Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Dahlen
Delitzsch
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
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Eppendorf
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Fraureuth
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Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Gersdorf
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
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Großenhain
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Königstein
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Kurort Jonsdorf
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Muldenhammer
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Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oederan
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Plauen
Pöhl
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Rabenau
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Rodewisch
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
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Schöneck
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Schöpstal
Schwarzenberg
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Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Stadt Wehlen
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilkau-Haßlau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet

529921-2026 - Ergebnis
Deutschland – Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen – Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet
OJ S 146/2026 31/07/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet
Beschreibung: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet
Kennung des Verfahrens: 019c762c-0ab6-4b49-972a-038e731c1f59
Interne Kennung: 2026-03-GF-EU
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Los 1.1 - Region Meißen - Sperrmüll nicht entfrachtet
Beschreibung: Los 1.1 – Region Meißen [Mei] - Sperrmüll nicht entfrachtet Leistungsgegenstand ist die Gestellung von Behältern (Abrollcontainern - ARC) auf der Umladestation Gröbern des ZAOE, die Übernahme des Sperrmülls, die Beförderung zu einer Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung aus dem Landkreis Meißen im Verbandsgebiet des ZAOE. Durchschnittliches prognostiziertes Aufkommen an zu verwertenden Sperrmüll für die Umladestation Gröbern: 3 886 t/a
Interne Kennung: LOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr bis 30.09.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Meißen
Postleitzahl: 01662
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beseitigung und Recycling von Sperrmüll.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Los 1.2 - Region Meißen - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Beschreibung: Los 1.2 - Region Meißen [Mei] – Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll Leistungsgegenstand ist die Gestellung von Behältern (Abrollcontainern - ARC) auf der Umladestation Gröbern des ZAOE, die Übernahme von Resten aus Holz entfrachtet und Holz aus Sperrmüll, die Beförderung zu einer Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung aus dem Landkreis Meißen im Verbandsgebiet des ZAOE. Durchschnittliches prognostiziertes Aufkommen an zu verwertenden Abfällen: Reste von Holz entfrachtet 1 288 t/a und Holz aus Sperrmüll 1 067 t/a für die Umladestation Gröbern.
Interne Kennung: LOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr bis 30.09.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Meißen
Postleitzahl: 01662
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beseitigung und Recycling von Sperrmüll.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: Los 2.1 - Region Riesa-Großenhain - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Beschreibung: Los 2.1 - Region Riesa-Großenhain [RG] – Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll Leistungsgegenstand ist die Gestellung von Behältern (Abrollcontainern - ARC) auf dem Wertstoffhof Groptitz des ZAOE zur separaten Sammlung, Übernahme von Resten von Holz entfrachtet sowie Holz aus Sperrmüll, die Beförderung zu einer Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung aus der Region Riesa-Großenhain im Verbandsgebiet des ZAOE. Durchschnittliches prognostiziertes Aufkommen an zu verwertenden Resten von Holz entfrachtet 326 t/a und Holz aus Sperrmüll 270 t/a für den Wertstoffhof Groptitz.
Interne Kennung: LOT-0021
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr bis 30.09.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Großenhain
Postleitzahl: 01558
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beseitigung und Recycling von Sperrmüll.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
5.1.
Los: LOT-0031
Titel: Los 3.1 - Region Sächsische Schweiz - Sperrmüll nicht entfrachtet
Beschreibung: Los 3.1 - Region Sächsische Schweiz [SäS] - Sperrmüll nicht entfrachtet Leistungsgegenstand ist die Gestellung von Behältern (Abrollcontainern - ARC) auf der Umladestation Kleincotta des ZAOE, die Übernahme des Sperrmülls, die Beförderung zu einer Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung von Sperrmüll aus der Region Sächsische Schweiz im Verbandsgebiet des ZAOE. Durchschnittliches prognostiziertes Aufkommen an zu verwertendem Sperrmüll für die Umladestation Kleincotta: 2 700 t/a.
Interne Kennung: LOT-0031
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr bis 30.09.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beseitigung und Recycling von Sperrmüll.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
5.1.
Los: LOT-0032
Titel: Los 3.2 - Region Sächsische Schweiz - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Beschreibung: Los 3.2 - Region Sächsische Schweiz [SäS] – Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll Leistungsgegenstand ist die Gestellung von Behältern (Abrollcontainern - ARC) auf der Umladestation Kleincotta des ZAOE zur separaten Sammlung, Übernahme von Resten von Holz entfrachtet sowie Holz aus Sperrmüll, die Beförderung zu einer Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung aus der Region Sächsische Schweiz im Verbandsgebiet des ZAOE. Durchschnittliches prognostiziertes Aufkommen an zu verwertenden Resten von Holz entfrachtet 1 042 t/a und Holz aus Sperrmüll 863 t/a für die Umladestation Kleincotta.
Interne Kennung: LOT-0032
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr bis 30.09.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beseitigung und Recycling von Sperrmüll.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
5.1.
