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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ONTRAS Gastransport GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rohrnetzprüfung für Methanemissionen im Erdgashochdruckleitungsnetz der ONTRAS Gastransport GmbH
Beschreibung: Die ONTRAS Gastransport GmbH - als Fernleitungsnetzbetreiber - ist gemäß Artikel 14 der EU-Methanemissionsverordnung verpflichtet, ihr gesamtes Leitungsnetz alle 3 Jahre auf Dichtheit zu kontrollieren und zu berichten. Zu diesem Zweck werden die Leistungen für eine umfassende luftgestützte Methanemissionsdetektion beauftragt, die Dichtheitskontrollen an einem Teil des ONTRAS-Leitungsnetzes von ca. 4200 Kilometern Länge umfassen. Für die Durchführung wird ein luftgestütztes Gasferndetektionsverfahren zum Einsatz kommen, welches die Anforderungen nach DVGW G 501 bzw. G 465 ff. gewährleistet, eine präzise und effiziente Überprüfung sicherstellt und den Stand der Technik einhält. Im Anschluss an die Messungen wird ein detaillierter Bericht erstellt, der die Ergebnisse der Untersuchungen zusammenfasst und eventuelle Auffälligkeiten oder Handlungsempfehlungen aufzeigt.
Kennung des Verfahrens: ba5e3d40-b586-46cd-a019-a9591026aa2a
Interne Kennung: ONTRAS-2026-0018
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71631430 Prüfungen auf Leckfreiheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 76600000 Überwachung von Rohrleitungen, 38433200 Emissionsmessungsgeräte, 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im gesamten Netzgebiet der ONTRAS Gastransport GmbH zu erbringen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass der Beschaffungsgegenstand aufgrund der dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Zuschlag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, dem Unternehmen ADLARES GmbH zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Rohrnetzprüfung für Methanemissionen im Erdgashochdruckleitungsnetz der ONTRAS Gastransport GmbH
Beschreibung: Die ONTRAS Gastransport GmbH - als Fernleitungsnetzbetreiber - ist gemäß Artikel 14 der EU-Methanemissionsverordnung verpflichtet, ihr gesamtes Leitungsnetz alle 3 Jahre auf Dichtheit zu kontrollieren und zu berichten. Zu diesem Zweck werden die Leistungen für eine umfassende luftgestützte Methanemissionsdetektion beauftragt, die Dichtheitskontrollen an einem Teil des ONTRAS-Leitungsnetzes von ca. 4200 Kilometern Länge umfassen. Für die Durchführung wird ein luftgestütztes Gasferndetektionsverfahren zum Einsatz kommen, welches die Anforderungen nach DVGW G 501 bzw. G 465 ff. gewährleistet, eine präzise und effiziente Überprüfung sicherstellt und den Stand der Technik einhält. Im Anschluss an die Messungen wird ein detaillierter Bericht erstellt, der die Ergebnisse der Untersuchungen zusammenfasst und eventuelle Auffälligkeiten oder Handlungsempfehlungen aufzeigt.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71631430 Prüfungen auf Leckfreiheit
Zusätzliche Einstufung (cpv): 76600000 Überwachung von Rohrleitungen, 38433200 Emissionsmessungsgeräte, 60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind im gesamten Netzgebiet der ONTRAS Gastransport GmbH zu erbringen.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der beschriebenen Leistungen abschließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ONTRAS Gastransport GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Begründung: Die EU-Methanemissionsverordnung ist am 04.08.2024 in Kraft getreten. In Artikel 14 Absatz 2 ist geregelt, dass Fernleitungsnetzbetreiber zur Durchführung der Methanemissionsdetektion an deren Gasleitungen alle 3 Jahre verpflichtet sind. Aufgrund der Größe des zu untersuchenden Leitungsnetzes, der wiederkehrenden Prüfzyklen sowie witterungs- und betriebsbedingter Einschränkungen besteht nur ein begrenztes Zeitfenster für die Durchführung der Messkampagnen. Um dieser gesetzlichen Anforderung - insbesondere hinsichtlich der geforderten Präzision und deren Umfang - Rechnung tragen zu können, benötigt ONTRAS ein Verfahren, das eine großflächige, effiziente und technisch belastbare Überprüfung des gesamten betroffenen Hochdruckleitungsnetzes ermöglicht. Die EU-Methanemissionsverordnung sieht zudem gemäß Artikel 14 Abs. 7 vor, dass "Die Mindestgrenzwerte für die Leckerkennung, die Techniken und die Schwellenwerte [auf] der besten verfügbaren Technologie und den besten verfügbaren Messtechniken [beruhen]". ONTRAS hat auf Grundlage einer fachlichen Bedarfsanalyse festgelegt, dass hierfür ein luftgestütztes Gasferndetektionsverfahren eingesetzt werden soll. Diese Entscheidung wurde vor Durchführung der Marktrecherche anhand objektiver technischer und betrieblicher Anforderungen