5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit kann einmal durch die Auftraggeberin um ein Jahr verlängert werden. Eine Vertragslaufzeit von drei Jahren wird nicht überschritten. Der Vertrag endet spätestens am 17.03.2030.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rövkampallee 2-4
Stadt: Bad Malente-Krummsee
Postleitzahl: 23714
Land, Gliederung (NUTS): Plön (DEF0A)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 18/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 17/03/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst# Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: 1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 2. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 3. Eigenerklärung, dass:- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 4. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen oder Institutionen verknüpft ist, bzw. in relevanter Weise auf den Auftragsbezogen mit anderen zusammenarbeitet. 5. Erklärung ob – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschließlich einer kurzen Darlegung über bereits gemeinsame Projekte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: 6. Referenzleistungen: Es sind 3 Referenzprojekte über in den letzten drei Jahren ( 2023, 2024, 2025). Bei dem Referenzprojekt geht es um „Fullservice-Betreuung im Bereich Marketing- Kommunikation“. Hier sind ausgeführte Leistungen, die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (konkrete, mit Kunden oder Auftraggebern durchgeführte Einzelprojekte, keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen. Auftraggeber sind mit vollständigen Namen und Kontaktdaten anzugeben. 7. Nachweis über die Zertifizierung des Informationssicherheits-Management (ISMS);Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder vergleichbar. Dabei muss sich der Geltungsbereich auf alle für die ausgeschriebene Dienstleistung relevanten Bereiche erstrecken.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 8. Eigenerklärung, dass die Verarbeitung der Daten ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stattfindet. Der Datentransfer in einen Drittstaat ist unzulässig. Dies gilt auch bei der Beauftragung von weiteren (Unter-)Auftragnehmern oder der Inanspruchnahme von Cloud-Diensten
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: 9. Eigenerklärung, dass bereits Erfahrungen mit öffentlichen Institutionen, sowie tiefgreifende Kenntnisse im Bereich von bestehenden Datenschutzrichtlinien vorliegen. Hier reicht die Angabe eines Vertragspartners aus dem öffentlichen Bereich mit Nennung des Vertragspartners. Ebenfalls erforderlich ist der Versierter Umgang mit der marktgängigen Software (insbesondere auch mit Open-Office) und eine angemessene, moderne technische Ausstattung und deren kontinuierliche Weiterentwicklung im Einklang mit den marktüblichen Anforderungen, so dass die Erfüllung der fachlichen und technischen Anforderungen jederzeit gewährleistet sind sowie Erfahrungen bzw. Agenturschwerpunkt im Bereich Personalmarketing und Employer – Branding.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 10. Eigenerklärung darüber, dass das eingesetzte Personal, die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, und in allen Unterlagen, Dokumentationen, Präsentationen und im Schriftverkehr die Deutsche Sprache genutzt wird (mindestens Sprachniveau C2). Das Personal hat zudem Erfahrung mit gängigen technischen Plattformen und Tools und garantiert ein ausgeprägtes strategisches Denken, Kreativität, ein hohes Maß an Innovation. Es ist ein hohes maß an proactive Entwicklung von Vorschlägen (aktives Sparring) und eine ständige Weiterentwicklung der Auftraggeberin ist zu garantieren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: 11. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios(Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung; Zeitpunkt der Gründung sowie die Angabe des Zeitpunktes, seitdem der Bieter im ausgeschriebenen Marktsegment tätig ist, ggf. weitere Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten; max. 4 DINA-4-Seiten). 12. Gestaltung der Teilnahmeunterlagen. An dieser Stelle bewerten wir, den Gesamteindruck über den Dienstleister und sein Portfolio und inwieweit die eingereichten Unterlagen zum Verständnis beitragen bzw. der Dienstleister auf die Wünsche des AG eingeht. Die Form der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird hinsichtlich des Eingehens auf den Leistungsgegenstand bzw. den Kunden gesichtet und dabei insbesondere hinsichtlich folgender Indikatoren geprüft:- Übersichtlichkeit- klare systematische Struktur- verständliche Beschreibung- Vollständigkeit- Eingehen auf Kunden versus Standardfolien.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 13. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 26/10/2026 07:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Informationen: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen in der 2. Phase des Verfahrens, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Ferner werden Preisangaben nicht nachgefordert, wenn es sich um wesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 4
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hier werden Informationen für die Einlegung von Rechtsbehelfen eingetragen. Im FB 412 wird folgender Text hinterlegt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB). Nach Ablauf der vorgenannten Fristen ist ein Antrag nach § 160 GWB, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags begehrt wird, unstatthaft. Im Übrigen kann ein Vertrag als nicht von Anfang an unwirksam erachtet werden, wenn nach Prüfung aller maßgeblichen Gesichtspunkte zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies ausnahmsweise rechtfertigen. Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412