Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Dahlen
Delitzsch
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Gersdorf
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großröhrsdorf
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Kurort Jonsdorf
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Liebstadt
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markneukirchen
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pausa-Mühltroff
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Rodewisch
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Stadt Wehlen
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilkau-Haßlau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien – Versorgung mit Labordiagnostik (Laboroutsourcing) inkl. Pathologie - Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH

590616-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien – Versorgung mit Labordiagnostik (Laboroutsourcing) inkl. Pathologie - Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH
OJ S 165/2026 27/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Versorgung mit Labordiagnostik (Laboroutsourcing) inkl. Pathologie - Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH
Beschreibung: Im Ergebnis des vorliegenden offenen Verfahrens soll der Betrieb des Vor-Ort-Labors inkl. Organisation des Blutdepots (Transfusionmedizin) im Krankenhaus Freiberg (Outsourcing) beauftragt werden. Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind auch den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern (§ 6 WRegG)
Kennung des Verfahrens: 82ad7114-cf82-42d9-b875-a3612c5aa051
Interne Kennung: KKF-LAB26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Donatsring 20
Stadt: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YCLMQLX#
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung hierzu ist mit dem Angebot abzugeben. Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 2 i.V.m. § 21 i. V. m. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Versorgung mit Labordiagnostik (Laboroutsourcing) inkl. Pathologie - Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH
Beschreibung: Beschreibung: Der Leistungsumfang umfasst den Betrieb des Vor-Ort-Labors inkl. Organisation des Blutdepots (Transfusionsmedizin) im Kreiskrankenhaus Freiberg (Outsourcing). Gegenstand ist die Sicherstellung der Notfall- und Routineanalytik im Rahmen einer Gerätestellung und Versorgung mit Diagnostika durch einen externen Dienstleister über eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate. Darüber hinaus sind die ärztlichen Laborleistungen (Facharztlabor) aus den Kapiteln M III und IV der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die nicht im Vor-Ort-Labor erbracht werden, zeitgerecht und qualitätsgesichert im Fremdversand zu erbringen. Zusätzlich sind Pathologieversandleistungen sowie die Einrichtung und der Betrieb eines Schnellschnittlabors vor Ort zu gewährleisten. Die Laborleistungen des Auftraggebers (Vor-Ort-Labor und Facharztlabor) belaufen sich insgesamt auf ca. 70 Mio. GOÄ-Punkte pro Jahr. Die Pathologieleistungen umfassen ca. 7 Mio. GOÄ-Punkte pro Jahr.
Interne Kennung: KKF-LAB26
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85145000 Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Donatsring 20
Stadt: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Dreimalige Vertragsverlängerung um je 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung ist mit dem Angebot vorzulegen: a) Erklärung zur Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist. b) bei bestehender Eintragung Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Nachweises über die bestehende Eintragung im entsprechenden Register des Staates, in dem der Bieter ansässig ist. Eine Kopie ist ausreichend. Der Eintragungsnachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Erklärung gem. a) ist entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. a) und b) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV eingetragene oder zertifizierte Unternehmen, soweit das Verzeichnis bzw. die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. In diesem Fall ist die Angabe der Registriernummer ausreichend. Bei Bietergemeinschaften haben Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: a) eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5.000.000 EUR je für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder - soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - Eigenerklärung, eine solche Versicherung im Zuschlagsfall abzuschließen. b) Vorlage einer Bescheinigung der Haftpflichtversicherung über das Bestehen der entsprechenden Haftpflichtversicherung oder - soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - verbindlichen Zusage eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Erklärung gem. a) ist entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. a) und b) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. In diesem Fall ist die Angabe der Registriernummer ausreichend. Mindestanforderung: Mindestdeckung von 5.000.000 EUR je für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder nebst einer Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb eines Vor-Ort-Labors, Labor-Fremdversand sowie Pathologie-Versand). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit den im Formular Referenzen geforderten Angaben (Auftraggeber, Projektdaten (24/7 Betrieb, Einsatz Order-Entry, Name Order-Entry, GOÄ-Punkte p. a. für Labor und Pathologie), Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Auftragswert in Form des Umsatzes pro Jahr). Als vergleichbar gelten für den Leistungsteil "Labor" Referenzen über den Betrieb eines Vor-Ort-Labors in einem Krankenhaus im 24/7-Betrieb und für den Leistungsteil "Pathologie" Referenzen über die Erbringung pathologischer Untersuchungsleistungen für Krankenhäuser. Innerhalb des Referenzeitraumes noch nicht abgeschlossene Aufträge werden berücksichtigt, wenn die Leistungserbringung bereits seit mindestens 12 Monaten erfolgt. Mindestanforderung: Für die beiden Leistungsteile "Labor" und "Pathologie" ist jeweils mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren vorzulegen, wobei der Nachweis über getrennte Referenzen erfolgen kann. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Mindestanforderung lediglich für den von ihm tatsächlich übernommenen Leistungsteil nachweisen, in ihrer Gesamtheit müssen die Mitglieder jedoch beide Leistungsteile vollständig abdecken.

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Angabe des ärztlichen Personals für den Bereich Labor und Pathologie, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (Facharztbezeichnung nach MWBO, Anzahl). Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder ein diesem Zertifikat gleichwertiges Zertifikat zu besitzen, ist das betreffende Zertifikat in Kopie mit dem Angebot vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Angaben zum Umweltmanagement des Unternehmens: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Umweltmanagement/zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß ISO 14001 oder ein diesem Zertifikat gleichwertiges Zertifikat zu besitzen, ist das betreffende Zertifikat in Kopie mit dem Angebot vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Nimmt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (§ 47 VgV Eignungsleihe) und/oder beabsichtigt er, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben (§ 36 VgV Unterauftragnehmer) (nachfolgend auch "andere Unternehmen"), ist mit dem Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) hat der Bieter bereits mit Angebotsabgabe zusätzlich nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt. Hierzu sind mit dem Angebot die beim jeweiligen Eignungskriterium angegebenen Nachweise für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen ist das Nichtvorliegen von Gründen für den Ausschluss der anderen Unternehmen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Eigenerklärungen der anderen Unternehmen (Erklärungsvordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) sowie durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Vom Bieter ist zudem auf gesondertes Verlangen durch eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und dass im Falle der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe das eignungsverleihende Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haftet. Legt der Bieter zum Nachweis der Eignung eine EEE vor, muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung des anderen Unternehmens erforderlich sind. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen oder an das er Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe weiter vergeben will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Angebotssumme
Beschreibung: Bewertung der Gesamtkosten nach der in der Bewertungsmatrix veröffentlichten linearen Formel (maximale Punktzahl 5.000 von 10.000).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Güte der vorgelegten Konzepte
Beschreibung: Bewertung der Güte der vorgelegten Konzepte (maximale Punktzahl 5.000 von 10.000). Einzelheiten zur Bewertung und zu den Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCLMQLX/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCLMQLX
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/09/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 30 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: vgl. § 56 VgV, Ausübung ordnungsgemäßen Ermessens des Auftraggebers
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bietergemeinschaften müssen nach Zuschlagserteilung folgende Rechtsform annehmen: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreiskrankenhaus Freiberg gGmbH
Registrierungsnummer: DE175074358
Postanschrift: Donatsring 20
Stadt: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land, Gliederung (NUTS): Mittelsachsen (DED43)
Land: Deutschland
Kontaktperson: UBCouturier GmbH
Telefon: +49 641-480 920 09
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: t:0341 / 977-3800
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d0aa940c-9586-4d8e-a885-f860f22a50db - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/08/2026 13:19:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 590616-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 165/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2026