Umwelthaus Neustadt gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-UWH-001-Arch

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Am Strande 9
Ort: Neustadt in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.bund-sh.de/

Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUPDFW9/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUPDFW9
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Bund Umwelthaus Neustadt gGmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umwelthaus Neustadt gGmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-UWH-001-Arch
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erweiterung, Umbau und Modernisierung des Bund Umwelthauses Neustädter Bucht.

Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Planungsleistung der Objektplanung (§ 34, Teil 3 HOAI) für die bauliche Realisierung des Umwelthauses (UWH) Neustädter Bucht zu vergeben.

Gegenstand des VgV-Verfahrens mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb ist die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags als Machbarkeitsstudie für das UWH.

Ziel ist die Darstellung des ökologisch, baulichen Konzeptes, in besonderem Maße die Integration des Architekturkomplexes in die Natur. Neben Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, ist die Erweiterung des Umwelthauses geplant. Die Gesamtnutzungsfläche inkl. Bestand beträgt ca. 1 350 m2 NUF

Kostenrahmen (KG 300 + 400 gem. DIN 276): 3,8 Mio. EUR, brutto; Objektplanung Gebäude, Leistungsphasen 2-8 nach § 34 der aktuell gültigen HOAI 2013.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Hauptort der Ausführung:

Bund-Umwelthaus Neustadt gGmbH

Am Strande 9

23730 Neustadt in Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Lösung der Planungsaufgabe soll ein Büro für die Erbringung folgender Leistungen stufenweise beauftragt werden:

Architektenleistungen nach Teil 3 der HOAI 2013 (Objektplanung), zu den Leistungsphasen 2 bis 8 des § 34,

— Stufe 1: § 34 (Gebäude) die LPH 2-4;

— Stufe 2: § 34 (Gebäude) die LPH 5-8.

Folgende Besonderen/Zusätzlichen Leistungen:

Planung/Realisierung einschl. intelligentes Energiekonzept (Heizungs-/Lüftungs-/(Tages) Lichtkonzeptionen) sowie Konzepte zur gebäudebezogenen Nutzung alternativer Energie (z. B. Photovoltaik, Solarthermie, Wärmerückgewinnung) sind in die Entwurfsplanung einzubeziehen. Das Energetische Konzept ist mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen unter Einbindung der Lebenszykluskosten (LCC) und unter Integration der Leistungen Dritter (TGA) zu erstellen.

Die Auftraggeberin strebt an, den Neubau nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat errichten zu lassen. Die Kriterien „BNB Unterrichtsgebäude – Neubau“ (BNB_UN), Stand 2017 sind hierfür in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Es in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Planung aktuelle Kriterienkatalog des BNB anzuwenden.

Desweiteren soll das Gebäude als Passivhaus geplant und ausgeführt werden.Dabei sind besonders in Bezug auf die baukonstruktive und technische Umsetzung des

Neubaus die Kriterien des Passivhausstandards und die Kriterien des BNB dahingehend zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Anforderungen in beiden Kriterienkatalogen erfüllt werden.

Das BNB Zertifikat in Gold soll erreicht werden. Eine Zertifizierung des Passivhauses durch eine hierfür zugelassene Prüfstelle ist nicht vorgesehen. Die Einhaltung der Passivhauskriterien soll in Bezug auf den ggf. zu erhaltenen Gebäudebestand, die Standortfaktoren und die überwiegend öffentlich genutzten Funktionsbereiche mit Augenmaß und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 26/10/2020
Ende: 01/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bezüge Prüfen

Die Kontrollliste zur Auswahlstufe 1 (Mindestkriterien der Eignung), sowie die Bewertungsmatrix der Auswahlstufe 2 sind den Anlagen zu diesem VgV- Verfahren und dem Bewerber*innenbogen zu entnehmen. Die Unterlagen können bei der unter I.3) angegeben Vergabeplattform digital, gebührenfrei abgerufen werden. Die Mindestkriterien an die Eignung (Anlage 9/Seite 11 des Bewerber*innenbogens) setzen sich wie folgt zusammen:

Nr. 1 Erfolgte der fristgerechte Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber? Nr. 2 Ist die Bewerbung vollständig ausgefüllt? Nr. 3 Wurde der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt. Nr. 4 Wurden die vom Bewerber geforderte Anlagen 1-8 gem. Punkt 5 des Bewerber*innenbogens beigefügt? Nr. 5 Ausreichende Berufshaftpflicht, bzw. Eigenerklärung zur Anpassung im Auftragsfall Nr. 6 Einhaltung des Zeitraums der Leistungserbringung und der Mindestprojektgröße

Des Referenzprojektes Nr. 1? Nr. 7 Im Falle einer Bewerber*innengemeinschaft, oder Unterauftragnehmer*in: Haben alle Bewerber*innen einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerber*innenbogen fristgerecht eingereicht?

