Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
Burgstädt
Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
Claußnitz
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
Dahlen
Delitzsch
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
Döbeln
Dorfhain
Drebach
Dresden
Ebersbach
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
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Elsterberg
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Eppendorf
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Frauenstein
Fraureuth
Freiberg
Freital
Frohburg
Gablenz
Geithain
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Großenhain
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Hohenstein-Ernstthal
Hohnstein
Hoyerswerda
Jahnsdorf
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Kamenz
Ketzerbachtal
Kirchberg
Kitzscher
Klingenberg
Klingenthal
Kodersdorf
Königstein
Kottmar
Krauschwitz
Kreischa
Kurort Jonsdorf
Langenweißbach
Laußig
Lauta
Lauter-Bernsbach
Leipzig
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Lengefeld
Lengenfeld
Leutersdorf
Lichtenberg (Erzgeb)
Lichtenstein
Lichtentanne
Limbach-Oberfrohna
Löbau
Lößnitz
Lossatal
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Mockrehna
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Mühlau
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Neukieritzsch
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Neumark
Neusalza-Spremberg
Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
Niesky
Nossen
Nünchritz
Oberschöna
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Oelsnitz (Erzgeb.)
Olbernhau
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Oschatz
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Pegau
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Pirna
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Pöhl
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Rabenau
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Radebeul
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Regis-Breitingen
Reichenbach im Vogtland
Reichenbach/Oberlausitz
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Riesa
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Rötha
Rothenburg/Oberlausitz
Sayda
Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
Schlettau
Schneeberg
Schöneck
Schönfeld
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Stadt Wehlen
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
Strehla
Striegistal
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Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
Weidensdorf
Weinböhla
Weißenberg
Weißkeißel
Weißwasser
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Wilkau-Haßlau
Wilsdruff
Wittichenau
Wolkenstein
Wurzen
Zeithain
Zittau
Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Bauvorhaben "Sanierung Rathaus Lommatzsch"

424981-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Bauvorhaben "Sanierung Rathaus Lommatzsch"
OJ S 118/2026 22/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lommatzsch
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Bauvorhaben "Sanierung Rathaus Lommatzsch"
Beschreibung: Bauvorhaben "Sanierung Rathaus Lommatzsch"
Kennung des Verfahrens: 019ed4c3-1693-463a-88f9-cf162de0a843
Interne Kennung: 51.11.08.00/2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V.m. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Sanierung Rathaus Lommatzsch“. Dem Leistungsbild der Objektplanung sind aus Gründen der Komplexität folgende weitere Leistungen zugeordnet: Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI. Teilnahmeanträge bzw. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. Bieterfragen, die per E-Mail, schriftlich oder mündlich an die Verfahrensbegleitung bzw. den Auftraggeber herangetragen werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen, die nicht bis zum 27.07.2026 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bieterfragen und deren Antworten werden grundsätzlich als Nachlieferung innerhalb von 7 Kalendertagen für alle Bieter zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Markt 1
Stadt: Lommatzsch
Postleitzahl: 01623
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Besonders geeignet für Selbständige und Freiberufler
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V.m. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt.Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: §§ 1 ff. GWB und § 1 ff. VgV
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Zahlungsunfähigkeit: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Betrug: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Beschreibung: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LP 3 bis 4. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): ▪ Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsbild Bauakustik gem. Anl. 1.2.1 HOAI, LP 1 - 4 Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI sowie die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 5 bis 9 beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III KG 300 (netto, gesamt): 1.613.445,60 KG 400 (netto, gesamt): 438.429,60 Mitzuverarbeitende Bausubstanz absolut (netto): 129.075,65 (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe des Verfahrens wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI sowie die Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI über die LP 5 bis 9 beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Markt 1
Stadt: Lommatzsch
Postleitzahl: 01623
