5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, sind vom Bieter drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu Arbeitskräften: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls sein Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, ist vom Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Registereintragungen: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, ob er zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet ist. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt, noch eröffnet werden, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet. Zudem ist anzugeben, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, dieser ist auf Verlangen durch den Bieter vorzulegen, sofern zutreffend. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: - Angabe durch den Bieter, dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. - Angabe durch den Bieter, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag ins Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. - Angabe durch den Bieter, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. - Angabe durch den Bieter, ob für sein Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, er jedoch für sein Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Der Bieter erklärt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Sofern das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters in die engere Wahl kommt, wird dieser eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Bieter beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorlegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, die Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse sowie der Nachweis zur vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung dürfen nicht älter als ein Jahr sein; Gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, werden akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Angabe als Eigenerklärung im Formblatt 124: Vom Bieter ist anzugeben, bei welcher Berufsgenossenschaft er Mitglied ist. Sofern sein Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist vom Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Angebote/Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft darf nicht älter als ein Jahr sein; Gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, werden akzeptiert. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den Auftrag ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ein Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr ist auf gesondertes Verlangen vorzulegen. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angabe als Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576: 1 Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2 Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3 Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorstellung des Unternehmens: Kurzdarstellung des Unternehmens und der verantwortlichen Personen Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrung & Referenzen: Nachweis ähnlicher Objekteinsätze (z. B. Industrie, Veranstaltungen, Behörden) Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personalverfügbarkeit & Einsatzplanung: Verfügbarkeit von Ersatzpersonal, Schichtplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische Ausstattung: Nutzung moderner Kommunikationsmittel, Kontrollsysteme, GPS, Alarmtechnik Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Schulung & Weiterbildung: Regelmäßige Fortbildungen, Unterweisungen, Deeskalationstraining, Erste Hilfe Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Reaktionszeit & Eskalationsverfahren: Zeit bis zur Intervention, klare Meldeketten, Dokumentation von Vorfällen Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualitätssicherung & Kontrollen: Interne Audits, Objektkontrollen, Leistungsnachweise, Feedbacksystem Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachhaltigkeit & Arbeitsbedingungen: Mitarbeiterzufriedenheit, soziale Aspekte, Umweltaspekte Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kommunikation & Kundenbetreuung: Erreichbarkeit, Ansprechpartner, Berichtswesen, Transparenz Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erlaubnis § 34a GewO: Genehmigungsurkunde - Gültig, behördlich ausgestellt Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewacherregister: Registerauszug (aktuell) - Eintragung gem. §§ 34a GewO, 16 BeWachV Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: DIN 77200: Zertifikat (aktuell) - Gültige Zertifizierung Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: ISO 9001: Zertifikat (aktuell) - Gültiges QM-Zertifikat Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Gewerbezentralregister: Behördlicher Auszug - Auszug max. 3 Monate alt Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unbedenklichkeit Finanzamt: Finanzamtsbescheinigung - Bescheinigung max. 3 Monate alt Einsatz von Nachunternehmer: Die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer ist nur zulässig, soweit diese im Verzeichnis der Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) angezeigt wurden und die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) vorliegt. Die Freigabe zum Einsatz von Nachunternehmern kann nur erfolgen, wenn die erforderlichen Eignungsnachweise, entsprechend den Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs, vorliegen und die sicherheitsrelevanten Anforderungen (§ 34a GewO, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Schulungspflicht) vom Nachunternehmer nachweislich erfüllt werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben