Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Dahlen
Delitzsch
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Ellefeld
Elsterberg
Elsterheide
Eppendorf
Flöha
Frankenberg
Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
Gersdorf
Geyer
Glauchau
Görlitz
Grimma
Gröditz
Groitzsch
Großdubrau
Großenhain
Großharthau
Großolbersdorf
Großpösna
Großröhrsdorf
Großschönau
Grünbach
Grünhain-Beierfeld
Grünhainichen
Hainichen
Halsbrücke
Hartmannsdorf
Heidenau
Herrnhut
Höckendorf
Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
Käbschütztal
Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Kurort Jonsdorf
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
Leisnig
Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
Lugau
Machern
Marienberg
Markkleeberg
Markneukirchen
Markranstädt
Meerane
Meißen
Mittweida
Mockrehna
Moritzburg
Mügeln
Mühlau
Muldenhammer
Mülsen
Naunhof
Netzschkau
Neukieritzsch
Neukirchen
Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
Oberwiesenthal
Oederan
Oelsnitz
Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
Olbersdorf
Oschatz
Ostrau
Ottendorf-Okrilla
Oybin
Panschwitz-Kuckau
Pausa-Mühltroff
Pegau
Penig
Pirna
Plauen
Pöhl
Pulsnitz
Rabenau
Radeberg
Radebeul
Radeburg
Ralbitz-Rosenthal
Rammenau
Raschau-Markersbach
Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
Reinsdorf
Riesa
Rietschen
Rochlitz
Rodewisch
Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Stadt Wehlen
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
Taucha
Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
Werdau
Wilkau-Haßlau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Elektrobusse – Beschaffung von batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen (M3 Klasse 1)

455157-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Elektrobusse – Beschaffung von batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen (M3 Klasse 1)
OJ S 125/2026 02/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
E-Mail: info@rve.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Beschaffung von batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen (M3 Klasse 1)
Beschreibung: Die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (im Folgenden „RVE“ oder „Auftraggeberin“) ist das kommunale Verkehrsunternehmen des Erzgebirgskreises. Sie erbringt im Rahmen der zum 29. März 2019 erfolgten Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) des Aufgabenträgers Erzgebirgskreis nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr mit Bussen. Die RVE betreibt im ÖPNV derzeit 151 Linien, die ein Streckennetz von 3.189 km Länge abdecken und ca. 8,7 Millionen Fahrgäste befördern. Die Fahrzeugflotte der RVE umfasst 260 Omnibusse. Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird RVE mit Unterstützung durch das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr batterieelektrische Busse im Erzgebirgskreis einführen. Das Förderprogramm deckt gemäß dem Zuwen-dungsbescheid 70 % der zuwendungsfähigen Mehrausgaben. Die Förderung nach RL Bus des Freistaates Sachsen deckt eine Grundförderung ab. Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der RVE elementar. Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt zwanzig (20) batterie-elektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5 bis 12,5 m) inklusive fahrzeugnaher Systeme (im Folgenden „E-Busse“), Dokumentation, Schulungen, Diagnosetechnik und bestimmter Daten- und Serviceleistungen. Die Fahrzeuge und weiteren Leistungen müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Lieferung aller Busse muss bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein. Dabei hat die Lieferung in vier Chargen zu je fünf Bussen in verbindlich vorgegebenen Zeiträumen zu erfolgen (vgl. Ziffer 7 des Vertrags). Die Ladung der Batteriebusse soll mittels CCS 2.0-Ladestecker im Sinne einer Depotladung erfolgen. Die Ladeinfrastruktur wird im Rahmen einer separaten Ausschreibung beschafft. Die RVE ist als öffentliche Auftraggeberin, die im Hinblick auf die Bereitstellung von Verkehrsleistungen eine Sektorentätigkeit erbringt, Sektorenauftraggeberin. Die Beschaffung der E-Busse erfolgt daher im Wege einer europaweiten Ausschreibung nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO).
