Arbeitsmarktdienstleistungen/„Aktivierungscenter“ für erwerbsfähige Leistungsberechtigte am Standort Schleswig Referenznummer der Bekanntmachung: 21-1213-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Flensburger Straße 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4621870
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Postanschrift: Flensburger Str. 7
Ort: Schleswig
NUTS-Code: DEF0C
Postleitzahl: 24837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schleswig-flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistungen/„Aktivierungscenter“ für erwerbsfähige Leistungsberechtigte am Standort Schleswig
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB III mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
24837 Schleswig
Mit dem Angebot ist ein detailliertes Konzept vorzulegen, das die Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllt und in dem der Bieter auf Grundlage der Leistungsbeschreibung darstellt, wie die Elemente seines Konzeptes im Einzelnen ausgestaltet und verknüpft sind, er die Maßnahme erfolgreich durchführen und die Qualität der Durchführung sicherstellen will.
Dieses Konzept muss insbesondere auf die aufgeführten Punkte der Wertungsbereiche und –kriterien eingehen.
Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Vertrag bis 3 Monate vor Ablauf um je ein weiteres Jahr verlängert werden:
1. optionale Verlängerung: 1.9.2021 bis 31.8.2022,
2. optionale Verlängerung: 1.9.2022 bis 31.8.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist zwingend eine Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV einzureichen.
S. Vergabeunterlagen.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mit dem Angebot sind Referenzbescheinigungen für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Bietereignung angegebenen Referenzen einzureichen. Die
Referenznachweise müssen folgende Angaben beinhalten (siehe dazu Vergabeunterlagen „Eigenerklärung zur Bietereignung“):
— Bezeichnung/Art der Leistung;
— Angaben des Auftraggebers: Telefonnummer, Ansprechpartner;
— Teilnehmerplatzzahl pro Monat;
— die Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung, ist eine Vorlage über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung einzureichen.
Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV.
Abschnitt IV: Verfahren
Ort: Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Str. 7
24837 Schleswig
Raum: 306
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— schriftlich;
— elektronisch mit Signatur;
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt — Meine Vergaben — unter dem B_I code D439709302 im Bereich — Mitteilungen — bzw. — Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de