2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45241000 Bauarbeiten für Häfen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten, 45234116 Gleisbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Riesa
Postleitzahl: 01591
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen dieser Veröffentlichung bezieht sich die Formulierung „Bieter“ sowohl auf Einzelbieter als auch gleichermaßen auf die Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sowie die zugehörigen Unterauftragnehmer oder Eignungsleihenden. Der Bieter hat seine Identität sowie Verantwortlichkeit für die Erbringung einzelner Leistungsteile zweifelsfrei darzustellen, indem er, soweit erforderlich, die beigefügten Formulare über die Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (VHB-Formblatt 234), das Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (VHB-Formblatt 235) vollständig ausgefüllt und durch den Bevollmächtigten bestätigt, mit dem Angebot vorlegt. Bei der Darstellung der in der Eigenerklärung zur Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise beziehen sich diese jeweils auf den Leistungserbringer. Im Falle der Leistungserbringung durch Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihende sind die Erklärungen entsprechend der Leistungsteile abzugeben. Der Bieter ist somit nur geeignet, wenn die von ihm benannten Leistungserbringer den Anforderungen für die übernommenen Leistungen genügen. Werden die gestellten Anforderungen oder Bedingungen nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschossen. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Die Leistungserbringenden und das gemäß Angebot benannte Personal sind bindend. Für alle genannten Kriterien gilt: Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder http://www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Einreichung eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und/oder des Zugangscodes angeben. Sofern Angaben/Erklärungen/Nachweise gefordert werden, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend mit dem Angebot einzureichen. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation, Angaben/Erklärungen/Nachweise (insbesondere vergleichbare Referenzen und deren Anzahl), die in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Die PQ-Informationen ergänzende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind daher zusätzlich mit dem Angebot einzureichen. Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten Erklärungen und Nachweise. Von ausländischen Bietern oder ausländischen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder ausländischen Unterauftragnehmer/Eignungsleihende werden für alle benannten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend gleichwertige verlangt. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Spätestens im Zuge der Auftragserteilung hat der Bieter ggf. auch Auskunft über die Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens zu erteilen. Im Rahmen der elektronischen Übermittlung des Angebots kann bei Unterlagen, die eine Zeichnung erfordern, der Erklärende in Textform angegeben werden. Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen als Original nachzufordern. Insbesondere gilt dies für Erklärungen von Personen, welche nicht mit dem Einreichenden identisch sind, bspw. Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer und Eignungsleihende. Mit dem Angebot sind Angaben und Erklärungen gemäß Eignungskriterien einzureichen sowie die folgenden Angaben und Erklärungen: - VHB-Formblatt 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder VHB-Formblatt 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme - soweit erforderlich VHB-Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - soweit erforderlich VHB-Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen Auf gesondertes Verlangen sind folgende Nachweise vorzulegen: - VHB-Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Urkalkulation Informationserfordernisse: Der Bieter hat mit dem Angebot eine "Eigenerklärung Eignung" mit Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, eine Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie eine Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bzgl. der Terrorismusfinanzierung vorzulegen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Bescheinigung in Steuersachen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Der Auftraggeber (AG) wird von dem Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Mit der Ausführung ist am 20.01.2027 zu beginnen. Die Leistung ist bis 28.05.2029 zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen). Weitere Einzelfristen gem. Vergabeunterlagen. Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (bis einschließlich 06.11.2026) erteilt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Es liegt kein grenzüberschreitender Auftragsbezug im Sinne von Applicable CrossBorderLaw vor. Der Auftrag wird ausschließlich nach deutschem Recht vergeben.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingend erfolgt ein Ausschluss nach § 123 GWB, wenn dem Bieter das Verhalten einer Person zuzurechnen ist, die rechtskräftig verurteilt oder gegen den Bieter eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen; 3. § 261 StGB (Geldwäsche); 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union (EU) oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen); 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern); 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete); 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bieter zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Ein Ausschluss kann nach § 124 GWB aufgrund von Kriterien erfolgen, die im Bezug zur persönlichen Situation der Bieter stehen. Das ist der Fall, wenn 1. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat; 2. der Bieter zahlungsunfähig ist, über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat; 3. der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters infrage gestellt wird; 4. der öffentliche AG über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass der Bieter mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken; 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen AG tätigen Person bei der Durchführung des Verfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann; 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass der Bieter bereits in die Vorbereitung des Verfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann; 7. der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 8. der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. der Bieter a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen AGs in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Verfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen AGs erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es handelt sich um Ausschlussgründe, die bei Vorliegen optional zum Ausschluss führen. D.h., es wird im Einzelfall geprüft, ob die Situation des Bieters eine Beauftragung ausschließt. Informationserfordernisse: Bieter hat mit dem Angebot eine "Eigenerklärung Eignung" abzugeben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt oder eine Selbstreinigung gem. § 125 GWB durchgeführt, sind auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.