Los: LOT-0041
Titel: Los 4.1 - Region Weißeritzkreis - Sperrmüll nicht entfrachtet
Beschreibung: Los 4.1 - Region Weißeritzkreis [Wk] - Sperrmüll nicht entfrachtet Leistungsgegenstand ist die Gestellung von Behältern (Abrollcontainern - ARC) auf der Umladestation Saugrund des ZAOE in Freital, die Übernahme des Sperrmülls, die Beförderung zu einer Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung von Sperrmüll aus der Region Weißeritzkreis im Verbandsgebiet des ZAOE. Durchschnittliches prognostiziertes Aufkommen an zu verwertenden Sperrmüll für die Umladestation Saugrund in Freital: 2 029 t/a.
Interne Kennung: LOT-0041
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr bis 30.09.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freital
Postleitzahl: 01705
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beseitigung und Recycling von Sperrmüll.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
5.1.
Los: LOT-0042
Titel: Los 4.2 - Region Weißeritzkreis - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Beschreibung: Los 4.2 - Region Weißeritzkreis [Wk] – Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll Leistungsgegenstand ist die Gestellung von Behältern (Abrollcontainern - ARC) auf der Umladestation Saugrund des ZAOE in Freital, die Übernahme von Resten von Holz entfrachtet sowie Holz aus Sperrmüll, die Beförderung zu einer Behandlungs- bzw. Verwertungsanlage und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung von Holz aus Sperrmüll aus der Region Weißeritzkreis im Verbandsgebiet des ZAOE. Durchschnittliches prognostiziertes Aufkommen an zu verwertenden Resten von Holz entfrachtet 781 t/a und Holz aus Sperrmüll 647 t/a für die Umladestation Saugrund in Freital.
Interne Kennung: LOT-0042
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 1 x 1 Jahr bis 30.09.2029
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Freital
Postleitzahl: 01705
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2026
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Beseitigung und Recycling von Sperrmüll.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Wertungspreis
Beschreibung: Wertungspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 4 709 700,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Becker Umweltdienste GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1.1 - Region Meißen - Sperrmüll nicht entfrachtet
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Wert des Angebots: 1 075 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1.1 - Region Meißen - Sperrmüll nicht entfrachtet
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Becker Umweltdienste GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1.2 - Region Meißen - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Wert des Angebots: 751 100,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1.2 - Region Meißen - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0021
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Elbe-Röder GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2.1 - Region Riesa-Großenhain - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0021
Wert des Angebots: 200 500,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2.1 - Region Riesa-Großenhain - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 15/07/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0031
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Lausitzer Holzkontor GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 3.1 - Region Sächsische Schweiz - Sperrmüll nicht entfrachtet
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0031
Wert des Angebots: 890 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3.1 - Region Sächsische Schweiz - Sperrmüll nicht entfrachtet
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0032
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Veolia Umweltservice Ost GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 3.2 - Region Sächsische Schweiz - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0032
Wert des Angebots: 662 900,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3.2 - Region Sächsische Schweiz - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 06/07/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0041
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Lausitzer Holzkontor GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 4.1 - Region Weißeritzkreis - Sperrmüll nicht entfrachtet
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0041
Wert des Angebots: 637 000,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 4.1 - Region Weißeritzkreis - Sperrmüll nicht entfrachtet
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0042
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Becker Umweltdienste GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 4.2 - Region Weißeritzkreis - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0042
Wert des Angebots: 493 200,00 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 4.2 - Region Weißeritzkreis - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll
Datum der Auswahl des Gewinners: 25/06/2026
Datum des Vertragsabschlusses: 01/07/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 5

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Registrierungsnummer: 14627-ZV01-06
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Stadt: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Telefon: +49 3514040450
Internetadresse: https://www.zaoe.de
Profil des Erwerbers: https://www.evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: ID
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 341977-3800
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0101
Offizielle Bezeichnung: Becker Umweltdienste GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE 140695316
Postanschrift: Sandstraße 116
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09114
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0011, LOT-0012, LOT-0042
8.1.
ORG-0102
Offizielle Bezeichnung: Lausitzer Holzkontor GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE313436723
Postanschrift: Lindach 1
Stadt: Nebelschütz
Postleitzahl: 01920
Land, Gliederung (NUTS): Bautzen (DED2C)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0031, LOT-0041
8.1.
ORG-0103
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Elbe-Röder GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE140848237
Postanschrift: Mühlbacher Weg 3
Stadt: Lampertswalde OT Quersa
Postleitzahl: 01561
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0021
8.1.
ORG-0104
Offizielle Bezeichnung: Veolia Umweltservice Ost GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE357354565
Postanschrift: Rosenstraße 99
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0032
8.1.
ORG-0105
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019f8f5e-50ed-445a-8c16-873414271bb4 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2026 11:38:23 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 529921-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2026
Datum der Veröffentlichung: 31/07/2026