1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
2.1.
Verfahren
Titel: hybride Rührreibschweißanlage (FSW Anlage)
Beschreibung: Präambel Die Helmholtz-Zentrum hereon GmbH (Hereon) ist eine gemeinnützige Forschungseinrichtung und eine der 18 Mitgliedseinrichtungen der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. Die Aufwendungen des Hereon werden zu 90% vom Bund (BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung) und zu 10% von den vier Konsortialländern (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Brandenburg) finanziert. Die satzungsmäßige Aufgabe der Gesellschaft ist es, im multidisziplinären Verbund Forschung und Entwicklung insbesondere auf den Gebieten der Materialforschung, der Küsten-, Klima- und Umweltforschung sowie der regenerativen Medizin zu betreiben. Technische Beschreibung: Vorläufiger Entwurf des Leistungsverzeichnisses für die Beschaffung einer hybriden Rührreibschweißanlage (FSW Anlage) Die Leistungsbeschreibung einer hybride FSW-Anlage (Rührreibschweißen) umfasst die technische Spezifikation für das Fügen von Werkstoffen in der festen Phase, und beinhaltet typischerweise die Kernbereiche Mechanik/Kraftaufnahme, Prozessregelung sowie Qualitätssicherung. Detaillierte Prozessüberwachung ermöglichen langfristig die Aufnahme hochwertiger Datensätze zur Entwicklung digitaler Zwillinge und live-feedback in de Prozesssteuerung. Auslegung auf hohe Axialkräfte und Vorschubkräfte bei minimaler maschineller Nachgiebigkeit. Technische Hauptmerkmale - Maschinentyp: Steife C-Frame Bauweise (kombinierbar mit Fräsbearbeitung) in Doppel-Spindel Ausführung. Rahmen ausgelegt auf 200kN axiale Kraft - Länge des Schweißtisches (X- Achse) Hauptschweißrichtung (Gewünscht 5,5 m) und Option zur Erweiterung - Tischbreite (Y-Achse) 2m - Tischhöhe max. 1,10m. - Verfahrweg obere Spindel (Z-Achse): mind. 600 mm (Arbeitshöhe mind.: 600mm bezogen auf Werkzeugspitze) - Tisch mit Aussparung für unteres Spindelmodul; mit austauschbarer Platte, um den Spalt für unteres Werkzeug entsprechend anzupassen - Schweißgeschwindigkeit: bis max. 6 m/min = 100 mm/s - Option für Vorlaufrolle mit Kraftregelung - Doppel Spindel Konzept: Drehmomentstarke FSW-Spindeln für rotierende Werkzeuge mit variabler Drehzahl und präziser Positionsregelung. Obere Spindel soll austauschbar sein mit Schulung von Hereon-Personal durch Hersteller, um zukünftig bspw. auf eine Spindel für höhere Kräfte und höhere Drehmomente bei niedrigerer Drehzahl (z.B. 200kN, 2000Nm, 3000rpm) zu wechseln Koordinatensystem oberes Spindelsystem (x, y, z) und unteres Spindelsystem (u, v, w); x und u müssen dieselben Leistungsdaten erfüllen, um synchron zu laufen. Rundlauf max. 0,02 mm o Spindel 1 (obere Spindel): diese Spindeleinheit ist auf der vertikalen Achse oben angeordnet, so dass das Rührreibschweißwerkzeug dem zu fügender Werkstoff von oben erreicht. Geforderte Prozess Varianten: - FSW - Friction Stir Welding (Rührreibschweißen) - SS-FSW - Stationary Shoulder FSW (Stehender Schulter Rührreibscheißen) - Retractable Probe - Zurückziehbahren Schweißstift - BT-FSW - Bobbin tool FSW (Doppelschulter Rührreibschweißen) - SSBT-FSW - Stationary Shoulder bobbin tool FSW (Stehender Doppelschulter Rührreibschweißen) - HBT-FSW- Hybrid Bobbin Tool FSW (Hybrides Doppelschulter Rührreibschweißen) Wo beide Schultern mit unabhängigem Drehzahlen betrieben werden können. - Adititive Friction Stir Deposition (AFSD) (Reibauftragsschweißen mit Schulter) - kontinuierliche Materialführung optional - Optional: Refill Friction Stir Sport Welding (ReFSSW) - Anforderungen (alle Kräfte bezogen auf Werkzeugspitze): - Axialkraft Fz: 100 kN - Kraft in Schweißrichtung Fx bzw. Kraft senkrecht zur Schweißrichtung Fy: radial 35 kN - Drehmoment: min. 1000 Nm - Drehzahl Schweißstift/ Untere Schulter: min. 6000 rpm - Leistung der Spindel: ~70 kW - Axiale Kraft auf den Schweißstift min. +/-35 kN - Einschweißtiefe: 25 mm Rückzug für Zurückziehbaren Schweißstift (eng. retractable probe); separate Stift-Achse - Einstellwinkel: +/- 5° manuell / Automatisiert in x-Achse - Kühlung Werkzeug (2,5 - 3 kW Kühlleistung) - Schutzgaszufuhr - Modul AFSD mind. 35kN für 2 consumables, je mind. 500mm Länge; 10 bis 15mm Durchmesser o Spindel 2 (untere Spindel): - Prozessvarianten: - FSW - Friction Stir Welding (Rührreibschweißen) - SS-FSW - Stationary Shoulder FSW (Stehender Schulter Rührreibscheißen) - Anforderungen: - Axialkraft Fz: min. 100 kN - Kraft in Schweißrichtung Fx bzw. Kraft senkrecht zur Schweißrichtung Fy: radial min. 35 kN - Drehmoment: min 1000 Nm - Drehzahl Schweißstift/ Untere Schulter: min. 6000 rpm - Leistung der Spindel: ~70 kW - Verfahrweg axial: +/- 15 mm - Schutzgaszufuhr - Kühlung Werkzeug (2,5 - 3 kW Kühlleistung)
Kennung des Verfahrens: 972a0ce2-15b1-4497-a572-af7007cb715b
Interne Kennung: 2026/07-51608
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42000000 Industrielle Maschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42662000 Schweißvorrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Stadt: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYT111N3BT# Allgemeine Einkaufsbedingungen des Hereons Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebotes die bei der Auftragsvergabe ausschließlich geltenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (einzusehen unter: www.hereon.de/AEB)[Stand: 02.04.2025] Mindestanforderungen Die Nichterfüllung einer der in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen oder KO Kriterium in der Wertungstabelle führt zu einem Ausschluss des Angebotes. 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens hereon erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. 2. Die in der Bekanntmachung und dem Entwurf der Leistungsbeschreibung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. 3. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass hereon keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Hereon kann Ausnahmen zulassen. 5. Hereon behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu. 6. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben. 7. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz oder in Geesthacht stattfinden. 8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Hereon ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. 9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kreises zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 10. Hereon behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. 11. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen. 12. Hereon wird sich im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl von hereon - zurückgestellt oder scheiden aus. Hereon behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird. Rechnungen Die Rechnungen sind mit durch die Anlieferungsstelle bestätigtem Lieferschein bei der Helmholtz-Zentrum hereon GmbH ausschließlich elektronisch gem. dem beiliegenden Dokument ("Anschreiben Lieferanten deutsch xRechnung") zu übermitteln. Die Bestellnummern sind auf dem Lieferschein sowie auf der Rechnung zu vermerken. Auf der Rechnung müssen zudem die Vergabenummer und das Lieferdatum vermerkt sein. Schriftwechsel zu Rechnungen ist ausschließlich per E-Mail über kreditor@hereon.de zu führen. Hereon: Leitweg-ID 992-80187-74 Verhandlungen Hereon beabsichtigt, über den Inhalt der vorgelegten Angebote zu verhandeln. Ein Anspruch auf Verhandlungen besteht nicht. Das Hereon behält sich das Recht vor, den Zuschlag auf Erstangebote ohne auch ohne Verhandlung zu erteilen Das Hereon wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheinen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden. Bietergespräch Hereon beabsichtigt, das Vergabeverfahren im Rahmen einer transparenten, linearen oder ggf. auch parallelen Vergabestrategie abzuwickeln. In diesem Rahmen werden diejenigen Bieter, die fristgerechte Angebote abgegeben haben, ggf. auch zu nur einem Verhandlungstermin eingeladen. Dieser Verhandlungstermin findet voraussichtlich binnen 1-2 Wochen nach Angebotsabgabefrist statt. Hereon wird prüfen, ob es Verhandlungsangebote der Bieter aufgreifen wird oder nicht. Darüber hinaus werden im Bietergespräch das Angebot des jeweiligen Bieters sowie die Vergabeunterlagen und mithin die inhaltlichen und vertraglichen Bedingungen des späteren Vertragsverhältnisses erörtert. Angebotsoptimierung Auftraggeberseitig sowie auf Grundlage der Bietergespräche kann sich ein Optimierungsbedarf in Bezug auf die