzelnen Abfallarten enthalten die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung und Transport von Restabfall und Bioabfall sowie Gestellung von Umleerbehältern 2 500 l und 5 000 l für Restabfall im Kreis RD-Eck
Ort: Melsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Strauchschnitt und Weihnachtsbäumen im Kreis RD-Eck
Ort: Melsdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wird während der Laufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDALD
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB— Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.