1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Fahrradvermietsystems „MOBIbike 2“
Beschreibung: Der Konzessionsgeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein öffentlich zugängliches regionales Fahrradvermietsystem unter der etablierten Marke MOBIbike für Dresden und perspektivisch weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durch. Mit der Ausschreibung soll die Einrichtung, der Betrieb sowie die Weiterentwicklung eines integrierten Bikesharing-Systems in Dresden und perspektivisch in weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des ZVVO erreicht werden. MOBIbike soll als verlässliches, wirtschaftliches und skalierbares Angebot insbesondere die Nutzung öffentlicher Verkehrsangebote ergänzen sowie nachhaltiges multimodales Mobilitätsverhalten stärken.
Kennung des Verfahrens: 53a61f6e-c4fd-45a8-a2ca-90cccb94b50a
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: 1. Der Konzessionsgeber behält sich aber ausdrücklich vor, mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Angebote einzutreten. Weiterhin vorbehalten bleibt die Reduktion der Zahl der Bieter während der Angebotsphase anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien (§ 17 Abs. 12 VgV analog). 2. Bei den in der Leistungsbeschreibung mit "MUSS" gekennzeichneten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen. Die von den Bietern einzureichenden Angebote müssen zwingend diese Mindestanforderungen erfüllen, da ansonsten das Angebot entsprechend § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV analog geschlossen wird.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34430000 Fahrräder, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 79342300 Kundendienst
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) einzureichen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Konzessionsnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Der Konzessionsgeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Konzessionsgeber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Konzessionsgeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des Konzessionsgebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Konzessionsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Konzessionsnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Konzessionsvergabe dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen. 7. Jeder Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die dem Konzessionsgeber aus einer unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und den Konzessionsgeber von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Jeder Bewerber/ Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig sicherzustellen. 8. Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS unter erfolgen. Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. 9. Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax oder E-Mail nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 10. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. 11. Teilnahmeanträge oder Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/ Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/ Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 12. Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in diesem Verfahren dem Konzessionsnehmer bzw. seinen Beratern mündlich oder schriftlich mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im Falle der Zuschlagserteilung zur Konzessionsdurchführung verwendet und Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Konzessionsgebers zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen. Weiterhin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des Bewerbers erfolgt. 13. Der Konzessionsgeber wird die nicht berücksichtigen Bewerber entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. 14. Die Bewerber erhalten für ihre Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 15. Fragen durch die Bewerber zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 16. Juli 2026, Ortszeit 20:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de mit dem Betreff „Fragen zur Ausschreibung Konzession MOBIbike 2“ zu stellen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert über den Link veröffentlicht, soweit sie für alle Bewerber von Interesse sind. Andernfalls erfolgt die Beantwortung individuell für den jeweiligen Bewerber. Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei registrierte Bewerber werden durch die Vergabeplattform informiert. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber umgehend darauf hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind über die Bieterkommunikation des elektronischen Vergabeportals an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten. 16. Die Anzahl der Bewerber, die vom Konzessionsgeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis vier Wirtschaftsteilnehmer begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien (vgl. Anlage D zum 1. Verfahrensbrief).
