Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Interkommunale Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Zweckverband Ostholstein (ZVO) und Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS)

655042-2026 - Ergebnis
Deutschland – Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste – Interkommunale Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Zweckverband Ostholstein (ZVO) und Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS)
OJ S 184/2026 23/09/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Interkommunale Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Zweckverband Ostholstein (ZVO) und Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS)
Beschreibung: Die Hansestadt Lübeck, der Zweckverband Ostholstein (ZVO) und der Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS) sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Hansestadt Lübeck betreibt die Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung mittels ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL). EBL, ZVO und ZVBS haben eine öffentlich rechtliche Kooperationsvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Bioabfallentsorgung auf Grundlage des § 19a GkZ Schleswig-Holstein und des § 108 Abs. 6 Gesetz gegen GWB geschlossen.
Kennung des Verfahrens: 6aca1af6-338d-4fc2-a343-ad6a2e6a9865
Interne Kennung: 2022/2828
Verfahrensart: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 108 Abs. 6 GWB liegen die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor, da eine auf einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit begründet wird und damit das Vergaberecht keine Anwendung findet.
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Zusammenarbeit von EBL, ZVO und ZVBS ist nach Maßgabe des § 108 Abs. 6 GWB als interkommunale Kooperation ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens zulässig. § 108 Abs. 6 GWB setzt voraus, dass 1. der Vertrag eine Zusammenarbeit zwischen den beteiligten öffentlichen Auftraggebern begründet oder erfüllt, um sicherzustellen, dass die von ihnen zu erbringenden öffentlichen Dienstleistungen im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgeführt werden, 2. die Durchführung der Zusammenarbeit nach Nummer 1 ausschließlich durch Überlegungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse bestimmt wird und 3. die öffentlichen Auftraggeber auf dem Markt weniger als 20 Prozent der Tätigkeiten erbringen, die durch die Zusammenarbeit nach Nummer 1 erfasst sind. Die genannten Voraussetzungen liegen kumulativ vor. Die Zusammenarbeit zwischen EBL, ZVO und ZVBS wird ausschließlich durch Überlegungen im öffentlichen Interesse nach § 108 Abs. 6 Nr. 2 GWB bestimmt. Die Beteiligten werden als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Bereich der Abfallwirtschaft zur Wahrnehmung der ihnen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auferlegten öffentlichen (Gemeinwohl-)Aufgaben tätig. Die Zusammenarbeit beruht auf einem kooperativen Konzept zur Erledigung der gemeinsamen Aufgabe "Bioabfallverwertung". ZVO und ZVBS tragen zum künftigen Betrieb und Erhalt der MBA bei; die Beiträge von ZVO und ZVBS werden durch die Gründung eines Beirats institutionalisiert. Die vereinbarte Kostenerstattung ist auf die Erstattung der durch die jeweilige Abfallentsorgung anfallenden Kosten beschränkt und nicht gewinnorientiert. Zuletzt erbringen EBL, ZVO und ZVBS jeweils weniger als 20% ihrer Tätigkeiten für private Dritte.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Raabrede 67
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23560
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMPC9#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Interkommunale Kooperation der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL), Zweckverband Ostholstein (ZVO) und Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein (ZVBS)
Beschreibung: Die Hansestadt Lübeck ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. § 3 Abs. 1 Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LAbfWG) und betreibt die Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung mittels ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung EBL. Dem ZVO ist die Zuständigkeit als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger vom Kreis Ostholstein übertragen worden und er betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Dem ZVBS ist die Zuständigkeit als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Teilaufgabe "Verwertung von Bioabfällen" von den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg übertragen worden. Die EBL betreiben zur Entsorgung von Restabfall sowie Bio- und Grünabfällen unter anderem eine eigene mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage ("MBA") und eine Kompostierungsanlage (Biomassewerk). In der MBA wird der eingehende Restabfall ("Restabfalllinie") und Bioabfall ("Bioabfalllinie") jeweils getrennt voneinander durch mechanische Aufbereitung in Einzelfraktionen aufgeteilt und anschließend den jeweils angepassten Behandlungs- und Verwertungsverfahren zugeführt. Die eigenen (Bio-) Abfallmengen der EBL lasten die Anlage nicht vollständig aus. Die MBA ist nach dem gemeinsamen Verständnis von EBL, ZVO und ZVBS unter Einbeziehung weiterer Mengen dauerhaft wirtschaftlicher zu betreiben. ZVBS und der ZVO verfügen demgegenüber über keine eigene Anlage zur Behandlung von Bioabfall. Die gemeinsame Verwertung der Bioabfälle stärkt für EBL, ZVO und ZVBS die langfristige Entsorgungssicherheit und verbessert die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu einer getrennten Verwertung der Bioabfälle. EBL, ZVO und ZVBS haben daher im Rahmen einer gemeinsamen Initiative zur Wahrnehmung der ihnen als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 3 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 LAbfWG obliegenden Aufgaben eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Bioabfallentsorgung auf Grundlage des § 19a GkZ Schleswig-Holstein und des § 108 Abs. 6 GWB abgeschlossen. In diesem Rahmen werden die bereits vorhandene Bioabfalllinie der MBA und das Biomassewerk zukünftig durch die EBL, den ZVO und den ZVBS gemeinsam genutzt und betrieben. Für die gemeinsame Nutzung und Betrieb der Anlage werden ZVO seine gesamten anfallenden Mengen an Bioabfall und ZVBS Teilmengen seines Bioabfalls aus der Systemabfuhr (Bioabfalltonne) jeweils in die Bioabfalllinie der MBA der EBL einbringen. Ferner verpflichten sich ZVO und ZVBS inhaltliche Beiträge, die über die bloße Kostentragung hinausgehen, zu leisten. Hierzu wird ein eigener Wirtschaftsplan für die Linie 2 der MBA und des Biomassewerkes sowie ein gemeinsames Gremium von EBL, ZVO und ZVBS geschaffen werden, welches die Entscheidungen über notwendige Ausbauten oder Ersatzinvestitionen der Anlage sowie den Betrieb der Anlage gemeinsam fällt. ZVO und der ZVBS verpflichten sich zu einer Beteiligung an den Kapitalkosten und sonstigen Kosten in einem dem Umfang der Anlagennutzung entsprechenden Umfang. Entscheidungen, die die Linie 2 der MBA oder das Biomassewerk betreffen, werden nicht mehr durch die EBL allein, sondern gemeinsam mit ZVO und ZVBS in dem hierfür eingerichteten Beirat getroffen.