Nr. 8 Der Projektleiter für das zu beauftragende Projekt erfüllt die unter Punkt 4.3 des Bewerber*innenbogens abgefragten Mindestvoraussetzung. Bei mehr als 6 geeigneten

Wirtschaftsteilnehmern entscheidet das Los- Verfahren.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Teilnahmeberechtigt sind gem. § 75 VgV Bewerber*innen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten/Architektinnen und/oder Ingenieure/Ingenieurinnen bzw. Beratende Ingenieure/Ingenieurinnen tätig sind und die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Beruf tätig zu werden.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Bezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung,wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt*in, Ingenieur*in, Beratende*r Ingenieur*in tätig zu werden.

Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortlichen Berufsangehörige*n nach § 43, Absatz 1 VgV benennen.

Die geforderten Angaben in III.1.1. bis III.1.3. gemäß § 45 und 46 VgV sind in einem Bewerberbogen zum Verhandlungsverfahren gemäß § 29 VgV zusammengefasst.

Die im Folgenden aufgezählten zusätzlichen Eigenerklärungen/Nachweise sind als Anlagen in jener numerischen Reihenfolge abzugeben, welche im Bewerberbogen unter Punkt 5 aufgelistet ist.

1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,

2. Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer (u. a. bei Eignungsleihe),

3. Angaben zur Qualitätssicherung zu 3.5 des Bewerberbogens (BWB), Kosten-, und Terminmanagement,formalisiertes Berichtswesen, etc.,

4. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ gemäß § 44 VgV für den Architekten des Architekturbüros, der die Leistung tatsächlich erbringen soll,

5. Bescheinigung(en) des AG zu 4.2 des Bewerberbogens (BWB), bei mehreren Anlagen sind diese zunummerieren. Zu bestätigen ist die erbrachte Dienstleistung mit Angaben des Rechnungswertes und des Leistungszeitraums,

6. max. 2 DIN A 4 (1x DIN A3) je Referenzprojekt, bei mehreren Anlagen sind diese zu nummerieren,

7. Qualifikationsnachweis/Vita, Verwendung von Formblatt Anlage 6 (Angaben zum Projektleiter) des Bewerberbogens (BWB),

8. Angaben zu besonderen Qualifikationen zu 4.4 des BWB, Projekterfahrung mit erneuerbaren Energiekonzepten, nachhaltiger Bauweise, Gebäudezertifikaten.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

— „Architekt“ gemäß Unterabschnitt § 75 VgV;

— Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine*n verantwortliche*n Berufsangehörige*n nach § 75 Absatz 3 VgV benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/07/2020
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/07/2020
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Letzter Termin für Fragestellungen 21.6.2020 – 14.00 Uhr. Fragen werden ausschließlich über DTVP angenommen. Fragen per E-Mail, Fax oder Telefon werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

2. Haben sich im Bewerbungsverfahren nicht mind. 6 Bieter qualifiziert, wird eine geringere Anzahl an Bietern zugelassen.

3. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt. Voraussichtliche Versendung der Angebotsabfrage: 16.7.2020

4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber*in sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerber*innengemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerber*innengemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern/Nachunternemerinnen, auf die sich ein Bewerber*in/eine Bewerber*innengemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweisseiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.

5. Das Vergabeverfahren wird durch die Bund Umwelthaus Neustadt gGmbH geführt. Auftraggeber ist die Bund Umwelthaus Neustadt gGmbH mit Standort in Neustadt in Holstein.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YUPDFW9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html

VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1. genannten Stelle einleiten.

Der Antrag in unzulässig, soweit:

1) der/die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/05/2020

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