Kennung des Verfahrens: 2a5c6e49-6c05-42ed-b884-b2e6fc942b6c
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Auftraggeberin schreibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 1 SektVO aus. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, d. h. ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO). Die Auftraggeberin lässt Nebenangebote und weitere Hauptangebote nicht zu. Sofern Teilnahmeanträge von mehr als drei geeigneten Bewerbern eingehen, werden Angaben der Bewerber im Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" ) gewertet ("Auswahlkriterien"), um eine Rangfolge zwischen den Bewerbern zu ermitteln. Die Bewertung der Angaben erfolgt anhand der in Ziffer 5.3 der Verfahrensbedingungen dargestellten Tabelle. Die pro Kriterium erzielte Punktzahl wird zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 30 Punkte. Die Teilnahmeanträge der geeigneten Bewerber werden entsprechend der erreichten Punktzahl in eine Rangfolge gebracht. Es werden die drei geeigneten Bewerber mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Der Bewerber mit der vierthöchsten Gesamtpunktzahl erhält den Status als Reservebewerber. Können die drei am besten geeigneten Bewerber nicht eindeutig bestimmt werden, gelten für die Rangfolge der Platzierung der punktgleichen Bewerber die folgenden Regelungen, die nacheinander angewendet werden, bis die Plätze 1 - 4 eindeutig bestimmbar sind: (1) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 3 die höhere Punktzahl erreicht hat. (2) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 1 die höhere Punktzahl erreicht hat. (3) Es erhält derjenige Bewerber den Vorzug, der im Kriterium WK 2 die höhere Punktzahl erreicht hat. (4) Falls über keines der unter (1) bis (3) genannten Entscheidungsparameter eine Auswahl erfolgen kann, entscheidet das Los. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr, 34121400 Niederflurbusse, 34121000 Busse
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird RVE mit Unterstützung durch das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr batterieelektrische Busse im Erzgebirgskreis einführen. Das Förderprogramm deckt gemäß dem Zuwendungsbescheid 70 % der zuwendungsfähigen Mehrausgaben. Die Förderung nach RL Bus des Freistaates Sachsen deckt eine Grundförderung ab Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der RVE elementar. Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Lieferung von insgesamt zwanzig (20) batterie-elektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5 -12,5 m) inkl. fahrzeugnaher Systeme, Dokumentation, Schulungen, Diagnosetechnik, best. Daten- und Serviceleistungen
Beschreibung: Im Hinblick auf die Zielsetzung, die Verkehrsleistungen klimafreundlicher zu erbringen, wird RVE mit Unterstützung durch das Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ des Bundesministeriums für Verkehr batterieelektrische Busse im Erzgebirgskreis einführen. Das Förderprogramm deckt gemäß dem Zuwendungsbescheid 70 % der zuwendungsfähigen Mehrausgaben. Die Förderung ist für die Beschaffungsentscheidung der RVE elementar. Die Förderung nach RL Bus des Freistaates Sachsen deckt eine Grundförderung ab. Die frist- und vertragsgerechte Lieferung ist u.a. für die Inanspruchnahme von Fördermitteln maßgeblich. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von insgesamt zwanzig (20) batterieelektrischen Niederflur-Linienbussen (10,5 m bis 12,5 m) inklusive fahrzeugnaher Systeme (im Folgenden „E-Busse“), Dokumentation, Schulungen, Diagnosetechnik und bestimmter Daten- und Serviceleistungen. Die Fahrzeuge und weiteren Leistungen müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Ladung der Batteriebusse soll mittels CCS 2.0-Ladestecker im Sinne einer Depotladung erfolgen. Die Ladeinfrastruktur wird im Rahmen einer separaten Ausschreibung beschafft. Die RVE ist als öffentliche Auftraggeberin, die im Hinblick auf die Bereitstellung von Verkehrsleistungen eine Sektorentätigkeit erbringt, Sektorenauftraggeberin. Die Beschaffung der E-Busse erfolgt daher im Wege einer europaweiten Ausschreibung nach den Vorgaben der Sektorenverordnung (SektVO).
