5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr, 34121400 Niederflurbusse, 34121000 Busse
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen. Beim Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Der Nachweis darf zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als sechs Monate sein.
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft Angaben zu den Netto-Umsätzen der letzten drei Jahre vorlegen, die mit zum Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen erzielt wurden. Der durchschnittliche jährliche Netto-Jahresumsatz muss in allen Jahren mindestens EUR 24 Mio. betragen.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Haftpflichtversicherung bzw. die entsprechende Versicherbarkeit mit folgenden Mindestbedingungen nachzuweisen: 1) Bestehende Haftpflichtversicherung: Der Bewerber fügt einen Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens EUR 10 Mio. für Personenschäden und EUR 5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr bei. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Alternativ: Der Bewerber erklärt im Formblatt unwiderruflich und unbedingt, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und fügt die Erklärung eines Versicherers bei, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. oder 2) Erklärung der Versicherbarkeit o Der Bewerber wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten. o Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt der Bewerber dem Teilnahmeantrag bei. oder 3) Haftpflichtversicherung bei Bewerbergemeinschaften: o Die Bewerbergemeinschaft wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten. o Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag bei.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fahrzeugabsatz mit Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb im EWR in den vergangenen drei Jahren. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis des angegebenen Fahrzeugabsatzes geeignete Nachweise nachzufordern, aus denen sich die jeweiligen Vertragspartner der Lieferung mit Mengenangabe, Zeitpunkt und Ansprechperson (inkl. Name, Telefon, E-Mail) ergeben. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen. Wertungskriterium 2 (WK 2): Gewertet wird der Absatz von Niederflur- Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb im EWR in den vergangen drei Jahren. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen. 0 Punkte:< 500 relevante Fahrzeuge 5 Punkte: 500 - 1.200 relevante Fahrzeuge 10 Punkte: > 1.200 relevante Fahrzeuge
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zeitdauer der Marktaktivität im EWR hinsichtlich der Lieferung von Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb an Unternehmen im EWR. Unter Lieferung ist die Übergabe eines genannten Fahrzeugs an den jeweiligen Auftraggeber zu verstehen. Maßgeblich für die Ermittlung des Lieferzeitpunkts ist der Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Wertungskriterium 1 (WK 1): Gewertet wird die Zeitdauer der Marktaktivität im EWR hinsichtlich der Lieferung von Niederflur- Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb an Unternehmen im EWR. Unter Lieferung ist die Übergabe eines genannten Fahrzeugs an den jeweiligen Auftraggeber zu verstehen. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. 0 Punkte: Der Lieferzeitpunkt liegt < 5 Jahre zurück 10 Punkte: Der Lieferzeitpunkt liegt mehr oder gleich 5 Jahre zurück.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001: Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zu begründen.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge): Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Energiemanagement-system nach DIN EN ISO 50001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zu begründen.
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge): Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zu begründen.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrene Servicewerkstatt: Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über eine erfahrene Servicewerkstatt in Straßenentfernung nach Google Maps bis zu maximal 40 km von den Betriebshöfen der Auftraggeberin (Erdmann-Kircheiß-Straße 4, Aue Bad Schlema und Gewerbering 53, Annaberg-Buchholz) verfügt. Es ist zulässig, pro Betriebshof eine erfahrene Servicewerkstatt anzugeben. Als eine „erfahrene Servicewerkstatt“ im Sinne dieses Verfahrens gilt eine Niederlassung des Herstellers oder eine vom Hersteller autorisierte Vertragswerkstatt oder eine sonstige vom Hersteller schriftlich autorisierte Fachwerkstatt, die nachweislich a) für die vertragsgegenständlichen Fahrzeuge die vom Hersteller vorgeschriebenen Diagnose- und Reparaturverfahren anwenden kann, b) über hierfür qualifiziertes und mit der Instandhaltung/-setzung von Linienbussen mit batterieelektrischen Antrieben erfahrenes Fachpersonal (insbesondere Hochvolt-Qualifikation für das angebotene Produkt) verfügt und c) über die erforderliche technische Ausstattung (insbesondere Diagnosesysteme und Spezialwerkzeuge) zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Linienbussen mit batterieelektrischen Antrieben verfügt.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sprachniveau Ansprechpersonen: Der Bewerber hat im Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ die Ansprechpersonen für die Bereiche AfterSales, Service, Ersatzteilmanagement und Reparaturen jeweils mit Namen und Funktion anzugeben. Die benannten Ansprechpersonen müssen die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Beleg des erklärten Sprachniveaus geeignete Unterlagen nachzufordern, etwa anerkannte Sprachzertifikate, Lebensläufe oder sonstige gleichwertige Nachweise. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Rückrufe (informatorisch): Der Bewerber hat für die letzten fünf (5) Jahre für Linienbusse mit batterieelektrischen Antrieben sämtliche sicherheitsrelevanten, behördlich angeordneten oder freiwilligen Rückrufe je Fall mit Bauteil/Thema, Zeitraum (Start/Abschluss), betroffener Stückzahl EU/EWR, Abhilfemaßnahme (inkl. technischer Lösung) und durchschnittlicher Abhilfedauer je Fahrzeug anzugeben. Darüber hinaus hat er etwaige Betriebsbeeinträchtigungen, Quellen/Belege (z. B. Behördenverfügung, Herstelleranschreiben, Service-Bulletin) zu benennen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 12 - Rückrufe zu verwenden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von vergleichbaren Referenzen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu den Referenzen im Formblatt „Referenzen“ einzutragen. Vom Bewerber werden mindestens fünf (5) vergleichbare Referenzen zur Lieferung von batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen an ein Verkehrsunternehmen des ÖPNV gefordert, d.h. es werden Leistungen gefordert, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden: 1. dem Bewerber, 2. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, 3. einem Drittunternehmen, das eine Verpflichtungserklärung mit dem Formblatt „Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen“ abgegeben hat. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die (durch die Referenzen nachgewiesene) einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mindestanforderungen an jede Referenz: Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: • Die Referenz ist nicht älter als 3 Jahre (Zeitpunkt des Zuschlags oder Vertragsschlusses liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück). • Die Referenz umfasst die Beschaffung von mindestens fünfzehn (15) batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen und die Lieferung ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung erfolgt. Angabe des Referenzgebers und einer Ansprechperson (inkl. Name, Telefon, E-Mail) sowie Kurzbeschreibung der Referenz. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist das Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formblatts „Referenzen“ zu beschreiben. Wertungskriterium 3 (WK 3): Gewertet wird, ob der Bewerber mehr als die geforderten mindestens 5 vergleichbaren Referenzprojekte nachweisen kann. (Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") Bewertet wird die Anzahl der verschiedenen Referenzen, die eingereicht wurden. Es sind mindestens 5 Referenzen einzureichen. 5 Punkte: Durch Ihr Unternehmen wurden 6-10 vergleichbare Referenzen erbracht. 10 Punkte: Durch Ihr Unternehmen wurden mehr als 10 vergleichbare Referenzen erbracht
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Herstellerbescheinigung Fahrzeugkriterien: Der Auftragnehmer hat mit seinem Teilnahmeantrag das Formblatt 15c – Herstellerbescheinigung Fahrzeugkriterien ausgefüllt einzureichen. Mit diesem Formblatt hat die Auftraggeberin gegenüber dem Fördermittelgeber nach Ziffer 2.1. der RL Bus (Anlage 22) nachzuweisen, dass die in Frage kommende Leistung entsprechend der geförderten Vorgaben umgesetzt werden können.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (P)
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich aus 60 % Preis und 40 % Qualität zusammen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Wertungspunktzahl (Kennzahl Z) erreicht. Insgesamt können maximal 1000 Wertungspunkte erzielt werden. Im Falle eines Punktegleichstands erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl P den Vorzug. Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 17) berechnet. Der Bieter kann hier maximal 600 Wertungspunkte erreichen. Die Kennzahl P setzt sich aus drei separat bewerteten Unterkriterien zusammen, deren Punktzahlen addiert werden: - "Anschaffungspreis gesamt (netto): maximal 250 Wertungspunkte (Gewichtung 25 %) - Betriebskosten Wartungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) - Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium separat. Die in den jeweiligen Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden anschließend zur Kennzahl P addiert. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 16 - Bewertungsmatrix (Änderungen vorbehalten) entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (L)
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich aus 60 % Preis und 40 % Qualität zusammen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Wertungspunktzahl (Kennzahl Z) erreicht. Insgesamt können maximal 1000 Wertungspunkte erzielt werden. Im Falle eines Punktegleichstands erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl P den Vorzug. Die Kennzahl L wird anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 16) aufgeführten Bewertungskriterien berechnet. Insgesamt kann der Bieter hier maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien ist der Bewertungs-matrix zu entnehmen. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmaßstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die formalen Anforderungen für das Konzept der Bewertungsmatrix zu entnehmen sind und diese eingehalten werden müssen. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 16 - Bewertungsmatrix (Änderungen vorbehalten) entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vgl. Vergabeunterlagen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bewerber aufzufordern, ggf. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führen kann.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht akzeptiert.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Finanzielle Vereinbarung: Vgl. Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Tel. 0341 977 - 3800 Fax. 0341 977 - 1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Internet: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Unternehmen haben gegenüber der Auftraggeberin einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. § 160 Abs. 3 GWB regelt die Unzulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrif-ten vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeberin geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen