Deutschland – Schneeräumung – Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost

670417-2026 - Ergebnis
Deutschland – Schneeräumung – Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
OJ S 188/2026 29/09/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
E-Mail: mail@gmsh.de
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Beschreibung: Winterdienst für 20 Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost mit einer Gesamtfläche von 30.442 m². Die Ausschreibung ist auf 11 Losgruppen (Losgruppen A bis K) mit insgesamt 20 Losen aufgeteilt. Angebote sind nur für komplette Losgruppen möglich.
Kennung des Verfahrens: 6200c82b-b809-49ff-abcb-e2fa6f61c951
Interne Kennung: ZV-GV-26-0347000-412.02
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Diverse Erfüllungsorte in Schleswig-Holstein, gem. Vergabeunterlagen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Auftragswerte in dieser Bekanntmachung wurden aus technischen Gründen mit 1 € angegeben. Gemäß § 39 Absatz 6 VgV werden diese Daten nicht veröffentlicht.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: A1 JVA Luebeck
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Lübeck mit einer Gesamtfläche von 7.456 m².
Interne Kennung: Los 1 Losgruppe A
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lübeck.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: B1 FA Ostholstein
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Oldenburg in Holstein mit einer Gesamtfläche von 1.546 m².
Interne Kennung: Los 2 Losgruppe B
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Oldenburg in Holstein.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: B2 FA Ostholstein Nebenstelle
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Oldenburg in Holstein mit einer Gesamtfläche von 823 m².
Interne Kennung: Los 3 Losgruppe B
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Oldenburg in Holstein.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: B3 PSt Oldenburg
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Oldenburg in Holstein mit einer Gesamtfläche von 827 m².
Interne Kennung: Los 4 Losgruppe B
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Oldenburg in Holstein.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: C1 AG Oldenburg
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Oldenburg in Holstein mit einer Gesamtfläche von 3.264 m².
Interne Kennung: Los 5 Losgruppe C
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Oldenburg in Holstein.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: D1 PD Ratzeburg
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Ratzeburg mit einer Gesamtfläche von 1.293 m².
Interne Kennung: Los 6 Losgruppe D
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Ratzeburg.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: E1 PSt Bargteheide
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Bargteheide mit einer Gesamtfläche von 484 m².
Interne Kennung: Los 7 Losgruppe E
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bargteheide.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: F1 AG Schwarzenbek
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Schwarzenbek mit einer Gesamtfläche von 1.407 m².
Interne Kennung: Los 8 Losgruppe F
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Schwarzenbek.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: F2 PR Schwarzenbek
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Schwarzenbek mit einer Gesamtfläche von 473 m².
Interne Kennung: Los 9 Losgruppe F
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Schwarzenbek.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: F3 PR Geesthacht
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Geesthacht mit einer Gesamtfläche von 627 m².
Interne Kennung: Los 10 Losgruppe F
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Geesthacht.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: G1 FA Stormarn
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Bad Oldesloe mit einer Gesamtfläche von 3.795 m².
Interne Kennung: Los 11 Losgruppe G
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bad Oldesloe.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: G2 FA Stormarn Nebenstelle
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Bad Oldesloe mit einer Gesamtfläche von 92 m².
Interne Kennung: Los 12 Losgruppe G
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bad Oldesloe.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: G3 PABR Bad Oldesloe
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Bad Oldesloe mit einer Gesamtfläche von 1.016 m².
Interne Kennung: Los 13 Losgruppe G
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Bad Oldesloe.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: H1 PSt Glinde
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Glinde mit einer Gesamtfläche von 364 m².
Interne Kennung: Los 14 Losgruppe H
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Glinde.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: H2 PSt Wentorf
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Wentorf mit einer Gesamtfläche von 127 m².
Interne Kennung: Los 15 Losgruppe H
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Wentorf.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: H3 PR Reinbek
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Reinbek mit einer Gesamtfläche von 870 m².
Interne Kennung: Los 16 Losgruppe H
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Reinbek.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: I1 PZSt Moelln
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Mölln mit einer Gesamtfläche von 260 m².
Interne Kennung: Los 17 Losgruppe I
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Mölln.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: I2 PD Ratzeburg FBAB
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Elmenhorst mit einer Gesamtfläche von 2.111 m².
