1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3
Beschreibung: Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMFTR - Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert. Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung, insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben. Gegenstand der Vergabe ist die Dienstleistungen zur Durchführung von Prüfungen elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Maschinen, elektrischer Schweißmaschinen, Laborgeräten und sonstiger elektrischer Arbeitsmittel gemäß den gesetzlichen und normativen Anforderungen an mehreren Standorten des Auftraggebers. Ziel ist die rechtssichere Durchführung, Dokumentation und Nachverfolgung aller erforderlichen Erst-, Wiederholungsprüfung gemäß: - DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - TRBS 1201 - TRBS 1203 - DIN EN 50678 (VDE 0701) Prüfung nach Instandsetzung - DIN EN 50699 (VDE 0702) Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte - DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) Elektrische Ausrüstung von Maschinen - DIN EN 60974 (VDE 0544) Lichtbogenschweißeinrichtungen 1. Kurzbeschreibung Die o.g. Prüfung sind ausschließlich von befähigte Personen gemäß TRBS 1203, als Elektrofachkraft durchzuführen. Schriftliche Befähigungsnachweise des Prüfpersonals, zum Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen und Schweißgeräten sind dem Auftraggeber zu bestätigen und vorzuweisen. Der Auftragnehmer hat Gefährdungsbeurteilungen gemäß §5, §6 Arbeitsschutzgesetz für die Prüftätigkeiten dem Auftraggeber vor Arbeitsaufnahme vorzuweisen. Die Prüfungen sind eigenverantwortlich vom Auftragnehmer durchzuführen. Dabei sind die relevanten elektrotechnischen Bestimmungen zu beachten. Vor Beginn der auszuführenden Arbeiten muss sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsunterweisung unterziehen. Es ist ein festes Team Prüfpersonal einzusetzen. Die Koordinierung und Terminierung der Prüfungen sind vor Ort selbstständig vorzunehmen. Der Auftragnehmer muss davon ausgehen, dass die zu prüfenden Betriebsmittel vor Ort zunächst selbst gesucht werden müssen. Terminlich sind die Prüfungen in das Betriebsgeschehen einzuplanen und mit den jeweiligen Nutzern vor Ort, insbesondere in Laboren mit den jeweiligen Laborverantwortlichen abzustimmen. Das Vorgehen erfolgt dabei gebäudeweise pro Standort. Es wird eine zentrale Ansprechperson aus der Fachabteilung vorhanden sein. Weiteres Personal des Auftraggebers steht nicht zur Verfügung. Raum- und Lagepläne werden zur Verfügung gestellt. Alle Prüfungen haben mit geeigneten, kalibrierten Mess- und Prüfgeräten nach DIN EN 61557-16 (VDE 0413-16) zu erfolgen. Die Kalibrierbescheinigungen sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn unaufgefordert vorzuweisen. Das verwendete Messmittel mit Angabe der Typenbezeichnung und Seriennummer ist im Prüfprotokoll zu dokumentieren. Werden bei Betriebsmittelprüfungen auch Mängel an der elektrischen Gebäudeinfrastruktur festgestellt ist der Auftraggeber grundsätzlich hierüber in Kenntnis zu setzen. Das Gesamtvolumen beträgt: ca. 35.000 Stück elektrische Betriebsmittel ca. 400 Stück elektrische Maschinen ca. 20 Stück elektrische Schweißgeräte ca. 2.000 Stück elektrische Betriebsmittel, vor erster Inbetriebnahme Bei der Angabe des Gesamtvolumens handelt es sich um eine geschätzte Stückzahl für das erste Ausführungsjahr an allen aufgeführten Standorten. Aufgrund von ein-, zwei- und vierjährigen Prüfintervallen variiert das Volumen in den darauffolgenden Jahren innerhalb des Rahmenvertrags. Die Leistungserbringung für Wiederholungsprüfung erfolgt an folgenden Standorten in dem Zeitraum von Januar bis November eines laufenden Jahres: Die Sprache am Hereon ist Deutsch und gegebenenfalls Englisch, deshalb erwartet Hereon das eine Kommunikation vor Ort mindestens auf deutsch möglich ist. Das Hereon beabsichtigt, den Auftrag mit dem Beginn zum 01.01.2027 zu vergeben. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre, also bis zum 31.12.2028. Darüber hinaus besteht eine Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere zwei Jahre. Somit ist die maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030. Aufgrund der begrenzten Zeichenzahl kann die Leistung nicht vollständig erläutert werden, die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: 799492ca-8e88-4bc4-95a1-a54e010e02cc
Interne Kennung: 2026/09-51682
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71630000 Technische Kontrolle und Tests
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Stadt: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lichtenbergstr. 1
Stadt: Garching bei München
Postleitzahl: 85747
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kantstraße 55
Stadt: Teltow
Postleitzahl: 14513
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Notkestraße 85
