5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich erstmalig bis zum 31. Dezember 2029, wenn er nicht bis spätestens 30. September 2028 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich zum 2. Male bis zum 31. Dezember 2030, wenn er nicht bis spätestens 30. September 2029 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich zum 3. Male bis zum 31. Dezember 2031, wenn er nicht bis spätestens 30. September 2030 durch den Auftraggeber gekündigt wird.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Borstel
Postleitzahl: 23845
Land, Gliederung (NUTS): Stormarn (DEF0F)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen sind der Anlage "J Objektinformationen FZ Borstel" und "L Lageplan_FZB_2026-01" zu entnehmen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: 16. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Gesamtpreisblatt, die ausgefüllte Anlage „G UR“ und die ausgefüllte Anlage „F Leistungsverzeichnis“ einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsx Format) notwendig
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kalkulierte Arbeitsstunden
Beschreibung: 16. Mit dem Angebot ist die ausgefüllte Anlage „G UR“ mit der Angabe der Arbeitsstunden einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept E „Objektstart“ Phase 1
Beschreibung: 17. Mit dem Angebot ist ein Konzept zum Objektstart "Phase 1" gemäß der Anforderungen aus Anlage K "Zuschlagskriterien FZB" einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept F „Nachbetreuungsphase“ Phase 2
Beschreibung: 18. Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Nachbetreuungsphase "Phase 2" gemäß der Anforderungen aus Anlage K "Zuschlagskriterien FZB" einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept G „Qualitätsmanagement “
Beschreibung: 19. Mit dem Angebot ist ein Konzept zum Qualitätsmanagement gemäß der Anforderungen aus Anlage K "Zuschlagskriterien FZB" einzureichen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Forschungszentrums Borstel, Leibniz Lungenzentrum
Organisation, die die Zahlung ausführt: Forschungszentrums Borstel, Leibniz Lungenzentrum
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412