Interne Kennung: 2022/2828
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Raabrede 67
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23560
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es erfolgte kein Vergabeverfahren, da der Ausnahmetatbestand des § 108 Abs. 6 GWB vorliegt. Zuschlagskriterien liegen nicht vor.
Beschreibung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es erfolgte kein Vergabeverfahren, da der Ausnahmetatbestand des § 108 Abs. 6 GWB vorliegt. Zuschlagskriterien liegen nicht vor.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es erfolgte kein Vergabeverfahren, da der Ausnahmetatbestand des § 108 Abs. 6 GWB vorliegt. Zuschlagskriterien liegen nicht vor.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Vorliegende Vergabebekanntmachung ist eine freiwillige Ex-post-Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 2 GWB. Die Frist zur Geltendmachung einer behaupteten Unwirksamkeit der interkommunalen Kooperation endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird ergänzend auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Es fand keine Vergabe statt. Die wirtschaftlichen Daten unterliegen dem geheimsxhutz zugunsten der Vertragspaetner. Der angegebene Auftragserrt ist fiktiv.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 108 Abs. 6 GWB liegen die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor, da eine auf einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit begründet wird und damit das Vergaberecht keine Anwendung findet.
Sonstige Begründung: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 108 Abs. 6 GWB liegen die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor, da eine auf einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit begründet wird und damit das Vergaberecht keine Anwendung findet.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Ostholstein Körperschaft öffentlichen Rechts
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 108 Abs. 6 GWB liegen die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor, da eine auf einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit begründet wird und somit kein Vergabeverfahren durchzuführen war.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 108 Abs. 6 GWB liegen die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor, da eine auf einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit begründet wird und somit kein Vergabeverfahren durchzuführen war.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/09/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein
Angebot:
Kennung des Angebots: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Angebots: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 108 Abs. 6 GWB liegen die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor, da eine auf einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit begründet wird und somit kein Vergabeverfahren durchzuführen war.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 108 Abs. 6 GWB liegen die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor, da eine auf einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit begründet wird und somit kein Vergabeverfahren durchzuführen war.
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2
Titel: Öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung
Datum der Auswahl des Gewinners: 07/09/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 07/09/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 108 Abs. 6 GWB liegen die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor, da eine auf einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit begründet wird und somit kein Vergabeverfahren durchzuführen war.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: Nicht veröffentlicht
Begründungscode: Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung: Gemäß § 108 Abs. 6 GWB liegen die Voraussetzungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor, da eine auf einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung beruhende Zusammenarbeit begründet wird und somit kein Vergabeverfahren durchzuführen war.

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck
Registrierungsnummer: DE 135082828
Postanschrift: Breite Straße 62
Stadt: Lübeck
Postleitzahl: 23552
Land, Gliederung (NUTS): Lübeck, Kreisfreie Stadt (DEF03)
Land: Deutschland
Telefon: +49 451 70 76 00
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Registrierungsnummer: PR 155 (Registergericht Stuttgart)
Postanschrift: Stresemannstraße 79
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: DE323825112
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Ostholstein Körperschaft öffentlichen Rechts
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 135121683
Postanschrift: Wagrienring 3 - 13
Stadt: Sierksdorf
Postleitzahl: 23730
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
E-Mail: zvo@zvo.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Bioabfallverwertung Südholstein
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE166409572
Postanschrift: Leineweberring 13
Stadt: Elmenhorst
Postleitzahl: 21493
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8d2e8ef3-f295-42f8-9d14-cde3b1629733 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/09/2026 14:27:20 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 655042-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 184/2026
Datum der Veröffentlichung: 23/09/2026