Vergabeunterlagen ergeben. Der Auftraggeber wird entsprechende Klarstellungen gleichermaßen gegenüber allen Bietern ergehen lassen und den Bietern sodann Gelegenheit zur Optimierung ihrer Angebote geben. Hierfür wird eine angemessene Frist zur Optimierung festgesetzt werden.Nach Eingang der abschließenden Angebote wird der Auftraggeber überprüfen, welches Angebot nach Maßgabe der bekannt gegebenen Wertungs- / Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist. Es wird klargestellt, dass nach Eingang der abschließenden Angebote keine Verhandlungen zu vertraglichen und wirtschaftlichen Bedingungen mit den Bietern geführt werden sollen, so dass die Bieter gehalten sind, insbesondere ihre Preisangebote im Rahmen des last and final offer abschließend zu definieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrug: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: hybride Rührreibschweißanlage (FSW Anlage)
Beschreibung: Steuerung und Sensorik - Kraft- und Wegregelung: Kraftgeregelter Schweißprozess (konstanter Anpressdruck oder Tiefenregelung) zum Ausgleich von Toleranzen (Spaltkraft gesteuerter Prozess für FSW Prozessvarianten; Kraft-geregelter Vorschub für AFSD Verbrauchsmaterial) - Temperaturregelung: Anpassung Drehzahl in vorgegebenen Drehzahlbereich - Sensoren: o Temperatur: - Spindel 1 (obere Spindel): 3 Temperaturmessstellen im Werkzeug - Spindel 2 (untere Spindel): 2 Temperaturmessstellen im Werkzeug - 4 statische Kanäle an obere Spindeleinheit - 4 statische Kanäle an unterer Spindeleinheit - 20 statische Kanäle frei verfügbar am Tisch o Position, Kraft, Drehzahl, Drehmoment: - Mitschreiben der Koordinaten der Achsen - Kraftmessung (x, y, z) für oberes, bzw. Kraftmessung (u, v, w) für unteres Spindelmodul - Kraftmessung in z-Richtung für Stift-Achse - Drehzahl und Drehmoment für oberes und unteres Spindelmodul o Beschleunigungssensor am oberen Spindelmodul für alle 3 Achsrichtungen o Messung Kühlleistung/Durchfluss/Temperaturen o Durchflussregelung für Schutzgas o Messung Energieverbrauch der Anlage o 10 zusätzliche Signale für prozess-/qualitätsrelevante Daten und Informationen synchronisiert mit Prozesszeit - Prozessüberwachung: o Optional: optische Kamera oberes und unteres Werkzeug (live-Überwachung und Aufzeichnung) o Optional: Nahtverfolgungssystem für obere und untere Spindel o Optional: Infrarot-Kamera für Stahl-Werkstoffe für oberes und unteres Werkzeug - Steuerung (CNC) frei programmierbarer g-code Sonstiges: - Anlieferung - Mitarbeiterschulung - Vorabnahme beim Hersteller (FAT), mit Hereon eigenen Material, ca. mind. 1 Woche - Inbetriebnahme und Endabnahme am Hereon - Option Fernwartung Remotezugriff - CE - 2 Jahre Gewährleistung / Garantie, in der ein technischer Support enthalten ist - Optional: im Anschluss an den Gewährleistungszeitraum ein 3jähriger Wartungsvertrag in der ein technischer Support enthalten ist
Interne Kennung: 2026/07-51608
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 42000000 Industrielle Maschinen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 42662000 Schweißvorrichtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Stadt: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/11/2026
Enddatum der Laufzeit: 01/12/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: EU Sanktion (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 02/09/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 01/09/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung DE Sanktionen 5k EU 2022_576_20220414.pdf"
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: - § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Registrierungsnummer: 992-80187-74
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Stadt: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land, Gliederung (NUTS): Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49 2289499-0
Postanschrift: Villemomblerstraße76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9a3bb9d3-0cd9-44f1-8167-24247d1e0461 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/07/2026 12:52:55 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 532797-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 146/2026
Datum der Veröffentlichung: 31/07/2026