Interne Kennung: LOT-0001 RVE 2026 Beschaffung von Elektrobussen
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 34144910 Elektrobusse
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34121100 Busse für den öffentlichen Verkehr, 34121400 Niederflurbusse, 34121000 Busse
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Drittunternehmen an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen. Beim Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Der Nachweis darf zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als sechs Monate sein.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft Angaben zu den Netto-Umsätzen der letzten drei Jahre vorlegen, die mit zum Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen erzielt wurden. Der durchschnittliche jährliche Netto-Jahresumsatz muss in allen Jahren mindestens EUR 24 Mio. betragen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Haftpflichtversicherung bzw. die entsprechende Versicherbarkeit mit folgenden Mindestbedingungen nachzuweisen: 1) Bestehende Haftpflichtversicherung: Der Bewerber fügt einen Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens EUR 10 Mio. für Personenschäden und EUR 5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr bei. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Alternativ: Der Bewerber erklärt im Formblatt unwiderruflich und unbedingt, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern der Auftraggeberin abzuschließen und fügt die Erklärung eines Versicherers bei, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist. oder 2) Erklärung der Versicherbarkeit o Der Bewerber wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten. o Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt der Bewerber dem Teilnahmeantrag bei. oder 3) Haftpflichtversicherung bei Bewerbergemeinschaften: o Die Bewerbergemeinschaft wird eine Haftpflichtversicherung mit der vorstehenden Deckungssumme je Schadensfall im Falle eines Zuschlags abschließen und während der gesamten Vertragsdauer aufrechterhalten. o Eine Versicherungsbestätigung über die Möglichkeit des Abschlusses einer solchen Versicherung fügt die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag bei.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Fahrzeugabsatz mit Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb im EWR in den vergangenen drei Jahren. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis des angegebenen Fahrzeugabsatzes geeignete Nachweise nachzufordern, aus denen sich die jeweiligen Vertragspartner der Lieferung mit Mengenangabe, Zeitpunkt und Ansprechperson (inkl. Name, Telefon, E-Mail) ergeben. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen. Wertungskriterium 2 (WK 2): Gewertet wird der Absatz von Niederflur- Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb im EWR in den vergangen drei Jahren. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. Unter Absatz ist die vertraglich geschuldete Übergabe der vorgenannten Busse durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu verstehen. 0 Punkte:< 500 relevante Fahrzeuge 5 Punkte: 500 - 1.200 relevante Fahrzeuge 10 Punkte: > 1.200 relevante Fahrzeuge
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zeitdauer der Marktaktivität im EWR hinsichtlich der Lieferung von Niederflur-Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb an Unternehmen im EWR. Unter Lieferung ist die Übergabe eines genannten Fahrzeugs an den jeweiligen Auftraggeber zu verstehen. Maßgeblich für die Ermittlung des Lieferzeitpunkts ist der Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung. Wertungskriterium 1 (WK 1): Gewertet wird die Zeitdauer der Marktaktivität im EWR hinsichtlich der Lieferung von Niederflur- Linienomnibussen mit batterieelektrischem Antrieb an Unternehmen im EWR. Unter Lieferung ist die Übergabe eines genannten Fahrzeugs an den jeweiligen Auftraggeber zu verstehen. Bezugszeitpunkt ist der Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung. 0 Punkte: Der Lieferzeitpunkt liegt < 5 Jahre zurück 10 Punkte: Der Lieferzeitpunkt liegt mehr oder gleich 5 Jahre zurück.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001: Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zu begründen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge): Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Energiemanagement-system nach DIN EN ISO 50001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zu begründen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge): Mit dem Teilnahmeantrag ist vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine gültige Zertifizierung zum Arbeitsschutzmanagementsystem nach DIN EN ISO 45001 (oder gleichwertig) bezogen auf die Produktionsstätten der Fahrzeuge von einer akkreditierten Stelle als Kopie beizulegen. Sofern der Bewerber den Nachweis einer anderen Zertifizierung einreicht, ist dessen Gleichwertigkeit im Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zu begründen.