1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Betrieb Transportnetz
Beschreibung: Betriebsleistungen für Richtfunksysteme und Übertragungssysteme optisch und elektrisch, sowie die jeweilig zugehörigen Netzmanagementsysteme. Wartung der erforderlichen Infrastruktur. Das Vergabeverfahren ist in drei Lose gegliedert (Los 1: Netzleitstand, Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik, Los 3: Infrastrukturpflege).
Kennung des Verfahrens: c4de776e-9c80-46ed-9de0-df0a42094029
Interne Kennung: DP31-202600006
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64220000 Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und Datenübertragungsdiensten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Bitte beachten Sie hierzu den Leitfaden Registrierung und Administration sowie die FAQ. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann grundsätzlich im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags und eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.1.3). Weitere wichtige Hinweise zum Vergabeverfahren: Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Regeln der VSVgV. Die Ausführungen und Bestimmungen in den Vergabeunterlagen konkretisieren diese Regelungen der VSVgV, die uneingeschränkt gelten. In den Vergabeunterlagen werden unter anderem Anforderungen an den Teilnahmeantrag / das Angebot gestellt, Bedingungen definiert und Angaben verlangt (Bsp.: Angaben über den Bewerber / Bieter); werden diese nicht entsprechend den Vergabeunterlagen bei Erstellung des Teilnahmeantrages / Angebotes berücksichtigt, kann der Teilnahmeantrag / das Angebot gemäß § 31 Abs. 2 VSVgV vom Verfahren ausgeschlossen werden. Es ist für eine erfolgreiche Teilnahme am Verfahren daher unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig zu lesen. Erkennt ein Bewerber / Bieter in den Vergabeunterlagen Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä., so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerber- / Bieterfragen hinzuweisen (siehe auch Ziffer 4.1.3). Zur Klarheit wird darauf hingewiesen, dass von dem Begriff „Vergabeunterlagen“ sämtliche im Rahmen des Vergabeverfahrens auftraggeberseitig elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumente und Informationen umfasst sind. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar: Zunächst wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, an dem sich jedes interessierte Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmeantragsfrist beteiligen kann. In diesem Verfahrensstadium wird die Eignung der Bewerber gemäß der geforderten Eignungskriterien und anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und ggf. Nachweisen geprüft (s. Abschnitt 5.4.2.). Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. Abschnitt 5.4.2. und 5.5.). Die eingegangenen Angebote werden anhand der vorgenannten Informationen und Unterlagen geprüft und bewertet. Im Anschluss wird der Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hinsichtlich der Einzelheiten der Beschaffung wird auf die verkürzte Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die kompletten Unterlagen wie Preisblatt, Vertragswerk und vollständige Leistungsbeschreibung werden in der Angebotsphase mitgeteilt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vertragserfüllenden Personen Kenntnis von Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) erhalten. Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS festgelegten Bestimmungen einzuhalten und Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft, haben jeweils eigene Erklärungen abzugeben. Nur wenn der Vergabestelle diese Erklärung vorliegt kann somit am weiteren Verfahren teilgenommen werden. Im Vergabeverfahren sind keine Verschlussachen enthalten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Netzleitstand
Beschreibung: - 24/7 Netzüberwachung Schleswig-Holstein - Reporting von Kennzahlen - Netzüberwachung Länderübergreifendes Netz (LÜN) zwischen 16:00 und 08:00 Uhr so-wie an Wochenenden und an bundeseinheitlichen Feiertagen - Optional: Ausweitung der Netzüberwachung auf weitere Trägerländer zwischen 16:00 und 08:00 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: d3cb2512-7889-40d5-adb7-887ac6d4832a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64220000 Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und Datenübertragungsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr den Mindestjahresumsatz erreicht hat. Los 1: 1.400.000 EUR netto. Los 2: 400.000 EUR netto. Los 3: 400.000 EUR netto. Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung Es sind pro Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Inhalt haben, um als vergleichbar zu gelten: Los 1: Netzleitstand Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik Los 3. Infrastrukturpflege Über alle Lose hinweg gilt, dass von den zwei einzureichenden Referenzen eine zwingend aus dem Bereich BDBOS und die andere aus dem Bereich KRITIS zu erbringen ist. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind mindestens der geforderten Menge entsprechen. (Mindestanforderungen). Los 1 (Netzleitstand): Mindestens 10 Los 2 (Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik): Mindestens 5 Los 3 (Infrastrukturpflege): Mindestens 5 Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungs-kriterien unter der Position „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für den stärksten Einzelnachweis anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Eignungskriteriums: Es liegt ein vollständiges, gültiges Zertifikat nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz für den relevanten Unternehmensbereich liegt vor. Akzeptiert werden Zertifikate auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder der internationalen Norm ISO/IEC 27001. Die Bieterin/der Bieter hat im Rahmen einer Eigenerklärung zu versichern, dass ein entsprechendes Zertifikat vorliegt. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, das die jeweiligen Leistungsteile ausführt, für die Maßnahmn zur IT-Sicherheit erforderlich sind (Netzleitstand). Sollte die geforderte Erklärung/ Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewer ber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einfachen Richtwertmethode mit Zuschlagslimitierung
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: (1) Grundsatz Der Zuschlag wird je Los an das Angebot erteilt, das nach der einfachen Richtwertmethode den höchsten Quotienten erzielt. (2) Gleichstand innerhalb eines Loses Erzielen mehrere Angebote innerhalb eines Loses nach der einfachen Richtwertmethode denselben höchsten Quotienten, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höhere Qualitätsbewertung. Besteht auch insoweit Gleichstand, entscheidet das Los. (3) Zuschlagslimitierung Da aufgrund des geringen Wettbewerbs eine Bewerbung auf alle Lose zulässig ist, kann ein Bieter den Zuschlag jeweils nur für ein Los erhalten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass in jedem Los ein anderer Bieter den Zuschlag erhält. (4) Mehrfacher Erstrang Erreicht ein Bieter aufgrund der Angebotswertung in mehreren Losen jeweils den ersten Rang, erhält er zunächst den Zuschlag für dasjenige Los, bei dem infolge der Zuschlagslimitierung nach Absatz 3 andernfalls kein zuschlagsfähiges Angebot mehr verbliebe. (5) Auflösung bei mehrfacher oder fehlender Betroffenheit Treffen die Voraussetzungen des Absatzes 4 auf mehrere Lose zu oder liegen sie auf kein Los zu, erhält der Bieter den Zuschlag für das Los mit dem höheren geschätzten Auftragswert. (6) Übrige Lose Für die übrigen Lose wird der Zuschlag jeweils auf das nächstplatzierte zuschlagsfähige Angebot erteilt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Vor einer Tätigkeitsaufnahme bei oder für die Dataport AöR, ist das einzusetzende Personal einer Sicher-heitsüberprüfung nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheim-schutzgesetz (HmbSÜGG) zu unterziehen. Erst nach positivem Abschluss der Sicher-heitsüberprüfung ist die Erbringung der Leistung für die Dataport AöR möglich. Auf Grund der Tätigkeiten aus diesem Vertrag werden für die Ausführung von Leistungen nachfolgende Sicherheitsüberprüfungsarten nach § 7 HmbSÜGG festgelegt. Darüber hinaus sind für Teile der Leistung höhere Sicherheitsüberprüfungen notwendig. Mehr Inforamtionen dazu werden in der Angebotsphase mitgeteilt.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 22 Abs. 7 VSVgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Durchführung des Auftrags in deutscher Sprache, Sicherstellung, dass eingesetzte Personen keine „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder verbreiten, Verbot der Übertragung personenbezogener Daten auf Basis des US Privacy Shield in die USA; Einhaltung auch durch Unterauftragnehmer, Abgabe von Vertraulichkeitserklärungen, Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, Überprüfung des eingesetzten Personals nach HmbSÜGG, Verpflichtung zur Einhaltung des Merkblatts für VS-NfD für Bewerber und Unterauftragnehmer.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik