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption:
Betrug:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Zahlungsunfähigkeit:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Fahrradvermietsystems „MOBIbike 2“
Beschreibung: Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG als Konzessionsgeber beabsichtigt, die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein öffentlich zugängliches regionales Fahrradvermietsystem unter der etablierten Marke MOBIbike. Gegenstand der Konzessionsvergabe ist die Einrichtung, der Betrieb sowie die Weiterentwicklung eines integrierten Bikesharing-Systems in Dresden und perspektivisch in weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des ZVVO. MOBIbike soll als verlässliches, wirtschaftliches und skalierbares Angebot insbesondere die Nutzung öffentlicher Verkehrsangebote ergänzen sowie nachhaltiges multimodales Mobilitätsverhalten stärken. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die vollständige Bereitstellung und der Betrieb eines öffentlichen Fahrradvermietsystems, insbesondere einschließlich: - Bereitstellung und Betrieb der Fahrradflotte, - Errichtung und Betrieb von physischen Stationen und virtuellen Zonen, - Betrieb der erforderlichen IT-Systeme inklusive Datenbereitstellung, - Durchführung des laufenden Betriebs, Services und Kundenmanagements, - sowie der Integration in das bestehende Mobilitätsangebot der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Der Konzessionsnehmer tritt dabei gegenüber den Endkunden als Anbieter der Vermietleistung auf und trägt das wirtschaftliche Risiko des Betriebs im Rahmen des vereinbarten Vertragsmodells. Das System ist so konzipiert, dass neben dem Grundangebot im Stadtgebiet Dresden auch eine Einbindung weiterer Kommunen im Rahmen optionaler Erweiterungen gemäß der Leistungsbeschreibung und des Konzessionsvertrages ermöglicht wird. Eine Einbindung weiterer Kommunen erfolgt auf Grundlage eigenständiger Vereinbarungen zwischen dem Konzessionsnehmer und der jeweiligen Kommune. Die in der Leistungsbeschreibung und dem Konzessionsvertrag definierten Anforderungen und Konditionen bilden hierfür den Rahmen. Das Bikesharing-System ist durch den Konzessionsnehmer, insbesondere als - öffentliches, mit dem Öffentlichen Personennahverkehr verzahntes Fahrradvermietsystem, - Mischflotte mit muskelbetriebenen Standardfahrrädern und Pedelecs, - hybrides System mit festen Stationen und virtuellen Zonen sowie - ganzjährig, 24/7 nutzbar und digital gesteuertes Mobilitätsangebot, auszugestalten. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Konzessionsgegenstandes wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen
Interne Kennung: LOT-0001 2026-00010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34430000 Fahrräder, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 79342300 Kundendienst
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Bieter haben mit ihrem Angebot Optionen hinsichtlich der Erweiterung und Umstrukturierung der Fahrradflotte sowie auch die Erweiterung des Bikesharing-Systems auf weitere Städte und Kommunen im Verbandsgebiet des ZVVO anzubieten. 1. Durch die Ausübung der entsprechenden Option durch den Konzessionsgeber kann die Bereitstellung zusätzlicher Fahrräder zur Integration in das System im Stadtgebiet Dresden abgerufen werden. Der maximale Umfang der optional abrufbaren Erweiterungen beträgt: - bis zu 500 zusätzliche Standardfahrräder (auf insgesamt maximal 2.000), - bis zu 2.000 zusätzliche Pedelecs (auf insgesamt maximal 2.000), - bis zu 25 zusätzliche Cargobikes (auf insgesamt maximal 25). 2. Nach frühestens zwölf Monaten des Bikesharing-Systems im Regelbetrieb ist der Konzessionsgeber berechtigt, Überprüfungen der Flottenzusammensetzung im Stadtgebiet Dresden zu verlangen; diese werden gemeinsam mit dem Konzessionsnehmer durchgeführt. Gegen-stand der Überprüfung kann die Anpassung der Verhältnisses von Standardfahrrädern und Pedelecs sein, einschließlich der teilweisen Substitution von Standardfahrrädern durch Pedelecs. Eine Anpassung der Flotte setzt voraus, dass - die durchschnittliche Nutzungsanzahl je Pedelec im Stadtgebiet Dresden über einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten mindestens dreimal so hoch ist wie die durchschnittliche Nutzungsanzahl je Standardfahrrad und - der Konzessionsnehmer und Konzessionsgeber der Anpassung zustimmen. Die Anpassung: - darf höchstens einmal je Vertragsjahr erfolgen, - ist auf maximal 500 Fahrräder bzw. höchstens 25 % der Flotte begrenzt und - darf den grundlegenden Charakter des Systems MOBIbike 2 nicht verändern. 