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfahrene Servicewerkstatt: Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er über eine erfahrene Servicewerkstatt in Straßenentfernung nach Google Maps bis zu maximal 40 km von den Betriebshöfen der Auftraggeberin (Erdmann-Kircheiß-Straße 4, Aue Bad Schlema und Gewerbering 53, Annaberg-Buchholz) verfügt. Es ist zulässig, pro Betriebshof eine erfahrene Servicewerkstatt anzugeben. Als eine „erfahrene Servicewerkstatt“ im Sinne dieses Verfahrens gilt eine Niederlassung des Herstellers oder eine vom Hersteller autorisierte Vertragswerkstatt oder eine sonstige vom Hersteller schriftlich autorisierte Fachwerkstatt, die nachweislich a) für die vertragsgegenständlichen Fahrzeuge die vom Hersteller vorgeschriebenen Diagnose- und Reparaturverfahren anwenden kann, b) über hierfür qualifiziertes und mit der Instandhaltung/-setzung von Linienbussen mit batterieelektrischen Antrieben erfahrenes Fachpersonal (insbesondere Hochvolt-Qualifikation für das angebotene Produkt) verfügt und c) über die erforderliche technische Ausstattung (insbesondere Diagnosesysteme und Spezialwerkzeuge) zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Linienbussen mit batterieelektrischen Antrieben verfügt.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sprachniveau Ansprechpersonen: Der Bewerber hat im Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ die Ansprechpersonen für die Bereiche AfterSales, Service, Ersatzteilmanagement und Reparaturen jeweils mit Namen und Funktion anzugeben. Die benannten Ansprechpersonen müssen die deutsche Sprache mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Beleg des erklärten Sprachniveaus geeignete Unterlagen nachzufordern, etwa anerkannte Sprachzertifikate, Lebensläufe oder sonstige gleichwertige Nachweise. Ein fehlender oder unzureichender Nachweis kann nach Maßgabe der SektVO zum Ausschluss führen.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Rückrufe (informatorisch): Der Bewerber hat für die letzten fünf (5) Jahre für Linienbusse mit batterieelektrischen Antrieben sämtliche sicherheitsrelevanten, behördlich angeordneten oder freiwilligen Rückrufe je Fall mit Bauteil/Thema, Zeitraum (Start/Abschluss), betroffener Stückzahl EU/EWR, Abhilfemaßnahme (inkl. technischer Lösung) und durchschnittlicher Abhilfedauer je Fahrzeug anzugeben. Darüber hinaus hat er etwaige Betriebsbeeinträchtigungen, Quellen/Belege (z. B. Behördenverfügung, Herstelleranschreiben, Service-Bulletin) zu benennen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 12 - Rückrufe zu verwenden.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von vergleichbaren Referenzen zu belegen. Hierzu hat der Bewerber Angaben zu den Referenzen im Formblatt „Referenzen“ einzutragen. Vom Bewerber werden mindestens fünf (5) vergleichbare Referenzen zur Lieferung von batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen an ein Verkehrsunternehmen des ÖPNV gefordert, d.h. es werden Leistungen gefordert, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden: 1. dem Bewerber, 2. einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, 3. einem Drittunternehmen, das eine Verpflichtungserklärung mit dem Formblatt „Verpflichtungserklärung von Drittunternehmen“ abgegeben hat. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die (durch die Referenzen nachgewiesene) einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Mindestanforderungen an jede Referenz: Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: • Die Referenz ist nicht älter als 3 Jahre (Zeitpunkt des Zuschlags oder Vertragsschlusses liegt nicht mehr als 3 Jahre zurück). • Die Referenz umfasst die Beschaffung von mindestens fünfzehn (15) batterieelektrischen Niederflur-Linienomnibussen und die Lieferung ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung erfolgt. Angabe des Referenzgebers und einer Ansprechperson (inkl. Name, Telefon, E-Mail) sowie Kurzbeschreibung der Referenz. Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist das Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formblatts „Referenzen“ zu beschreiben. Wertungskriterium 3 (WK 3): Gewertet wird, ob der Bewerber mehr als die geforderten mindestens 5 vergleichbaren Referenzprojekte nachweisen kann. (Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit") Bewertet wird die Anzahl der verschiedenen Referenzen, die eingereicht wurden. Es sind mindestens 5 Referenzen einzureichen. 5 Punkte: Durch Ihr Unternehmen wurden 6-10 vergleichbare Referenzen erbracht. 10 Punkte: Durch Ihr Unternehmen wurden mehr als 10 vergleichbare Referenzen erbracht