getroffen. Die Marktrecherche diente ausschließlich der Feststellung, welche Marktteilnehmer eine entsprechende Leistung erbringen können. Die Entscheidung für den Einsatz eines luftgestützten Gasferndetektionsverfahrens beruht auf den Besonderheiten des zu untersuchenden Hochdruckleitungsnetzes mit mehreren tausend Leitungskilometern, seiner erheblichen räumlichen Ausdehnung, den Anforderungen an eine wirtschaftliche Durchführung der Messungen innerhalb der vorgegebenen Fristen sowie den erhöhten Anforderungen an die Überwachung kritischer Energieinfrastruktur. Keines der identifizierten Alternativverfahren erfüllt die kumulativ erforderlichen Anforderungen hinsichtlich Netzabdeckung, Flächenleistung, Nachweisgrenze, Wirtschaftlichkeit und Durchführung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Insbesondere hat sich gezeigt, dass bodengebundene Messverfahren und punktuelle Drohnenbefliegungen hinsichtlich Flächenleistung, Zeitbedarf, Wirtschaftlichkeit und Netzabdeckung nicht geeignet sind, die Anforderungen in vergleichbarer Weise zu erfüllen. Darüber hinaus hat ONTRAS festgelegt, dass das einzusetzende Verfahren die Anforderungen des DVGW-Regelwerks DVGW G 501 erfüllen muss. ONTRAS betreibt als Fernleitungsnetzbetreiber kritische Energieinfrastruktur. Aufgrund der sicherheitskritischen Bedeutung des Fernleitungsnetzes und der Verpflichtung zur belastbaren Dokumentation der Messergebnisse gegenüber Aufsichts- und Regulierungsbehörden besteht die Notwendigkeit eines objektiv nachvollziehbaren Leistungsnachweises. Das DVGW-Arbeitsblatt G 501 stellt gegenwärtig den in Deutschland anerkannten und unabhängigen technischen Standard zur Qualifizierung luftgestützter Gasferndetektionsverfahren dar und ermöglicht einen objektiven sowie reproduzierbaren Nachweis der Leistungsfähigkeit eines Messsystems. Die Festlegung dient ausschließlich dem Nachweis der erforderlichen Messgenauigkeit und Betriebssicherheit. Die technische Alleinstellung beruht nicht auf einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter durch den Auftraggeber. Im Rahmen einer Marktrecherche untersuchte ONTRAS die in Deutschland und Europa verfügbaren Anbieter luftgestützter Methanemissionsdetektionsleistungen. Die Untersuchung erfolgte anhand der vorab festgelegten technischen und betrieblichen Mindestanforderungen. Gegenstand der Untersuchung waren insbesondere die Kriterien Netzabdeckung, Flächenleistung, Nachweisgrenze, Messgenauigkeit, Verfügbarkeit innerhalb der gesetzlichen Fristen, Betriebssicherheit sowie die Einhaltung anerkannter technischer Standards. Daraus ergab sich, dass derzeit ausschließlich die ADLARES GmbH über ein luftgestütztes Gasferndetektionsverfahren verfügt, für das die Einhaltung der Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts G 501 nachgewiesen wurde. Andere identifizierte Marktteilnehmer verfügen entweder nicht über einen entsprechenden Nachweis nach DVGW G 501 oder bieten keine hinsichtlich der festgelegten technischen Anforderungen gleichwertige Leistung an. Die technische Alleinstellung ergibt sich daher nicht allein aus dem Fehlen einer DVGW G 501-Qualifizierung, sondern aus der kumulativen Nichterfüllung der von ONTRAS sachlich begründeten Anforderungen an Netzabdeckung, Flächenleistung, Nachweisgrenze, Betriebssicherheit und Durchführung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Im Ergebnis hat die durchgeführte Marktrecherche hat ergeben, dass gegenwärtig kein weiteres Unternehmen identifiziert werden konnte, das die festgelegten technischen und betrieblichen Anforderungen kumulativ erfüllt. ONTRAS geht daher davon aus, dass ein Wettbewerb im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b SektVO nicht vorhanden ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ADLARES GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: ONTRAS Gastransport GmbH
Registrierungsnummer: DE245749659
Postanschrift: Maximilianallee 4
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341271112580
Fax: 0 0 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF101364
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF101364
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ADLARES GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE813148215
Postanschrift: Oderstraße 65
Stadt: Teltow
Postleitzahl: 14513
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Telefon: +49332833060
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a94c8dbf-0906-4cd9-8ab7-865374f6441e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 17/09/2026 10:50:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 642946-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 181/2026
Datum der Veröffentlichung: 18/09/2026