Verg.-Nr. 30 – Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 30
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friesenstraße 11
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fek.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verg.-Nr. 30 – Aufzugsanlagen
Die Maßnahme Ersatzneubau 2-3. BA mit den Gebäudeteilen F1 und G liegt in dem südöstlichen Bereich der Liegenschaft des Friedrich-Ebert-Krankenhauses (FEK) in Neumünster. Die Zufahrt zu der Baustelle erfolgt über die Straße Sachsenring. Der Gebäudeteil F1 wird fast allseitig von Gebäuden umschlossen. Der Gebäudeteil F1 grenzt direkt an Bestandsgebäudeteile in denen der Krankenhausbetrieb weiterläuft. In den Randbereichen der Baustelle ist daher mit besonderer Umsicht zu agieren. Der Gebäudeteil G wird als kompletter Neubau auf einer vorhandenen Freifläche ausgeführt und über F1a ngeschlossen.
Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster
Friesenstraße 11
24534 Neumünster, Holstein
— 2 St. Personen- bzw. Bettenaufzug 3 000 Kg/33 Pers.;
— 2 St. Personen- bzw. Bettenaufzug 2 500 kg/33. Pers.;
— 1 St. Personen- bzw. Bettenaufzug 3 200 kg/42. Pers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verg.-Nr. 30 – Aufzugsanlagen Bauteil F1
Postanschrift: Papenreye 25
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600
Postleitzahl: 22453
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).