5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Altenholz, Hamburg, Bremen
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vordrucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils (also pro Jahr) mindestens 5 Mio. Euro (netto) beträgt. Der Tätigkeitsbereich des Auftrages ist dabei der Bereich KI & Daten. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ermittelt sich der erforderliche Mindestwert aus der Summe der geforderten Umsatzkennzahlen, sofern vom Gesamtumsatz (also nicht vom Umsatz in einem speziellen Tätigkeitsbereich, wie z.B. in Los 3 gefordert) gesprochen wird. Sollte dabei der Umsatz nicht für eine Erfüllung der Summe der Umsatzkennzahlen ausreichen, die (jeweils) einzelnen Mindestumsatzzahlen jedoch erreichen, wird der Antrag zunächst für das Los mit den höchsten Anforderungen ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Dabei ist der Binnenumsatz, also der Umsatz, der innerhalb der Bewerbergemeinschaft oder privilegierten Unterauftragnehmern erzielt wird, jeweils nur zu 50% in der Angabe des Gesamtumsatzes zu berücksichtigen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zu-schlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird: 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Scha-densfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ermittelt ist die höchste vorgesehenen Deckungssumme maßgeblich, d.h. bei einer Bewerbung, die auch Los 3 beinhaltet, die für Los 3 angegebenen Deckungssummen. Anderenfalls die für Los 1 / Los 2 angegebenen Deckungssummen. Eine Addition findet nicht statt. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es ist sicherzustellen, dass für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft der volle Versicherungsschutz besteht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber reicht eine aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit Angabe von: Name, Anschrift, Rechtsform, Unternehmensstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße je Segment, Niederlassungen, Standorte in Deutschland, Gründungsdatum für dieses Segment und Historie, Tätigkeitsschwerpunkte der Beratungstätigkeit ein. Zudem ist eine Darstellung, wie stark das Subunternehmen Netzwerk ist, erforderlich, incl. der Angabe zur ca. Anzahl vermittelbarer Subunternehmen. Diese Darstellung ist auf max. 3 Seiten einzureichen. Die einzelnen Angaben werden inhaltlich nicht bewertet. Sofern die Unternehmensdarstellung jedoch unvollständig oder nicht vorhanden ist, erfüllt der Antrag nicht die Mindestanforderun-gen und ist von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Dies ist nicht als Ausschluss der dem Auftraggeber gegebenen Möglichkeit der Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 VgV zu verstehen. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Darstellung auf alle an der Bewerbergemein-schaft teilnehmenden Unternehmen zu beziehen. Eine Eignungsleihe ist vorliegend nicht mög-lich. Bei einer Bewerbung für mehrere Lose ist die Darstellung lediglich einmal einzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen und enthält mindestens drei im wesentlichen vergleichbare Referenz-projekte, die innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet bis zur Antragsfrist) erfolgreich abge-schlossen wurden oder die jetzt noch erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu kön-nen. Erfolgreich abgeschlossen = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Vermittlungen planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die vermittelten Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertrags-konform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte. Im Wesentlichen vergleichbar = mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht. Dabei ist es erforderlich, dass der Schwerpunkt der Referenzleistung auf dem Vergabegegenstand, nämlich der Vermittlung von Leistungen im Be-reich KI & Daten liegt. Eine Vermittlungsleistung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Referenzauftragnehmer nach einer ausführlichen Marktanalyse für den Einzelfall eine Entscheidung für einen Unterauftragnehmer getroffen hat und die Leistung selbst gegenüber dem Referenzauftraggeber und Unterauftragnehmer kaufmännisch abgewickelt wurde. Dabei kann eine Referenz nur dann berücksichtigt werden, wenn das Vermittlungsvolumen mindestens 50.000 € netto beträgt. bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähig-keit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3-5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich aus-reichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3-5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Referenzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Quali-tät der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referenzen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Dieser geht zu 70% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Auch bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die ein-gereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 5 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist je-doch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 5 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 5 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen über-prüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern eine Ansprechperson nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hin-sichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln: 5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Davon (von den mindestens 5) enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber und davon (demnach von diesen drei Referenzprojekten, s.o.) war/ist von mindestens 2 Referenzprojekten der Inhalt überwiegend die Vermittlung von innovativen KI-Leistungen. Innovativ sind fortschrittliche Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik, die maximal seit acht Jahren am Markt verfügbar sind und für die es zum Zeit-punkt der Markteinführung keine vergleichbaren Marktleistungen gab. 4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber und davon (demnach von diesen drei Referenzprojekten, s.o.) war/ist von mindestens 2 Referenzprojekten der Inhalt überwiegend die Vermittlung von KI-Leistungen. 3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber 2 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 1 Referenzprojekt, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber 1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 4 Referenzprojekte, die im Wesentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 1 Referenzprojekt, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt: - öffentlich-rechtlicher Auftraggeber 0 Punkte: Die Referenzliste enthält nicht mindestens 4 im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte oder erreicht andere der oben angeführten jeweiligen Voraussetzungen nicht. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Für das Kriterium „Maßnahmen zum Qualitätsmanagement während der Auftragsdurchführung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem(siehe unten). Dieser geht zu 10% in die Gesamtbewertung der Eignung ein. 5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung; 3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes System, das zumin-dest in seiner Grundstruktur gemäß DIN EN ISO 9001:2015 dargestellt sein muss; 1 Punkt für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 9001:2015 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zum Qualitätsmanagement; 0 Punkte, wenn keine geeigneten Qualitätsmaßnahmen nachgewiesen werden. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welches den überwiegenden Teil des für das Qualitätsmanagement wesentlichen Leistungen überwiegend übernimmt. Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst je-weils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: 5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist jeweils in jedem der drei Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert. 3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen. 0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“. Dieser geht zu 20% in die Gesamtbewertung der Eignung ein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Kriterium: Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im KI und Daten Umfeld muss der Bewerber über einen gewissen Vernetzungsgrad und die Fähigkeit zum weiteren Ausbau verfügen. Die ANLAGE Vernetzung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen: Ein Bewerber muss - über langjährige (mindestens drei Jahre gerechnet bis zum Zeitpunkt der Antragsfrist) Mitgliedschaften/Partnerschaften im Bereich Forschung, Vereine, Netzwerken, Branchenverbände im KI und Daten Kontext verfügen. Die Partnerschaften sind schriftlich zu benennen inkl. Ansprechpartner und Kontaktdetails. Es existieren mindestens zwei aktive Mitgliedschaften/Partnerschaften bei KI und Daten Ver-bänden oder ähnliche Organisationen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Partnerschaften/Mitgliedschaften insgesamt betrachtet. Sofern ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Rangfolge: 5,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 24/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Schleswig-Holstein