1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: S 38, Ausbau in Grethen, 1. BA, Landschaftspflegerische Ausführungsplanung, GL LP 5, 6, 8 und BL zu LP 5, 9
Beschreibung: Objektplanung Freianlagen GL LP 5, 6, 8 und BL zu LP 5, 9
Kennung des Verfahrens: bb0a80c2-da8d-44a2-8e05-200a6165e85e
Interne Kennung: 24-L101-26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Parthenstein OT Grethen
Postleitzahl: 04668
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: -zwingende Ausschlussgründe gem. §§ 123 (1) Nr. 1 bis 10, 123 (4) Nr. 1 GWB -fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 124 (1) Nr. 2, 124 (1) Nr. 7 GWB -fakultative Ausschlussgründe gem. § 42 (1) VgV
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingend erfolgt ein Ausschluss des Bieters nach § 123 GWB, wenn dem Unternehmen das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können. Das bedeutet, dass die Vergabestelle im Einzelfall prüft, ob die persönliche Situation des Bewerbers eine Beauftragung ausschließt. Hieraus resultieren folgende Informationserfordernisse: Der Bieter hat hierzu eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung zu tätigen.
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: S 38, Ausbau in Grethen, 1. BA, Landschaftspflegerische Ausführungsplanung, GL LP 5, 6, 8 und BL zu LP 5, 9
Beschreibung: Erarbeitung der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung mit Überwachung der Bepflanzung von Hochstämmen, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege (2 Jahre)
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Parthenstein OT Grethen
Postleitzahl: 04668
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 27/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/11/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#sonstige weitere Fristen: Beginn der Ausführung: - Spätestens 11/2026 - Bauüberwachung, Dokumentation voraussichtlich ab 11/2027 Vollendung der Ausführung nach Datum: - Spätestens 06/2027 Einzelfristen für: - GL LP 5, 6; BL LP 5 (LAP) = spätestens 06/2027 - GL LP 8 (Objektüberwachung, Fertigstellungspflege) = spätestens 11/2028 - BL LP 9 (Entwicklungspflege 2 Jahre) = spätestens 11/2030 Zwischentermine sind vom AN entsprechend Arbeitsstand mit dem AG und auf Veranlassung mit beteiligten Dritten abzustimmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (2023 ff.) nachzuweisen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). Die Referenzprojekte können bei einer Bietergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden. Es sind mindestens eins, maximal 3 vergleichbare Referenzprojekte anzugeben. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind für die genannten Referenzen erläuternde Angaben einschließlich einer Bestätigung durch den Auftraggeber, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Eignungskriteriums: Sofern der Bieter beabsichtigt, Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer zu vergeben, ist dies zu erklären (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). Gleiches gilt für die Eignungsleihe. In diesen Fällen sind die Erklärungen auf dem Vordruck "HVA F-StB EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer" bzw. auf dem Vordruck "HVA FStB Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" als Anlage dem Angebot/Vertragsentwurf beizufügen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat gemäß § 45 (1) Nr. 3 i. V. m. (4) Nr. 2 VgV eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestanforderungen nachzuweisen: - Deckungssumme für Personenschäden: 1,5 Mio. € - Deckungssumme für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): 1,0 Mio. € - Maximierung der Ersatzleistungen bei mehreren Versicherungsfällen in einem Jahr: mindestens das Zweifache der Versicherungssumme
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung zu machen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: Der Bieter hat Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung zu machen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebots. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehender Regelungen die niedrigste Wertungssumme aufweist.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 66 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Werden die o. g. Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Angebots von der Wertung wegen fehlender Eignung. Zusätzlich sind ein Gesamtkoordinator und ein stellvertretender Gesamtkoordinator sowie ein Projektverantwortlicher für das Leistungsbild LAP, GL LP 5, 6, 8 und BL zu LP 5, 9 für die Maßnahme zu benennen, an welche keine Mindestanforderungen gestellt werden. Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich zu den in den EU-Teilnahmebedingungen genannten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung - HVA F-StB Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer - HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 08/09/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden
Eröffnungstermin — Beschreibung: Beim Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die elektronische Rechnungslegung erfolgt über das Bundesportal OZG-RE im XRechnung-Format unter der Leitweg-ID NL Leipzig: 14-0706093LASUV04-63. Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau (AVB F-StB 2022). Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +49 35181391099
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: PF 10 13 64
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale
Registrierungsnummer: 14-0706002LASUV01-45
Postanschrift: Stauffenbergallee 24
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 35181391313
Fax: +49 35181391099
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 735b8388-e41d-4ee6-a216-37d6312871b8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/07/2026 15:58:17 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 531105-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2026
Datum der Veröffentlichung: 31/07/2026