3. Der Konzessionsgeber kann beim Konzessionsnehmer optional Erweiterungen im Stadtgebiet Dresden abrufen. Diese umfassen: - räumliche Verdichtung des Bediengebiets, besonders durch zusätzliche virtuelle Stationen oder Rückgabezonen zur Verbesserung der Flächenabdeckung, - zusätzliche feste Stationen, die standardmäßig mit dem Servicelevel C betrieben werden, - B2B-Standorte oder Sonderstandorte für Dritte und - Service-Level-Anpassungen (Service-Level-Upgrades) an bestehenden oder zusätzlichen Standorten. Der Abruf dieser optionalen Leistungen ist insgesamt begrenzt. Im Rahmen der Vertragslaufzeit können abgerufen werden: - bis zu 50 zusätzliche feste Stationen, - bis zu 400 virtuelle Stationen oder Rückgabezonen oder vergleichbares, - bis zu 30 B2B- oder vergleichbarer Sonderstandorte sowie - bis zu 60 Service-Level-Upgrades je Art des Service-Levels. Service-Level-Anpassungen erfolgen ausschließlich als Erhöhung des Servicelevels (beispielsweise C auf B, B auf A etc.). Der Abruf zusätzlicher fester Stationen sowie stationärer Infrastrukturleistungen ist nur bis spätestens zwei Jahre vor Vertragsende zulässig. Der Abruf virtueller Stationen, Rückgabezonen oder vergleichbarer virtueller Maßnahmen ist bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende zulässig. Die Herstellung und Vorbereitung der jeweiligen Flächen sowie erforderliche Tiefbauleistungen erfolgen grundsätzlich durch den Konzessionsgeber, die jeweilige Kommune oder Dritte. Die Bereitstellung, Montage, technische Ausstattung sowie der Betrieb der Station obliegen dem Konzessionsnehmer. 4. Das Bikesharing-System kann auf weitere Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet des ZVVO auf Grundlage der Leistungsbeschreibung in Anlage B und deren Anlage LB 2 erweitert werden. Der Abruf kann zum Systemstart oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wobei der späteste Betriebsstart maximal zwei Jahre vor Vertragsende liegt. Die Erweiterung auf weitere Kommunen stellt jeweils eine optionale Systemerweiterung dar und erfolgt aus-schließlich auf Grundlage gesonderter Abrufe der jeweiligen Kommune. Für jede Kommune ist eine Mindest- und eine Maximalanzahl an abrufbaren Fahrrädern vorgesehen. Die geringstmögliche Ausweitung beginnt ab einer Mindestanzahl von 15 Fahrrädern in der kleinsten Kommune. Die Fahrräder sind mindestens als Standardfahrräder bereitzustellen; eine Ausstattung mit Pedelecs kann zusätzlich vorgesehen werden. Auch eine gemischte Flotte ist möglich. 5. Der Konzessionsgeber kann die Ausstattung von mindestens 10 % der Standardfahrräder und/ oder Pedelec-Flotte mit Kindersitzen, soweit vom Konzessionsnehmer angeboten, abzurufen. Beim Abruf müssen die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Normen eingehalten werden, eine sichere und diebstahlgeschützte Montage vorgesehen sein sowie die klare Kommunikation der Angaben zu zulässigem Alter, Gewicht und Nutzung. 6. Der Konzessionsgeber kann für einzelne Stationen, Zonen oder Teilräume im Betriebsgebiet Anpassungen des Service-Levels abrufen. Dies umfasst eine häufigere Belieferung und Entleerung von Stationen, die gezielte Umverteilung von Fahrrädern sowie die temporäre oder dauerhafte Erhöhung der Vorhaltekapazität. 7. Weiterhin kann der Konzessionsgeber eine zusätzliche Integration der vom Konzessionsnehmer bereitgestellten App in Anwendungen des Konzessionsgebers (z. B. in Form einer Mobilitätsplattform) abgerufen werden. 8. Durch die Ausübung der Option kann der Konzessionsnehmer Preisvorteile , abweichend vom Grundtarif, für ÖPNV-Kunden (Kunden der Dresdner Verkehrsbetriebe AG sowie Kunden weiterer Verkehrsunternehmen im Gebiet des ZVVO) abrufen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01219
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregis-ter gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung des Auswahlkriteriums: 1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Eignungsverleihers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 Mi-LoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen; 3. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 16. Januar 2026 betreffend Sanktionen gegen Russland; 4. Eigenerklärung zum Lieferantenkodex
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz Bewerbers/ Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 5.000.000,- € für Personen-, Sach- und ggf. sonstige Schäden und 500.000 für Vermögensschäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen. Hinweis: Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Bewerberbogen eine Eigenerklärung des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft und eine Erklärung des Versicherers einzureichen, dass im Fall der Konzessionsvergabe der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Tabellarische Aufstellung von Referenzen der letzten drei Jahre (Zeitraum: Juni 2023 bis Mai 2026) im Hinblick auf den Aufbau und Betrieb eines öffentlich beauftragten Bikesharing-Systems in Europa, inklusive On-Street-Operation/ Kundenservice/ App/ Backend/ technische Lösung zur Bereitstellung von Vergünstigungen für spezielle Kundengruppen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit. Hinweis zu Mindestanforderungen: Die Bewerber haben folgende Mindestanforderungen (Mindeststandards) zu erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden können: 1. Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren (Zeitraum: Juni 2023 bis Mai 2026) im Hinblick auf den Aufbau und Betrieb eines öffentlich beauftragten Bikesharing-Systems in Europa, inklusive On-Street-Operation/ Kundenservice/ App/ Backend/ technische Lösung zur Bereitstellung von Vergünstigungen für spezielle Kundengruppen mit einem öffentlich beauftragten Bikesharing-System, das mehr als ein Gemeindegebiet bedient. Die Referenz muss dabei Leistungen hinsichtlich des Bereitstellens sowie des Betriebes, der Vermietung und des Services des entsprechenden Bikesharing-Systems umfassen.; 2. Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren (Zeitraum: Juni 2023 bis Mai 2026) im Hinblick auf den Aufbau und Betrieb eines öffentlich beauftragten Bikesharing-Systems in Europa, inklusive On-Street-Operation/ Kundenservice/ App/ Backend/ technische Lösung zur Bereitstellung von Vergünstigungen für spezielle Kundengruppen, das ein öffentlich beauftragtes Bikesharing-System mit Pedelecs im Sha-ringbetrieb mit Wechselakku-Betrieb, inkl. Batterie-/ Lade-/ Wartungsprozesse zum Gegenstand hat. Die Referenz muss dabei Leistungen hinsichtlich des Bereitstellens sowie des Betriebes, der Vermietung und des Service des entsprechenden Bikesharing-Systems umfassen.; 3. Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren (Zeitraum: Juni 2023 bis Mai 2026) im Hinblick auf den Aufbau und Betrieb eines öffentlich beauftragten Bikesharing-Systems inklusive On-Street-Operation/ Kundenservice/ App/ Backend/ technische Lösung zur Bereitstellung von Vergünstigungen für spezielle Kundengruppen, das ein öffentlich beauftragtes Bikesharing-System mit Service Level Agreement (SLA)-gestütztem Betrieb, inklusive messbaren Key Performance Indicators (KPI) (Verfügbarkeit und Reaktionszeit) umfasst.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte ; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaat Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnah-me- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaat Sachsen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dresdner Verkehrsbetriebe AG
Registrierungsnummer: HRB 8213 (AG Dresden)
Postanschrift: Trachenberger Str. 40
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Telefon: +49 351 857 1011
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaat Sachsen
Registrierungsnummer: 03419773800
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Telefon: 0341 977 - 3800
Fax: 0341 977 - 1049
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 03d8fed1-0194-4f55-ada5-1bdb26d9f196 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 19
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/06/2026 19:38:46 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 450010-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 124/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/07/2026