Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Kreis Nordfriesland

592025-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Kreis Nordfriesland
OJ S 165/2026 27/08/2026
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Dienstleistungen

1. Zuständige Behörde

1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung: Kreis Nordfriesland
Rechtsform der zuständigen Behörde: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe von ÖSPV-Leistungen im Kreis Nordfriesland
Beschreibung: Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Kreis Nordfriesland im Umfang von ca. 32.000 Jahresfahrplankilometern. Das Verfahren umfasst das technische Los Pellworm.
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Kreis Nordfriesland ist Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Wenn eine eigenwirtschaftliche Bedienung der ausreichenden Verkehrsbedienung nicht sichergestellt ist, kommt die VO (EG) Nr. 1370/2007 zur Anwendung (vgl. § 8a Abs. 1 Satz 1 PBefG). Der Kreis Nordfriesland als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr.1370/2007 muss dann den Verkehr über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge sicherstellen. Der Kreis Nordfriesland beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Pellworm nach Art. 5 Abs. 4 UAbs. 1 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen des Linienbündels Pellworm als Gesamtleistung im technischen Los Pellworm i.S.v. § 8a Abs. 2 Satz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erfasst. Bei der vorliegenden Vorinformation handelt es sich um eine Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Sie stellt zugleich die Vorabbekanntmachung im Sinne des § 8a Abs. 2 PBefG dar. Gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für eigenwirtschaftliche Verkehre mit Kraftfahrzeugen spätestens 3 Monate nach dieser Vorabbekanntmachung zu stellen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen oder die in diesem Dokument beschriebenen Standards nicht oder unvollständig erfüllen, sind gem. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen, es sei denn, der Kreis Nordfriesland erteilt gegenüber der Genehmigungsbehörde sein Einvernehmen zu den beantragten Abweichungen. Die Frist wird durch die hier vorliegende Vorinformation ausgelöst.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

5. Los

5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Los Pellworm
Beschreibung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen im Los Pellworm im Umfang von ca. 32.000 Jahresfahrplankilometern. Das Deutschlandticket ist unter Beachtung möglicher Ausgleichsleistungen anzuwenden. Im Übrigen sind die Beförderungsentgelte so festzusetzen, dass Kinder bis einschließlich 14 Jahren für Einzelfahrausweise einen Rabatt von mindestens 40 % und für Zeitfahrkarten einen Rabatt von mindestens 25 % gegenüber dem jeweiligen Erwachsenenfahrpreis erhalten. Linien im Los Pellworm: 1091 (Hafen – Kurzentrum – Kaydeich – Schmeerhörn – Tammwarftsweg – Alte Kirche – Gurde – Hooger Fähre – Westermühle – Schule – Schluthweg – Grüner Deich – Alte Post – Hafen – Tiefwasseranleger). Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die unter nachstehendem Link dargestellten Fahrpläne zu beachten: https://nahsh.sharefile.eu/share/view/s37e9669b52ac49f7aefec1829308cdac/fo2a388c-af07-496d-94c4-f7f6ce196942 Die Leistung ist mit Fahrzeugmaterial geeigneter Kapazität zu erbringen. Veränderungen der Fahrgastnachfrage sind zu berücksichtigen und die Kapazitäten daran anzupassen. Die Fahrzeuggrößen sind so ausreichend zu dimensionieren, dass eine regelmäßig wiederkehrende Auslastung von mehr als 80 % vermieden wird. Kurzfristige Auslastungen von mehr als 80 % der Platzkapazität auf kurzen Strecken in der Verkehrsspitze sind zulässig. Die zur Erbringung der Verkehrsleistung eingesetzten Fahrzeuge haben über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus mindestens nachstehende Kriterien zu erfüllen: -Die im Taktverkehr eingesetzten Busse dürfen im Durchschnitt nicht älter als 15 Jahre sein. Das Höchstalter einzelner Fahrzeuge darf maximal 18 Jahre betragen. Für Kleinbusse im Rufbusverkehr gilt ein Höchstalter von 10 Jahren. - Die im Taktverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen barrierefrei ausgestaltet sein. Sie müssen mindestens im vorderen Fahrzeugbereich bis zur zweiten Tür niederflurig sein und über mindestens sechs ohne Podest erreichbare Plätze verfügen. Zudem müssen ausgewiesene Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste in Türnähe vorhanden und eindeutig gekennzeichnet sein. Die Fahrzeuge sind mit doppelbreiten Türen mit einer Mindesteinstiegsbreite von 850 mm auszustatten und müssen den einschlägigen rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Kleinbusse im Rufbusverkehr müssen die Mitnahme von Elektrorollstühlen, Kinderwagen und Gepäck jederzeit gewährleisten. - Die Fahrzeuge des Taktverkehrs müssen über eine Fahrgastinformation mit Haltestelleninformationen verfügen. Sämtliche eingesetzten Fahrzeuge müssen zudem mit einer Kennzeichnung von Fahrziel und Linie an der Fahrzeugfront sowie an der rechten Fahrzeugseite ausgestattet sein. - Neufahrzeuge müssen mindestens die im Beschaffungsjahr geltenden Anforderungen an die Emissionsstandards erfüllen und die geltenden Geräuschgrenzwerte einhalten. - Die Vertriebstechnik in den Fahrzeugen muss den Verkauf von Fahrausweisen des jeweils gültigen Tarifs ermöglichen. - Eine Fensterbeklebung der Fahrzeuge, durch die der Blick der Fahrgäste nach außen wesentlich eingeschränkt wird, ist nicht zulässig. Werbung Dritter an den Außenflächen oder im Innenraum der Fahrzeuge ist ausgeschlossen. - Bei allen eingesetzten Fahrzeugen sind mindestens die Vorgaben des Design-Manual der NAH.SH GmbH Teil II-2 Nr. 02.7 umzusetzen.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Insel Pellworm
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns: 01/08/2028
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2038
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Nordfriesland

8. Organisationen

8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Kreis Nordfriesland
Registrierungsnummer: -
Postanschrift: Marktstraße 6
Stadt: Husum
Postleitzahl: 25813
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
Telefon: +49484167770
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2a111c00-d5fd-4b64-ad76-a55a5f604f89 - 01
Formulartyp: Planung
Art der Bekanntmachung: Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der Bekanntmachung: T01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/08/2026 17:27:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 592025-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 165/2026
Datum der Veröffentlichung: 27/08/2026