Beschreibung: - 24/7 Richtfunkentstörung Schleswig-Holstein - Richtfunkentstörung nach Aufwand - 24/7 Entstörung Übertragungstechnik in Schleswig-Holstein - 24/7 Entstörung Übertragungstechnik im LÜN Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 0cdab540-b077-49f9-830c-86d7e3e0fc85
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64220000 Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und Datenübertragungsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr den Mindestjahresumsatz erreicht hat. Los 1: 1.400.000 EUR netto. Los 2: 400.000 EUR netto. Los 3: 400.000 EUR netto. Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung Es sind pro Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Inhalt haben, um als vergleichbar zu gelten: Los 1: Netzleitstand Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik Los 3. Infrastrukturpflege Über alle Lose hinweg gilt, dass von den zwei einzureichenden Referenzen eine zwingend aus dem Bereich BDBOS und die andere aus dem Bereich KRITIS zu erbringen ist. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind mindestens der geforderten Menge entsprechen. (Mindestanforderungen). Los 1 (Netzleitstand): Mindestens 10 Los 2 (Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik): Mindestens 5 Los 3 (Infrastrukturpflege): Mindestens 5 Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungs-kriterien unter der Position „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für den stärksten Einzelnachweis anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einfachen Richtwertmethode mit Zuschlagslimitierung
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: (1) Grundsatz Der Zuschlag wird je Los an das Angebot erteilt, das nach der einfachen Richtwertmethode den höchsten Quotienten erzielt. (2) Gleichstand innerhalb eines Loses Erzielen mehrere Angebote innerhalb eines Loses nach der einfachen Richtwertmethode denselben höchsten Quotienten, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höhere Qualitätsbewertung. Besteht auch insoweit Gleichstand, entscheidet das Los. (3) Zuschlagslimitierung Da aufgrund des geringen Wettbewerbs eine Bewerbung auf alle Lose zulässig ist, kann ein Bieter den Zuschlag jeweils nur für ein Los erhalten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass in jedem Los ein anderer Bieter den Zuschlag erhält. (4) Mehrfacher Erstrang Erreicht ein Bieter aufgrund der Angebotswertung in mehreren Losen jeweils den ersten Rang, erhält er zunächst den Zuschlag für dasjenige Los, bei dem infolge der Zuschlagslimitierung nach Absatz 3 andernfalls kein zuschlagsfähiges Angebot mehr verbliebe. (5) Auflösung bei mehrfacher oder fehlender Betroffenheit Treffen die Voraussetzungen des Absatzes 4 auf mehrere Lose zu oder liegen sie auf kein Los zu, erhält der Bieter den Zuschlag für das Los mit dem höheren geschätzten Auftragswert. (6) Übrige Lose Für die übrigen Lose wird der Zuschlag jeweils auf das nächstplatzierte zuschlagsfähige Angebot erteilt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Vor einer Tätigkeitsaufnahme bei oder für die Dataport AöR, ist das einzusetzende Personal einer Sicher-heitsüberprüfung nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheim-schutzgesetz (HmbSÜGG) zu unterziehen. Erst nach positivem Abschluss der Sicher-heitsüberprüfung ist die Erbringung der Leistung für die Dataport AöR möglich. Auf Grund der Tätigkeiten aus diesem Vertrag werden für die Ausführung von Leistungen nachfolgende Sicherheitsüberprüfungsarten nach § 7 HmbSÜGG festgelegt. Darüber hinaus sind für Teile der Leistung höhere Sicherheitsüberprüfungen notwendig. Mehr Inforamtionen dazu werden in der Angebotsphase mitgeteilt.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 22 Abs. 7 VSVgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Durchführung des Auftrags in deutscher Sprache, Sicherstellung, dass eingesetzte Personen keine „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder verbreiten, Verbot der Übertragung personenbezogener Daten auf Basis des US Privacy Shield in die USA; Einhaltung auch durch Unterauftragnehmer, Abgabe von Vertraulichkeitserklärungen, Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, Überprüfung des eingesetzten Personals nach HmbSÜGG, Verpflichtung zur Einhaltung des Merkblatts für VS-NfD für Bewerber und Unterauftragnehmer.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Infrastrukturpflege
Beschreibung: Infrastrukturpflege in S-H Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 70bcdf3a-7648-4304-bdc4-8a73e6dc1a65
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64220000 Fernmeldedienste, außer Fernsprech- und Datenübertragungsdiensten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2032