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDDY662HNAE# Allgemeine Einkaufsbedingungen des Hereons Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025] Mit der Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter: a) dass Ihm bekannt ist, dass abweichende oder weitere eigene Vertragsbedingungen nicht zum Bestandteil des Vertrages werden und den Ausschluss des Angebotes von der Wertung zur Folge haben kann, b) dass von Ihm bei der Auftragsausführung die für Hereon geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten werden, c) dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommen ist, d) dass der Bieter die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, e) dass der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat bzw. wird, f) dass kein Interessenskonflikt bei der Beteiligung an diesem Vergabeverfahren bestehen wird, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. g) dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei der Ausführung des Auftrags eingehalten wird. Desweitern erklärt der Bieter mit Abgabe seines Angebotes auf gesondertes Anfordern des Helmholtz-Zentrum hereon GmbH zu den Punkten a) bis g) die Entsprechenden Nachweise zu erbringen. Der Bieter versichert weiterhin, dass diese Erklärung auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine nicht fristgerechte oder unvollständige Abgabe der geforderten Erklärungen und Nachweise zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung führt und das eine grob fahrlässige oder falsche Erklärung zur Eintragung in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs führen kann. Mindestanforderungen Die Nichterfüllung einer der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen oder KO Kriterium in der Wertungstabelle führt zu einem Ausschluss des Angebotes. Nachverhandlungsverbot Helmholtz-Zentrum Hereon GmbH wird das Nachverhandlungsverbot beachten. Dies bedeutet, dass Nachverhandlungen grundsätzlich nicht stattfinden. Rechnungen Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument ("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln. Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein. Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über kreditor@hereon.de zu führen. Hereon: Leitweg-ID 992-80187-74 1) Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Unterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens Hereon erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen; 2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis gemäß der genannten Frist über die Vergabeplattform gestellt werden. Das Hereon behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten; 3) Die Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Frist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das Hereon keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4) Das Hereon behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmen die Bieter dem zu; 5) Durch die Abgabe eines Angebotes verpflichten sich der Bieter, alle übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Hereon seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden; 6) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Unterlagen enthalten ist. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung vom Hereon zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer; 7) Ist das Hochladen von Dokumenten über das Bietertool nicht möglich, liegt dies meist an der unternehmenseigenen Firewall. Wir empfehlen, rechtzeitig probeweise Dokumente hochzuladen; diese können problemlos wieder zurückgezogen werden. Bei Problemen stimmen Sie sich bitte über die Rechteadministration mit Ihrer IT-Abteilung ab. Erfahrungsgemäß ist das Hochladen von einem Rechner außerhalb des Firmennetzwerks problemlos möglich. 8) Das Angebot können nur in deutscher Sprache abgegeben werden. Für die Vertragsdokumente ist die deutsche Sprache maßgeblich. Es gilt deutsches Recht. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3
Beschreibung: Standorte: - Helmholtz-Zentrum Hereon Max-Planck-Straße 1, 21502 Geesthacht (ausgeschlossen sind Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen kerntechnischen Anlage) Weitere Standort: - Gebäude GITZ B, Schülerlabor, Max-Planck-Straße 2, 21502 Geesthacht (nur die durch Hereon gemieteten Flächen) - Gästehaus Gebäude 18, Otto-Hahnstraße 1, 21502 Geesthacht - Gästehaus Gebäude 19, Tesperhuder-Straße 28, 21502 Geesthacht - Gästehaus Gebäude 56, Otto-Hahnstraße 4, 21502 Geesthacht - GERICS (Climate Service Center im Chilehaus) Fischertwiete 1, 20095 Hamburg (nur die durch Hereon gemieteten Flächen ) - Helmholtz-Zentrum Hereon, Kantstraße 55, 14513 Teltow - DESY, Notkestr. 85, 22607 Hamburg (nur die durch Hereon angemieteten Flächen, Geb. 94, Geb 47c, Geb 46g, Gebäude 221) - MOIN CC; Am Botanischen Garten 14, 24118 Kiel (nur die durch Hereon angemieteten Flächen) - Universität Hamburg (nur die durch Hereon angemietete Fläche, z.Zt. 2 Büroräume) - Zukünftig neue externe Standorte besondere Standorte mit Anforderung gemäß Strahlenschutz: - FRM II, Lichtenbergstraße 1, TU München, 85748 München Garching (nur die durch Hereon gemieteten Flächen) Für das eingesetzte Prüfpersonal ist vor Beginn der Arbeit für diesen besonderen Standort dem Auftraggeber eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung der Kategorie I nach der "Atomrechtlichen Zuverlässigkeits- Überprüfungsverordnung AtZuV" vorzulegen. Für die Durchführung der Prüfungen im Kontrollbereich darf nur beruflich strahlenexponiertes Personal eingesetzt werden. Der Auftragnehmer muss im Besitz einer Genehmigung gemäß § 15 Strahlenschutzverordnung sein. Zusätzlich