2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79811000 Digitaldruck
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes, 79824000 Druckerei- und Verteilerdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YYHYT1M6SRAG# Bieter die über keine Schnittstelle zu hc:vision (Intracon:BK) verfügen müssen spätestens zum 29.10.2026 eine Schnittstellenbeschreibung vorlegen. Hinweis: Zur Prüfung der Druckqualität in der Individualkommunikation sind alle Seiten der Musterdateien "IK-DI_Testdruck2_Musteranschreiben" sowie "IK-DI_Testdruck4_Befreiungsausweis" (unter Nutzung der Datei[SS2.1] "IK DI_Testdruck1_Briefbogen_nurLogo") und der Musterdatei "IK-DI _Testdruck3_Beilage" auf dem vom Bieter vorgesehenen Drucksystem unter Nutzung des vom Bieter vorgeschlagenen Papiers zu erstellen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist mit dem Angebotskennzettel einzureichen (Details siehe An-schreiben). Die Druckmuster sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages und dienen als Referenz zur Beurteilung der Qualität im laufenden Produktionsprozess. Siehe Hinweis im Dokument "Wertungskriterien" Punkt 1.2.2 Druckqualität, Abgleich der Musterdrucke. Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind grundsätzlich unverzüglich nach Zuschlagserteilung zu erbringen und schnellstmöglich, spätestens aber bis 19.04.2027, abzuschließen. Der konkrete Zeitplan ist nach Zuschlagserteilung mit unserem Ansprechpartner abzustimmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Prüfung von Eintragungen im Bundesweiten Wettbewerbsregister (WRegG) sowie Verstößen gegen nationale Gesetze wie das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschluss bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschluss bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der Bildung, Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschluss bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Betrug: Zwingender Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) zum Nachteil der finanziellen Interessen der öffentlichen Hand gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
Korruption: Zwingender Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder von Amtsträgern gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Menschenhandels, Zwangsarbeit oder Ausbeutung gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 4 GWB, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Zollabgaben nachweislich nicht nachgekommen ist
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschluss gemäß § 123 Abs. 4 GWB, wenn das Unternehmen fällige Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Unfallversicherung) nicht entrichtet hat
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei nachweislicher Verletzung geltender umweltrechtlicher Verpflichtungen im Rahmen der Berufsausübung
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei nachweislicher und schuldhafter Verletzung geltender sozialrechtlicher Verpflichtungen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei schweren Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, Arbeitsschutzgesetze oder das Mindestlohngesetz
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder eine akute Liquiditätskrise die Vertragserfüllung gefährdet
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit oder den auftragsrelevanten Betriebszweig eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn sich das Unternehmen in einem ausländischen Liquidations-, Sanierungs- oder Gläubigervergleichsverfahren befindet
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn der Bieter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Integrität infrage stellt
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn hinreichende Anhaltspunkte für unzulässige Absprachen oder Kartellbildungen mit anderen Bietern vorliegen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt beim Auftraggeber durch kein milderes Mittel (z. B. personelle Trennung) gelöst werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Vorbefassung des Bieters (z. B. Projektant) den Wettbewerb verzerrt und der Wissensvorsprung nicht anders ausgeglichen werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB bei erheblicher oder fortdauernder mangelhafter Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei einem früheren öffentlichen Auftrag
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultativer Ausschluss gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB bei vorsätzlicher Täuschung, Übermittlung irreführender Informationen oder unzulässiger Beeinflussung des Vergabeverfahrens