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr den Mindestjahresumsatz erreicht hat. Los 1: 1.400.000 EUR netto. Los 2: 400.000 EUR netto. Los 3: 400.000 EUR netto. Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung Es sind pro Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Inhalt haben, um als vergleichbar zu gelten: Los 1: Netzleitstand Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik Los 3. Infrastrukturpflege Über alle Lose hinweg gilt, dass von den zwei einzureichenden Referenzen eine zwingend aus dem Bereich BDBOS und die andere aus dem Bereich KRITIS zu erbringen ist. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind mindestens der geforderten Menge entsprechen. (Mindestanforderungen). Los 1 (Netzleitstand): Mindestens 10 Los 2 (Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik): Mindestens 5 Los 3 (Infrastrukturpflege): Mindestens 5 Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungs-kriterien unter der Position „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für den stärksten Einzelnachweis anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Einfachen Richtwertmethode mit Zuschlagslimitierung
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: (1) Grundsatz Der Zuschlag wird je Los an das Angebot erteilt, das nach der einfachen Richtwertmethode den höchsten Quotienten erzielt. (2) Gleichstand innerhalb eines Loses Erzielen mehrere Angebote innerhalb eines Loses nach der einfachen Richtwertmethode denselben höchsten Quotienten, entscheidet zwischen diesen Angeboten die höhere Qualitätsbewertung. Besteht auch insoweit Gleichstand, entscheidet das Los. (3) Zuschlagslimitierung Da aufgrund des geringen Wettbewerbs eine Bewerbung auf alle Lose zulässig ist, kann ein Bieter den Zuschlag jeweils nur für ein Los erhalten. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass in jedem Los ein anderer Bieter den Zuschlag erhält. (4) Mehrfacher Erstrang Erreicht ein Bieter aufgrund der Angebotswertung in mehreren Losen jeweils den ersten Rang, erhält er zunächst den Zuschlag für dasjenige Los, bei dem infolge der Zuschlagslimitierung nach Absatz 3 andernfalls kein zuschlagsfähiges Angebot mehr verbliebe. (5) Auflösung bei mehrfacher oder fehlender Betroffenheit Treffen die Voraussetzungen des Absatzes 4 auf mehrere Lose zu oder liegen sie auf kein Los zu, erhält der Bieter den Zuschlag für das Los mit dem höheren geschätzten Auftragswert. (6) Übrige Lose Für die übrigen Lose wird der Zuschlag jeweils auf das nächstplatzierte zuschlagsfähige Angebot erteilt.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 25/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Vor einer Tätigkeitsaufnahme bei oder für die Dataport AöR, ist das einzusetzende Personal einer Sicher-heitsüberprüfung nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheim-schutzgesetz (HmbSÜGG) zu unterziehen. Erst nach positivem Abschluss der Sicher-heitsüberprüfung ist die Erbringung der Leistung für die Dataport AöR möglich. Auf Grund der Tätigkeiten aus diesem Vertrag werden für die Ausführung von Leistungen nachfolgende Sicherheitsüberprüfungsarten nach § 7 HmbSÜGG festgelegt. Darüber hinaus sind für Teile der Leistung höhere Sicherheitsüberprüfungen notwendig. Mehr Inforamtionen dazu werden in der Angebotsphase mitgeteilt.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 08/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 22 Abs. 7 VSVgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Durchführung des Auftrags in deutscher Sprache, Sicherstellung, dass eingesetzte Personen keine „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder verbreiten, Verbot der Übertragung personenbezogener Daten auf Basis des US Privacy Shield in die USA; Einhaltung auch durch Unterauftragnehmer, Abgabe von Vertraulichkeitserklärungen, Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport, Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung, Überprüfung des eingesetzten Personals nach HmbSÜGG, Verpflichtung zur Einhaltung des Merkblatts für VS-NfD für Bewerber und Unterauftragnehmer.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Registrierungsnummer: 6a40e611-eaa5-4a21-b775-c4ff3cfa8425
Abteilung: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Kontaktperson: beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dc09b40e-ec42-4803-b550-8042b4ef7340 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/08/2026 00:00:10 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 552630-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 152/2026
Datum der Veröffentlichung: 10/08/2026