Deutschland – Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke – Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg

544102-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke – Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg
OJ S 150/2026 06/08/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg
Beschreibung: Lieferung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg. Mit den ELW sollen durch eine Führungsstaffel Einsätze der Führungsstufen B und C bearbeitet werden können. Die Beladung des Fahrzeuges ist vorhanden und wird weiter genutzt. Das Fahrzeug soll mind. vier Personen (inkl. Fahrer) zum Einsatzort transportieren, sechs Arbeitsplätze bieten und den Anforderungen der DIN EN 1846 - Feuerwehrfahrzeuge- entsprechen.
Kennung des Verfahrens: cc09f4a7-5c32-41d8-8102-db174cb431ee
Interne Kennung: SE30.00.20260020
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Innerhalb Deutschlands wird der Auftraggeber die Fahrzeuge selbst abholen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYT1R05X5D# Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: gemäß §§ 123,124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: gemäß §§ 123,124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: gemäß §§ 123,124 GWB
Betrug: gemäß §§ 123,124 GWB
Korruption: gemäß §§ 123,124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: gemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: gemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: gemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: gemäß §§ 123,124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: gemäß §§ 123,124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: gemäß §§ 123,124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: gemäß §§ 123,124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: gemäß §§ 123,124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: gemäß §§ 123,124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: gemäß §§ 123,124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: gemäß §§ 123,124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: gemäß §§ 123,124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: gemäß §§ 123,124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: gemäß §§ 123,124 GWB

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Beschaffung von zwei Einsatzleitwagen für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg
Beschreibung: Lieferung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg. Mit den ELW sollen durch eine Führungsstaffel Einsätze der Führungsstufen B und C bearbeitet werden können. Die Beladung des Fahrzeuges ist vorhanden und wird weiter genutzt. Das Fahrzeug soll mind. vier Personen (inkl. Fahrer) zum Einsatzort transportieren, sechs Arbeitsplätze bieten und den Anforderungen der DIN EN 1846 - Feuerwehrfahrzeuge- entsprechen.
Interne Kennung: SE30.00.20260020
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34100000 Kraftfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Innerhalb Deutschlands wird der Auftraggeber die Fahrzeuge selbst abholen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: EU VgV Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister: Aktueller Nachweis nach Maßga-be der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug/Ausdruck (eingescannte Kopie ist ausreichend) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (Bei Bietergemeinschaften: Für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.)

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: EU VgV Referenzen zu bestimmten Lieferungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mind. fünf Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten zwei Jahre mit folgenden Angaben: - Auftragsjahr und -umfang, - Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, - Jährlicher Auftragswert. Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYT1R05X5D/documents
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise für die vorgenannten Eigenerklärungen und Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Hierzu sind folgende Unterlagen einzureichen: - Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5k EU BMWK_08.04.22 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Siehe Vergabeunterlagen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, - ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Kreis Segeberg - Der Landrat
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Kreis Segeberg - Der Landrat

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Registrierungsnummer: 01060-0000-93
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Stadt: Bad Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land, Gliederung (NUTS): Segeberg (DEF0D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 45519519758
Internetadresse: https://www.segeberg.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 739e715e-b685-4feb-ad15-9be183d6d76f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/08/2026 08:22:44 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 544102-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 150/2026
Datum der Veröffentlichung: 06/08/2026