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B) Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 6 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D) Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden für alle Lose und 1,5 Mio. Euro (Los 1) bzw. 500 TSD Euro (Lose 2 - 3) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der fachlichen Eignung (Formblätter 3 und 4) Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten sieben Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: ▪ Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer) ▪ erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI ▪ losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung ▪ Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet, wurden ▪ Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.06.2019 ▪ Mindestens eines der drei Projekte: Gesamtbaukosten brutto (KG 200 – 600) mindestens 1,0 Mio. Euro nach Kostenfeststellung Wichtiger Hinweis für diese Anforderungen: Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderungen bzgl. des Datums der Fertigstellung und der Gesamtbaukosten (KG 200 – 600) nach Kostenfeststellung nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Einzelreferenz wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Einzelreferenz (Formblatt 4) Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 - 3, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die nachfolgenden genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LP 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 1,0 Mio. € brutto Los 2: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LP 1 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 1 bis 3: mindestens 100 T€ brutto Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LP 1 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4: mindestens 80 T€ brutto Darüber hinaus hat die Referenz zu berücksichtigen: ▪ Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet, wurden ▪ Projektbeschreibung (siehe Formblatt) ▪ Losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (gemäß vorhergehender Darstellung) ▪ Bruttohonorar ▪ Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.06.2019 Wichtiger Hinweis für diese Anforderung: Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderung bzgl. des Datums der Fertigstellung und der losbezogenen Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 18,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Projektteam (formlos): Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 3 müssen mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten: ▪ Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der EU-Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen: ▪ Projektleiter (Mindestanforderung) ▪ Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung) ▪ Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Objektplanung, Gebäude (Los 1) bzw. Zuarbeit zur Objektplanung (Lose 2 – 3) ▪ Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LP 8) in allen Losen ▪ Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall. ▪ Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Darstellungen, welche eine der Mindestanforderungen hinsichtlich der Benennung des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreters nicht erfüllen, werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 1 – Planerischer Lösungsansatz / Konzeptskizze (40,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, wie der Bieter unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an die bestehende Aufgabe Lösungsansätze erzielt. Zur Beantwortung der nachstehend genannten Fragestellungen soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptskizze einreichen: Hierfür soll der Bieter darstellen, wie zeitlich voneinander unabhängige oder abfolgebedingte Bauabschnitte sinnvoll gestaltet werden können. Dies gemäß den in der Aufgabenstellung (siehe weiter unten) dargestellten Wünschen der Stadt Lommatzsch, wonach in Abhängigkeit der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen einer Option (vgl. § 132 GWB) in allen drei Losen die LPH 5 – 9 erst zu einem heute noch nicht ganz genau bestimmbaren späteren Zeitpunkt, voraussichtlich ab 01/2028 als Nachtrag vergeben und realisiert werden sollen. Die Darstellung sollte des Weiteren darauf eingehen, wie trotz Bildung der Bauabschnitte mit zeitlichen Zäsuren das Vorhaben möglichst ohne zusätzlichen überflüssigen Umplanungs- und Umbauaufwand kostengünstig erreicht werden kann. Darüber hinaus möchte der öffentliche Auftraggeber erfahren, welche grundlegenden Ideen der Bieter im Rahmen seiner Planung hat, um das Bauvorhaben im laufenden Betrieb möglichst störungsfrei und reibungslos in Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Verwaltung und dem Publikumsverkehr zu realisieren. Bei den hier zu tätigenden Ausführungen möchten die Bieter für das Los 1 berücksichtigten, dass gemäß den Ausschreibungsbedingung, die Koordination der Fachplaner dem Auftragnehmer im Los 1 obliegt. Indessen möchten die Fachplaner der Lose 2 bis 3 beachten, dass sie gehalten sind, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen dem Objektplaner zuzuarbeiten. Deswegen möchten die Bieter auch darstellen, wie aus ihrer Sicht Konfliktpotentiale minimiert und Ablaufstörungen verhindert werden können. Schließlich sollen die Bieter ihre Präsenz vor Ort sowohl während der Planungsphase als auch während der Bauüberwachung konkret erläutern. Der Auftraggeber fordert keine Leistungen, die den einschlägigen Leistungsbildern der HOAI zuzuordnen sind. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Form der Bearbeitung, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen oder Schaubilder, ist dem Bieter überlassen. Die Darstellungen sind auf max. acht Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (30 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: ▪ Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? ▪ Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? ▪ Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? ▪ Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein.
Beschreibung: Kriterium 3 - Honorar / Preis (30,0%): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter ▪ Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 184.440,00 219.483,60 KG 300 1.613.445,60 1.920.012,16 KG 400 438.429,60 521.731,21 Die Angaben beruhen auf einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 aus dem Jahr 2019, die seinerzeit vom Planungsbüro aT12 architektur Tragwerk mehnert + georgi, 01445 Radebeul erstellt worden war, welches die ersten vorstehend erwähnten Sanierungsmaßnahmen am Rathaus begleitet hat. Auf diese Kosten wurde ein geschätzter Aufschlag von 20 % für zwischenzeitlich erfolgte Preissteigerungen seitens der Stadt Lommatsch vorgenommen, um eine vorerst realistische Kostenrahmenschätzung zu erhalten. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. ▪ Honorarzone Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. ▪ Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für das Los 1 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 8 % der Aufwendungen der KG 300 vorgegeben und somit im Los 1 mit einem Betrag in Höhe von 129.075,65 € netto absolut vertraglich gebunden. Veränderliche Honorarparameter ▪ Honorarsatz Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. ▪ Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 5 u. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. ▪ Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. ▪ Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. ▪ Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/08/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Lommatzsch
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Lommatzsch
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3)
Beschreibung: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LP 1 bis 4. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 . Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 1 -3 II KG 410, (netto gesamt): 147.903,60 KG 420, (netto gesamt) 105.645,60 KG 430, (netto gesamt) 63.387,60 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Markt 1
Stadt: Lommatzsch
Postleitzahl: 01623
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B) Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 6 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D) Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden für alle Lose und 1,5 Mio. Euro (Los 1) bzw. 500 TSD Euro (Lose 2 - 3) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der fachlichen Eignung (Formblätter 3 und 4) Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten sieben Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: ▪ Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer) ▪ erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI ▪ losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung ▪ Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet, wurden ▪ Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.06.2019 ▪ Mindestens eines der drei Projekte: Gesamtbaukosten brutto (KG 200 – 600) mindestens 1,0 Mio. Euro nach Kostenfeststellung Wichtiger Hinweis für diese Anforderungen: Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderungen bzgl. des Datums der Fertigstellung und der Gesamtbaukosten (KG 200 – 600) nach Kostenfeststellung nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Einzelreferenz wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Einzelreferenz (Formblatt 4) Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 - 3, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die nachfolgenden genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LP 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 1,0 Mio. € brutto Los 2: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LP 1 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 1 bis 3: mindestens 100 T€ brutto Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LP 1 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4: mindestens 80 T€ brutto Darüber hinaus hat die Referenz zu berücksichtigen: ▪ Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet, wurden ▪ Projektbeschreibung (siehe Formblatt) ▪ Losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (gemäß vorhergehender Darstellung) ▪ Bruttohonorar ▪ Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.06.2019 Wichtiger Hinweis für diese Anforderung: Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderung bzgl. des Datums der Fertigstellung und der losbezogenen Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 18,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Projektteam (formlos): Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 3 müssen mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten: ▪ Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der EU-Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen: ▪ Projektleiter (Mindestanforderung) ▪ Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung) ▪ Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Objektplanung, Gebäude (Los 1) bzw. Zuarbeit zur Objektplanung (Lose 2 – 3) ▪ Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LP 8) in allen Losen ▪ Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall. ▪ Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Darstellungen, welche eine der Mindestanforderungen hinsichtlich der Benennung des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreters nicht erfüllen, werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 1 – Planerischer Lösungsansatz / Konzeptskizze (40,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, wie der Bieter unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an die bestehende Aufgabe Lösungsansätze erzielt. Zur Beantwortung der nachstehend genannten Fragestellungen soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptskizze einreichen: Hierfür soll der Bieter darstellen, wie zeitlich voneinander unabhängige oder abfolgebedingte Bauabschnitte sinnvoll gestaltet werden können. Dies gemäß den in der Aufgabenstellung (siehe weiter unten) dargestellten Wünschen der Stadt Lommatzsch, wonach in Abhängigkeit der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen einer Option (vgl. § 132 GWB) in allen drei Losen die LPH 5 – 9 erst zu einem heute noch nicht ganz genau bestimmbaren späteren Zeitpunkt, voraussichtlich ab 01/2028 als Nachtrag vergeben und realisiert werden sollen. Die Darstellung sollte des Weiteren darauf eingehen, wie trotz Bildung der Bauabschnitte mit zeitlichen Zäsuren das Vorhaben möglichst ohne zusätzlichen überflüssigen Umplanungs- und Umbauaufwand kostengünstig erreicht werden kann. Darüber hinaus möchte der öffentliche Auftraggeber erfahren, welche grundlegenden Ideen der Bieter im Rahmen seiner Planung hat, um das Bauvorhaben im laufenden Betrieb möglichst störungsfrei und reibungslos in Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Verwaltung und dem Publikumsverkehr zu realisieren. Bei den hier zu tätigenden Ausführungen möchten die Bieter für das Los 1 berücksichtigten, dass gemäß den Ausschreibungsbedingung, die Koordination der Fachplaner dem Auftragnehmer im Los 1 obliegt. Indessen möchten die Fachplaner der Lose 2 bis 3 beachten, dass sie gehalten sind, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen dem Objektplaner zuzuarbeiten. Deswegen möchten die Bieter auch darstellen, wie aus ihrer Sicht Konfliktpotentiale minimiert und Ablaufstörungen verhindert werden können. Schließlich sollen die Bieter ihre Präsenz vor Ort sowohl während der Planungsphase als auch während der Bauüberwachung konkret erläutern. Der Auftraggeber fordert keine Leistungen, die den einschlägigen Leistungsbildern der HOAI zuzuordnen sind. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Form der Bearbeitung, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen oder Schaubilder, ist dem Bieter überlassen. Die Darstellungen sind auf max. acht Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (30 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: ▪ Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? ▪ Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? ▪ Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? ▪ Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein.