muss eine Strahlenschutzvereinbarung (Abgrenzungsvertrag) mit dem Auftraggeber geschlossen werden, falls diese nicht vorliegt. Vor Beginn der auszuführenden Arbeiten muss sich das eingesetzte Personal einer gesonderten Strahlenschutz- und Sicherheitsunterweisung unterzeihen. Prüfung elektrische Betriebsmittel gemäß DIN EN 50678 (VDE 0701) Prüfung nach Instandsetzung DIN EN 50699 (VDE 0702) Grundlage für die Prüfung von ortsveränderlichen und ortfesten elektrischen Betriebsmitteln ist die DGUV Vorschrift 3, sowie die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit. Volumen: ca. 35.000 Stück elektrische Betriebsmittel Die Prüfungen umfassen alle Teilprüfungen gemäß DIN VDE 0701 oder DIN VDE 0702. Nicht durchgeführte Prüfungen bzw. nicht durchgeführte Teilprüfungen sind zu begründen und im Prüfprotoll zu dokumentieren. Elektrische Betriebsmittel werden gegliedert nach: - ortsveränderliche Geräte: - einphasige Geräte mit UN=230V, - dreiphasige Geräte mit UN=400V - ortsfeste über Steckverbindung angeschlossene Geräte: - einphasige Geräte mit UN=230V - dreiphasige Geräte mit UN=400V - ortsfeste Geräte mit Festanschluss: - einphasig mit UN= 230V, - dreiphasige Geräte mit UN=400 V Alle zur Messung benötigte Prüfadapter und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Sicherheitsprüfung in Räumen wie: Rechenzentrum, Serverraum oder Dauerversuchs-einrichtung erfolgt ohne Abschaltung. Nicht durchgeführte Prüfungen bzw. nicht durchgeführte Teilprüfungen sind zu begründen und im Prüfprotokoll zu dokumentieren. Alle Prüfungen sind unter Einhaltung der vom Auftraggeber erstellten Gefährdungsbeurteilung zur Prüffristenermittlung durchzuführen. Zur Kennzeichnung von unterschiedlichen Umgebungsbedingungen (Risikogruppen), sind die vom Auftraggeber festgelegte Farbe für Prüfplaketten zu berücksichtigen (siehe Tabelle Betriebsmittelgruppen) 2. Prüfung elektrische Maschinen gemäß DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) Grundlage für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Maschinen ist die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit. Volumen: ca. 400 elektrische Maschinen, Prüfintervall 48 Monate 3. Prüfung elektrische Schweißgeräte gemäß DIN EN 60974 (VDE 0544) Grundlage für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Schweißgeräten ist die DIN VDE 0544 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln für Betriebssicherheit. Volumen: ca. 20 elektrische Schweißgeräte, Prüfintervall 48 Monate Elektrische Schweißgeräte werden gegliedert nach: - Elektrische Schweißgerät mit Steckanschluss: - einphasige Geräte mit UN=230V - einphasige Geräte mit UN=400V Alle zur Messung benötigte Prüfadapter und Hilfsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen. Nicht durchgeführte Prüfungen bzw. nicht durchgeführte Teilprüfungen sind zu begründen und im Prüfprotokoll zu dokumentieren. Die Sprache am Hereon ist Deutsch und gegebenenfalls Englisch, deshalb erwartet Hereon das eine Kommunikation vor Ort mindestens auf deutsch möglich ist. Das Hereon beabsichtigt, den Auftrag mit dem Beginn zum 01.01.2027 zu vergeben. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre, also bis zum 31.12.2028. Darüber hinaus besteht eine Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere zwei Jahre. Somit ist die maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030. Aufgrund der begrenzten Zeichenzahl kann die Leistung nicht vollständig erläutert werden, die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2026/09-51682
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71630000 Technische Kontrolle und Tests
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Stadt: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lichtenbergstr. 1
Stadt: Garching bei München
Postleitzahl: 85747
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kantstraße 55
Stadt: Teltow
Postleitzahl: 14513
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Notkestraße 85
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Das Hereon beabsichtigt, den Auftrag mit dem Beginn zum 01.01.2027 zu vergeben. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre, also bis zum 31.12.2028. Darüber hinaus besteht eine Option zur Verlängerung des Vertrags um weitere zwei Jahre. Somit ist die maximale Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: im Jahr 2030
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: EU Sanktion (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): EU Sanktion
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/10/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/11/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 57 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Registrierungsnummer: 992-80187-74
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Stadt: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49 2289499-0
Postanschrift: Villemomblerstraße76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e35c56ed-219b-41f5-9eea-e03d28b84393 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/10/2026 15:01:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 685918-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 193/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/10/2026