1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Nordfriesland
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Heideprogramm 3.0 auf Sylt - Instandsetzung von Heideflächen im FFH-Gebiet auf dem Flugplatz Sylt
Beschreibung: Heideprogramm 3.0 auf Sylt über eine ELER-Förderung – Instandsetzung von Heideflächen im FFH-Gebiet „Dünen- und Heidelandschaften Nord- und Mittel-Sylt, Teilgebiet Flugplatz und angrenzende Flächen", auf dem Flugplatz in Westerland auf Sylt für die Jahre 2026 bis 2028 durch Entkusseln und Plaggen inkl. Entsorgung
Kennung des Verfahrens: 276863e8-ec34-4dbd-a31d-adf31da4d0c5
Interne Kennung: ELER BAU 2026-2028
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90721100 Landschaftsschutz
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Entkusseln und Plaggen inkl. Entsorgung in 2026/27
Beschreibung: Die Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden. Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Die Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen. Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Durch Entkusselung von etwa 10 ha verbuschter Heidefläche sollen diese bis an die Waldgrenze von Gehölzen freigestellt werden. Im Maßnahmengebiet befindet sich ein 1,495 ha großer Waldbestand. Der Waldbestand ist von der Entkusselung auszunehmen. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt, manuell einschließlich Wurzelmasse und bei stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen. Wenn eine Entnahme einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Kiefern sind bodennah abzusägen. Birken und Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen. Gehölzreste und Wurzeln sind sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach Möglichkeit, ist die anfallende Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Lupine, Geissblatt, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Verbleib sämtlicher abgetragener Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Im Anschluss ist auf einer bis zu 5,5 ha großen Heidefläche in einer mittleren Stärke von ca. 8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. Das Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m²) zusammenhängend bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grünlandlebensräume, auf denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar ist, sind beim Plaggen auszusparen. Der Verbleib der abgetragenen Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es gab bereits Vorgespräche mit insularen Landwirten, die etwa 20 ha Acker zur Ausbringung des Materials entgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kontakt zur weiteren Abstimmung wird bei Bedarf bei Auftragsvergabe hergestellt. Es ist mit Kosten in Höhe von rd. 13,00 €/m³ für das Laden und Verbringen von Plaggmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen zzgl. einer Kalkzugabe (Kosten 84,00 €/t, Bedarf: 8 t/ha) zu kalkulieren. Sofern das Material auf landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden soll oder anderweitig außerhalb des Flughafens zwischengelagert werden soll, ist vorab eine Beprobung und Feststellung der Unbedenklichkeit der entsprechenden Verwendung erforderlich. Eine längerfristige Zwischenlagerung des Plaggmaterials auf dem Flughafen ist nicht zulässig, das Material ist nach Abstimmung gesammelt abzufahren. Zum Schutz der Heidevegetation dürfen die Flächen nur mit leichteren Maschinen mit geringerem Flächendruck befahren werden. Wichtig: Die Hinweise und Ausführungsbedingungen aus dem Kapitel 1. der Leistungsbeschreibung sind bei der Angebotsabgabe und späteren Ausführung der Arbeiten zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Interne Kennung: 0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5 Jahre Erfahrung mit der Umsetzung vergleichbarer Maßnahmen werden vorausgesetzt. Eine aktuelle Referenzliste vergleichbarer Maßnahmen ist beizufügen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Für den Projektleiter und die Projektbeteiligten sind Personalprofile mit Angabe der beruflichen Qualifikation beizufügen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Eintragung in das Handelsregister, Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer besteht, sofern erforderlich. - Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Es liegen für dieses Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vor. - In den letzten zwei Jahren gab es keinen Eintrag im Wettbewerbsregister, der mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde. - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben werden erfüllt. - Es besteht Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es werden bodenschonende Techniken angewendet. Zum Schutz der Heidevegetation dürfen die Flächen nur mit leichteren Maschinen mit geringerem Flächendruck befahren werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Konzept zur Vorgehensweise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Leistungsfähigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: personelle Ausstattung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Nordfriesland
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Entkusseln und Plaggen inkl. Entsorgung in 2027/28