Interne Kennung: Los 18 Losgruppe I
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Elmenhorst.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: J1 LAG Luebeck
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Lübeck mit einer Gesamtfläche von 2.313 m².
Interne Kennung: Los 19 Losgruppe J
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Lübeck.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: K1 FA Ploen
Beschreibung: Winterdienst für eine Liegenschaft in Eutin mit einer Gesamtfläche von 1.294 m².
Interne Kennung: Los 20 Losgruppe K
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90620000 Schneeräumung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90630000 Glatteisbeseitigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt am 15.10.2026 und läuft auf unbestimmte Zeit. Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber grundsätzlich gehalten, die Vertragsleistung nach 6 Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Eutin.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/10/2026
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die die Zahlung ausführt: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Angebot:
Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Angebot:
Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Angebot:
Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 4
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Angebot:
Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 5
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 6
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: MAVOX Winterdienst GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: ja
Prozentanteil Vergabe von Unteraufträgen: 50
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 8
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: MAVOX Winterdienst GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: ja
Prozentanteil Vergabe von Unteraufträgen: 50
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 9
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: MAVOX Winterdienst GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: ja
Prozentanteil Vergabe von Unteraufträgen: 50
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 10
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 11
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 12
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0013
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0013
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 13
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0017
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GaLa-Objektservice
Angebot:
Kennung des Angebots: GaLa-Objektservice
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0017
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 17
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0018
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: GaLa-Objektservice
Angebot:
Kennung des Angebots: GaLa-Objektservice
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0018
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 18
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0019
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0019
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 19
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0020
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Angebot:
Kennung des Angebots: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0020
Wert des Angebots: 1,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rangfolge des Angebots: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 20
Titel: Winterdienst für diverse Liegenschaften in Schleswig-Holstein im Bereich Südost
Datum des Vertragsabschlusses: 21/09/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 1,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0014
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0015
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0016
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Fachbereich 412
Telefon: +49 4315991940
Internetadresse: https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Internetadresse: https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, SB 812
Registrierungsnummer: t:4315991112
Abteilung: SB 812
Postanschrift: Küterstraße 30
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4315991112
Fax: +49 4315991119
Internetadresse: https://www.gmsh.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Registrierungsnummer: t:04319880LAND
Postanschrift: Küterstrasse 30
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: mail@gmsh.de
Telefon: +49431599-0
Internetadresse: https://www.gmsh.de
Profil des Erwerbers: https://www.e-vergabe-sh.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-9000
Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE307567034
Postanschrift: Werner-Siemens-Str. 89
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: info@mavox.team
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: MAVOX Winterdienst GmbH
Postanschrift: Werner-Siemens-Str. 89
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22113
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: info@mavox.team
Gewinner dieser Lose: LOT-0008, LOT-0009, LOT-0010
8.1.
ORG-9001
Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 197451989
Postanschrift: Industriestraße 10
Stadt: Eutin
Postleitzahl: 23701
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Der HausMeister Traugott Kleinwächter e.K.
Postanschrift: Industriestraße 10
Stadt: Eutin
Postleitzahl: 23701
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
Telefon: 045211701
Fax: 04521766613
Gewinner dieser Lose: LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005, LOT-0020
8.1.
ORG-9002
Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE298269216
Postanschrift: Krummeck 2
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23562
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Nimbus Gebäudeservice GmbH
Postanschrift: Krummeck 2
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23562
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Telefon: 045147922484
Fax: 045147922486
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0006, LOT-0011, LOT-0012, LOT-0013, LOT-0019
8.1.
ORG-9003
Offizielle Bezeichnung: GaLa-Objektservice
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE328076804
Postanschrift: Henri-Dunant-Str. 18
Stadt: Mölln
Postleitzahl: 23879
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: GaLa-Objektservice
Postanschrift: Henri-Dunant-Str. 18
Stadt: Mölln
Postleitzahl: 23879
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0017, LOT-0018
8.1.
ORG-9004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f685924a-9409-4086-be22-e916405b8a80 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/09/2026 12:51:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 670417-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 188/2026
Datum der Veröffentlichung: 29/09/2026