2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) je Los zu übernehmen. Übernahmestellen können entweder Umladestationen oder Verwertungsanlagen sein. Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Postleitzahl: 04463
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind zusätzlich vorzulegen: - Unterlagen zur Durchführung der Leistung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen: - Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung unter Benennung folgender Aspekte: a) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Logistikkonzeptes für die zu übernehmenden Abfälle. Bei mehrstufigen Verwertungskonzepten ist jede vorgesehene Stufe des Verwertungs- und Logistikkonzeptes zu beschreiben. b) Ausdruck eines Luftbildes (google-maps o.ä.) des Standortes der vorgesehenen Übernahmestelle und Kennzeichnung des Standortes der Waage bzw. des Zufahrtstors, wenn keine Waage vorhanden ist. Sofern ein abweichender Standort der Waage benannt wird (z.B. auf einem anderen Betriebsteil oder bei einem Partnerunternehmen) so ist auch ein Luftbild des Standortes der zu nutzenden Waage mit Kennzeichnung der Waage vorzulegen. - Anlagenkennblatt der vorgesehenen Verwertungsanlage(n)/ Umschlaganlage(n): Bezeichnung der Anlage und Angaben zu Standort, Betreiber, Verwertungsverfahren, Genehmigungsstand, genehmigten Abfallarten, Fahrzeugwaage, Gesamtkapazität, max. Anzahl der Lose, für die diese Anlage/Übergabestelle berücksichtigt werden soll. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bezüglich der benannten Anlagen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte. - Die gesamte Bieterkommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die vom Auftraggeber für diese Ausschreibung genutzte E-Vergabeplattform evergabe.de. Anleitungen zu dessen Benutzung sind dort zu finden. Alle Nachrichten der Vergabestelle (neben den Antworten auf Bieterfragen und Änderungen der Unterlagen auch z.B. Nachforderungen, die Vorinformationen nach § 134 GWB, die Information über den Zuschlag oder die Nichtberücksichtigung von Angeboten) werden elektronisch über die Vergabeplattform übermittelt. Um die rechtzeitige Kenntnisnahme von neuen Informationen im Vergabeverfahren sicherzustellen, hat der Bieter die Obliegenheit, sich während des laufenden Vergabeverfahrens jeden Tag (von montags bis freitags, außer an Feiertagen) auf dem Portal anzumelden und dort seinen Posteingang zu prüfen. Auf den Erhalt automatisierter Benachrichtigungs-E-Mails allein darf er sich nicht verlassen. Vom Auftraggeber über die E-Vergabeplattform übermittelte Nachrichten und Dokumente gehen dem Bieter zu, wenn sie im Eingangsordner des Bieters zum Herunterladen bereitgestellt sind und unter Berücksichtigung der vorgenannten Obliegenheit mit einer Kenntnisnahme durch den Bieter gerechnet werden kann. - Es obliegt also dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über das E-Vergabeportal eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: trifft nicht zu
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 7
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 7
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Korruption:
Betrug:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: siehe Vergabeunterlagen; zwingende und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 GWB; Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), - Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen: - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist), - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate), - aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Auf Verlangen des AG ist eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen) vorzulegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Zahlungsunfähigkeit: