2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Markt 1/2
Stadt: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 140 768,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1.) Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform zum Download bereitgestellt. 2.) Es sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Die Vergabeunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrages / Angebotes auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Abgabe des Teilnahmeantrages / Angebotes nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Teilnahmeanträgen / Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. 3.) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden(Mindestanforderung). 4.) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge / Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern können das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge haben. 5.) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers/Bieters sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nichtberücksichtigt. 6.) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers / Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber / Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber / Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 7.) Bei Bietergemeinschaft (BG): Das vertretungsberechtigte Mitglied der BG lädt das Angebot mit den geforderten Unterlagen hoch und legt die Bewerberbögen u. ggf. weitere Unterlagen der übrigen Mitglieder der BG (als Eigenerklärungen) als Anlage bei (siehe hierzu das "Formular-Teilnahmeantrag"). Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind die Erfüllung der Anforderungen zur Berufshaftpflichtversicherung, der zu führende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, sowie die Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (RUS-Sanktionen). Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Fragen und/oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind nach Erhalt dieser unverzüglich und bis spätestens 08.07.2026 ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zulässig. Verwenden Sie hierzu die entsprechend angegebenen Kontaktdaten in der Auftragsbekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen. Die Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu ist die einzig amtliche Bekanntmachung. Beschreibung (BT-24-Lot) Die Stadt Pirna plant den Neubau einer Brücke über die Wesenitz im Zuge der S 167 mit der Neugestaltung der beiden sich anschließenden Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße / Basteistraße sowie Äußere Pillnitzer Straße / Radeberger Straße und Birkwitzer Straße. Planungsleistung Anrechenbare Kosten HZ Verkehrsanlagen 2.000.000 € III, Basis Tragwerksplanung 350.000 € III, Basis Freianlagen 120.000 € III, Basis Ingenieurbauwerke 1.000.000 € III, Basis Öffentliche Beleuchtung 80.000 € III, Basis Das Planungsziel besteht in der baulichen Umsetzung einer Brücke über die Wesenitz und zwei anschließenden Kreisverkehren. Die Hauptstrecke ist als Staatsstraße klassifiziert, hat die Funktion einer städtischen Hauptverkehrsstraße und stellt die Verbindung zum übergeordneten Netz her (S 177, B 172 a, Autobahn A17 und A4). Alle Anschlussstraßen werden von Buslinien im Stadt- und Regionalverkehr befahren und von der kreisfreien Stadt Pirna verwaltet. Die Große Kreisstadt Pirna ist Vorhabens-, Baulast- und Kostenträger. Im Mai 2024 wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, als Voruntersuchung und Variantenbetrachtung für den grundhaften nicht mehr lichtsignalgesteuerten Ausbau der Knotenpunkte Rudolf-Renner-Straße / Basteistraße sowie Äußere Pillnitzer Straße / Radeberger Straße und Birkwitzer Straße. Das Ergebnis der Studie sieht die Errichtung zweier Kreisverkehre im Anschluss an ein neues Brückenbauwerk vor. Im Hinblick auf die unsichere Akquirierung von Fördermitteln und der aber notwendigen Brückenerneuerung, sollen folgende weiteren Planungsschritte durchgeführt werden. Einerseits die Fortführung der begonnenen Planung für die Gesamtmaßnahme (zwei Kreisverkehre und Erneuerung der Brücke), andererseits nur die Erneuerung der Brücke mit den notwendigen Angleichungen an die vorhandene Infrastruktur. Bekanntmachung 23.06.2026 Information nach §62 VgV August 2026 Einladung zur Abgabe des Angebots September 2026 Frist zur Angebotsabgabe voraussichtlich Oktober 2026 Verhandlungsgespräche voraussichtlich Oktober 2026 Vertragsabschluss voraussichtlich November 2026 Eignungskriterien (BT-809-Lot) Folgende Eignungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen und führen sonst zum Ausschluss, siehe Dokument „Eignungskriterien“: 1.01 - Angaben zum Bewerber: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens. Art der Teilnahme: Angabe Einzel- oder Bewerbergemeinschaft. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Benennung der vorgesehenen (auch stellvertretenden) Projektleitung 1.02 – Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR Mit Vertragsschluss ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind den Verträgen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Bieter-/ Bietergemeinschaft (BG) ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Bestätigung des Versicherers ist spätestens zwei Wochen nach wirksamer Erteilung des Zuschlags vorzulegen. 1.03 - Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bewerbende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. 1.04 - Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerbende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. 1.05 - Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV. 1.06 - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen. 1.07 - Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. 1.08 - Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen 2.01 – VERKEHRSANLAGEN Es ist zugelassen wer eine Berufsqualifikation in Form eines Studienabschlusses im Verkehrsingenieurwesen, Straßenbau, Tiefbau, Verkehrstechnik oder Maschinenbau nachweisen kann. 2.02 – INGENIEURBAUWERKE Es ist zugelassen wer eine Berufsqualifikation in Form eines Studienabschlusses im Bauingenieurwesen oder Maschinenbau nachweisen kann. 2.03 – TRAGWERKSPLANUNG Es ist zugelassen wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur oder vergleichbar zu führen und bei einer Ingenieurkammer in eine Liste „Qualifizierte Tragwerksplaner“ oder vergleichbar eingetragen ist. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 123 GWB)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 123 GWB)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 123 GWB)
Korruption: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 123 GWB)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 123 GWB)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 123 GWB)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 123 GWB)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung, dass Ausschlussgrund nicht besteht (siehe § 124 GWB)