2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung hierzu ist mit dem Angebot abzugeben. Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 2 i.V.m. § 21 i. V. m. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.