Umwelthaus Neustadt gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-UWH-001-Arch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Strande 9
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bund-sh.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umwelthaus Neustadt gGmbH
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Objektplanung (§ 34, Teil 3 HOAI) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.
Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags als Machbarkeitsstudie für das UWH.
Ziel ist die Darstellung des ökologisch, baulichen Konzeptes, in besonderem Maße die Integration des Architekturkomplexes in die Natur. Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m2 NUF
Kostenrahmen (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-8 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.
Bund-Umwelthaus Neustadt gGmbH
Am Strande 9
23730 Neustadt in Holstein
Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:
Architektenleistungen nach Teil 3 der HOAI 2013 (Objektplanung), zu den Leistungsphasen 2 bis 8 des § 34,
— Stufe 1: § 34 (Gebäude) die LPH 2-4;
— Stufe 2: § 34 (Gebäude) die LPH 5-8.
Folgende Besonderen/Zusätzlichen Leistungen:
Planung/Realisierung einschl. intelligentes Energiekonzept (Heizungs-/Lüftungs-/(Tages) Lichtkonzeptionen) sowie Konzepte zur gebäudebezogenen Nutzung alternativer Energie (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmerückgewinnung) sind in die Entwurfsplanung einzubeziehen. Das Energetische Konzept ist mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbindung der Lebenszykluskosten (LCC) und unter Integration der Leistungen Dritter (TGA) zu erstellen.
Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude – Neubau“ (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden.
Desweiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden.Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des
Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden.
Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Bezüge Prüfen
Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Mindestkriterien der Eignung), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Mindestkriterien an die Eignung (Anlage 9/Seite 11 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:
Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber? Nr. 2 Ist die Bewerbung vollständig ausgefüllt? Nr. 3 Wurde der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt. Nr. 4 Wurden die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-8 gem. Punkt 5 des Bewerber*innenbogens beigefügt? Nr. 5 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung im Auftragsfall Nr. 6 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße
Des Referenzprojektes Nr. 1? Nr. 7 Im Falle einer Bewerber*innengemeinschaft, oder Unterauftragnehmer*in: Haben alle Bewerber*innen einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerber*innenbogen fristgerecht eingereicht?
Nr. 8 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerber*innenbogens abgefragten Mindestvoraussetzung. Bei mehr als 6 geeigneten
Wirtschaftsteilnehmern entscheidet das Los- Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten/Architektinnen und/oder Ingenieure/Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure/Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung,wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen.
Die geforderten Angaben in III.1.1. bis III.1.3. gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst.
Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.
1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
2. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe),
3. Angaben zur Qualitätssicherung zu 3.5 des Bewerberbogens (BWB), Kosten-, und Terminmanagement,formalisiertes Berichtswesen, etc.,
4. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ gemäß § 44 VgV für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll,
5. Bescheinigung(en) des AG zu 4.2 des Bewerberbogens (BWB), bei mehreren Anlagen sind diese zunummerieren. Zu bestätigen ist die erbrachte Dienstleistung mit Angaben des Rechnungswertes und des Leistungszeitraums,
6. max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren,
7. Qualifikationsnachweis/Vita, Verwendung von Formblatt Anlage 6 (Angaben zum Projektleiter) des Bewerberbogens (BWB),
8. Angaben zu besonderen Qualifikationen zu 4.4 des BWB, Projekterfahrung mit erneuerbaren Energiekonzepten, nachhaltiger Bauweise, Gebäudezertifikaten.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
— „Architekt“ gemäß Unterabschnitt § 75 VgV;
— Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n verantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Letzter Termin für Fragestellungen 21.6.2020 – 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 6 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.
3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 16.7.2020
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern/Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweisseiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Das Vergabeverfahren wird durch die Bund Umwelthaus Neustadt gGmbH geführt. Auftraggeber ist die Bund Umwelthaus Neustadt gGmbH mit Standort in Neustadt in Holstein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUPDFW9
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1. genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).