Beschreibung: Die Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden. Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Die Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen. Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Der Kontakt zum zuständigen Personal des Flughafens wird nach erfolgreicher Auftragsvergabe durch den Auftraggeber hergestellt. Durch Entkusselung von etwa 6,75 ha verbuschter Heidefläche sollen diese von Gehölzen freigestellt werden. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt, manuell einschließlich Wurzelmasse und bei stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen. Kiefern sind bodennah abzusägen. Birken und Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen. Wenn eine Entnahme einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Gehölzreste und Wurzeln sind sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach Möglichkeit ist die anfallende Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Geissblatt, Lupine, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Verbleib sämtlicher abgetragener Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Innerhalb vom Maßnahmengebiet sowie angrenzend befinden sich zwei denkmalgeschützte archäologische Denkmäler. Diese sind zu respektieren und von Beschädigungen aller Art zu schützen. Die archäologischen Denkmäler dürfen nicht mit Maschinen befahren. Hier dürfen Gehölze nur durch Schnitt bodennah entfernt werden, aber nicht mit der Wurzel herausgerissen werden. Die archäologischen Denkmäler dürfen nicht mit Maschinen befahren und geplaggt werden. Im Anschluss ist auf einer bis zu 6 ha großen Heidefläche in einer mittleren Stärke von ca. 8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. Das Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m²) zusammenhängend bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grünlandlebensräume, auf denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar ist, sind beim Plaggen auszusparen. Der Verbleib der abgetragenen Materialien ist vor Maßnahmenbeginn darzulegen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Es gab bereits Vorgespräche mit insularen Landwirten, die etwa 20 ha Acker zur Ausbringung des Materials entgeltlich zur Verfügung stellen. Der Kontakt zur weiteren Abstimmung wird bei Bedarf bei Auftragsvergabe hergestellt. Es ist mit Kosten in Höhe von rd. 13,00 €/m³ für das Laden und Verbringen von Plaggmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen zzgl. einer Kalkzugabe (Kosten 84,00 €/t, Bedarf: 8 t/ha) zu kalkulieren. Sofern das Material auf landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden soll oder anderweitig zwischengelagert werden soll, ist vorab eine Beprobung und Feststellung der Unbedenklichkeit der entsprechenden Verwendung erforderlich. Eine längerfristige Zwischenlagerung des Plaggmaterials auf dem Flughafen ist nicht zulässig, das Material ist nach Abstimmung gesammelt abzufahren. Zum Schutz der Heidevegetation dürfen die Flächen nur mit leichteren Maschinen mit geringerem Flächendruck befahren werden. Wichtig: Die Hinweise und Ausführungsbedingungen aus dem Kapitel 1. der Leistungsbeschreibung sind bei der Angebotsabgabe und späteren Ausführung der Arbeiten sind zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.
Interne Kennung: 0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2027
Enddatum der Laufzeit: 29/02/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5 Jahre Erfahrung mit der Umsetzung vergleichbarer Maßnahmen werden vorausgesetzt. Eine aktuelle Referenzliste vergleichbarer Maßnahmen ist beizufügen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: Für den Projektleiter und die Projektbeteiligten sind Personalprofile mit Angabe der beruflichen Qualifikation beizufügen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: - Eintragung in das Handelsregister, Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer besteht, sofern erforderlich. - Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Es liegen für dieses Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vor. - In den letzten zwei Jahren gab es keinen Eintrag im Wettbewerbsregister, der mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde. - Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben werden erfüllt. - Es besteht Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es werden bodenschonende Techniken angewendet. Zum Schutz der Heidevegetation dürfen die Flächen nur mit leichteren Maschinen mit geringerem Flächendruck befahren werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: personelle Ausstattung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Konzept zur Vorgehensweise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualitätskriterium
Beschreibung: Leistungsfähigkeit
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preiskriterium
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Nordfriesland
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Nordfriesland
Registrierungsnummer: 9138
Postanschrift: Marktstr. 6
Stadt: Husum
Postleitzahl: 25813
Land, Gliederung (NUTS): Nordfriesland (DEF07)
Land: Deutschland
Telefon: +49 484167-904
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: fb325762-4e6d-4b82-bfee-b6f189f059fe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884542
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 276863e8-ec34-4dbd-a31d-adf31da4d0c5 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/08/2026 07:35:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 563103-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 155/2026
Datum der Veröffentlichung: 13/08/2026