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Herstellerbescheinigung Fahrzeugkriterien: Der Auftragnehmer hat mit seinem Teilnahmeantrag das Formblatt 15c – Herstellerbescheinigung Fahrzeugkriterien ausgefüllt einzureichen. Mit diesem Formblatt hat die Auftraggeberin gegenüber dem Fördermittelgeber nach Ziffer 2.1. der RL Bus (Anlage 22) nachzuweisen, dass die in Frage kommende Leistung entsprechend der geförderten Vorgaben umgesetzt werden können.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis (P)
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich aus 60 % Preis und 40 % Qualität zusammen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Wertungspunktzahl (Kennzahl Z) erreicht. Insgesamt können maximal 1000 Wertungspunkte erzielt werden. Im Falle eines Punktegleichstands erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl P den Vorzug. Die Kennzahl P wird anhand des Preisblatts (Anlage 17) berechnet. Der Bieter kann hier maximal 600 Wertungspunkte erreichen. Die Kennzahl P setzt sich aus drei separat bewerteten Unterkriterien zusammen, deren Punktzahlen addiert werden: - "Anschaffungspreis gesamt (netto): maximal 250 Wertungspunkte (Gewichtung 25 %) - Betriebskosten Wartungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) - Betriebskosten Instandsetzungsaufwand (netto): maximal 175 Wertungspunkte (Gewichtung 17,5 %) Die Bewertung erfolgt für jedes Unterkriterium separat. Die in den jeweiligen Unterkriterien erreichten Wertungspunkte werden anschließend zur Kennzahl P addiert. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 16 - Bewertungsmatrix (Änderungen vorbehalten) entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität (L)
Beschreibung: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen nach den Vorschriften des GWB (§ 97 ff.) und der SektVO (insbesondere §§ 51 ff. SektVO). Diejenigen Angebote, mit denen die Eignung nachgewiesen worden ist und die nicht ausgeschlossen werden, werden anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO). Das wirtschaftlichste Angebot setzt sich aus 60 % Preis und 40 % Qualität zusammen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der folgenden Formel: Z=L+P Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das die höchste Wertungspunktzahl (Kennzahl Z) erreicht. Insgesamt können maximal 1000 Wertungspunkte erzielt werden. Im Falle eines Punktegleichstands erhält das Angebot mit der höchsten Kennzahl P den Vorzug. Die Kennzahl L wird anhand der in der Bewertungsmatrix (Anlage 16) aufgeführten Bewertungskriterien berechnet. Insgesamt kann der Bieter hier maximal 400 Wertungspunkte erreichen. Die detaillierte Beschreibung und Gewichtung der Einzelkriterien ist der Bewertungs-matrix zu entnehmen. Bei der Ermittlung der Kennzahl L wird die Erfüllung des jeweiligen Bewertungskriteriums im Angebot des Bieters gemäß des Wertungsmaßstabs in der Bewertungsmatrix bewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die formalen Anforderungen für das Konzept der Bewertungsmatrix zu entnehmen sind und diese eingehalten werden müssen. Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien können der Anlage 16 - Bewertungsmatrix (Änderungen vorbehalten) entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E49118844
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E49118844
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vgl. Vergabeunterlagen.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bewerber aufzufordern, ggf. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrages führen kann.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht akzeptiert.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Finanzielle Vereinbarung: Vgl. Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig Tel. 0341 977 - 3800 Fax. 0341 977 - 1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Internet: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 Unternehmen haben gegenüber der Auftraggeberin einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. § 160 Abs. 3 GWB regelt die Unzulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens. § 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrif-ten vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeberin geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Regionalverkehr Erzgebirge GmbH
Registrierungsnummer: DE 140976084
Postanschrift: Geyersdorfer Str. 32
Stadt: Annaberg-Buchholz
Postleitzahl: 09456
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
E-Mail: info@rve.de
Telefon: +49 03733151-160
Internetadresse: https://www.rve.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: cd6dcc12-b7a5-4b19-940b-33a19e93a28e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/06/2026 13:18:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 455157-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 125/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/07/2026