Beschreibung: Kriterium 3 - Honorar / Preis (30,0%): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter ▪ Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 184.440,00 219.483,60 KG 300 1.613.445,60 1.920.012,16 KG 400 438.429,60 521.731,21 Die Angaben beruhen auf einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 aus dem Jahr 2019, die seinerzeit vom Planungsbüro aT12 architektur Tragwerk mehnert + georgi, 01445 Radebeul erstellt worden war, welches die ersten vorstehend erwähnten Sanierungsmaßnahmen am Rathaus begleitet hat. Auf diese Kosten wurde ein geschätzter Aufschlag von 20 % für zwischenzeitlich erfolgte Preissteigerungen seitens der Stadt Lommatsch vorgenommen, um eine vorerst realistische Kostenrahmenschätzung zu erhalten. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. ▪ Honorarzone Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. ▪ Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für das Los 1 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 8 % der Aufwendungen der KG 300 vorgegeben und somit im Los 1 mit einem Betrag in Höhe von 129.075,65 € netto absolut vertraglich gebunden. Veränderliche Honorarparameter ▪ Honorarsatz Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. ▪ Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 5 u. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. ▪ Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. ▪ Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. ▪ Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/08/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Lommatzsch
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Lommatzsch
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4)
Beschreibung: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LP 1 bis 4. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) (entfällt) Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe des Verfahrens herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4 II Anrechenbare Kosten (KG 440, netto): 121.492,80 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen einer Auftragsänderung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Markt 1
Stadt: Lommatzsch
Postleitzahl: 01623
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/02/2027
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Qualifikation als Architekt und/oder Ingenieur sowie der Bauvorlageberechtigung (Formblatt 2, Punkt B) Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt ist. Die Berechtigung der Bauvorlage ist gesondert nachzuweisen. Der Nachweis zur Bauvorlage für die Lose 2 bis 6 ist optional zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D) Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden für alle Lose und 1,5 Mio. Euro (Los 1) bzw. 500 TSD Euro (Lose 2 - 3) für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis der fachlichen Eignung (Formblätter 3 und 4) Zum Nachweis der fachlichen Eignung verlangt der Auftraggeber den Nachweis, dass der Bieter Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in der Vergangenheit bereits erbracht hat. Dieser Nachweis ist durch die Angabe von Referenzleistungen zu führen. Hinweis: Die genannten Referenzen werden pro Punkt nur einmal gewertet. Es wird daher empfohlen, verschiedene Referenzen darzustellen. 1. Referenzliste des Unternehmens (Formblatt 3): Es ist eine Übersicht der geplanten und gebauten Projekte der letzten sieben Jahre einzureichen. Das Formblatt 3 ist zu verwenden. Die Referenzleistungen müssen dabei die im Folgenden definierten Angaben erfüllen: ▪ Ansprechpartner Bauherr (Name, Anschrift, Telefonnummer) ▪ erbrachte Leistungen / Leistungsphasen gemäß HOAI ▪ losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung ▪ Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet, wurden ▪ Für alle Projekte: Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.06.2019 ▪ Mindestens eines der drei Projekte: Gesamtbaukosten brutto (KG 200 – 600) mindestens 1,0 Mio. Euro nach Kostenfeststellung Wichtiger Hinweis für diese Anforderungen: Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderungen bzgl. des Datums der Fertigstellung und der Gesamtbaukosten (KG 200 – 600) nach Kostenfeststellung nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet. Gewertet werden je Los die drei benannten Projekte gemäß Formblatt 3. Die Vorlage von jeweils mehr als drei Referenzen je Los ist nicht erwünscht. Die nachfolgend unter 2. geforderte Einzelreferenz wird im Rahmen dieser Wertung nicht berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften für das gleiche Los müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein, bei Bewerbungen in verschiedenen Losen sind die Referenzen pro Los zu benennen. Die Wertung ist dem Formblatt 3 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Das Formblatt 3 ist pro Los zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen sollen nicht eingereicht werden, da diese für die Bewertung nicht relevant sind. 2. Einzelreferenz (Formblatt 4) Der Auftraggeber fordert von den Bietern der Lose 1 - 3, dass eine Referenz (die Referenz darf nicht im Rahmen der Referenzliste bereits vorgetragen sein) entsprechend den unten beschriebenen Anforderungen nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften müssen die Anforderungen durch die Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erfüllt sein. Ausreichend sind nur solche Projekte, bei denen die Leistungen des Bieters abgeschlossen sind und mindestens die nachfolgenden genannten Leistungsphasen erbracht wurden. Gehört die Leistungsphase 9 zum Leistungsumfang und ist nur diese zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht abgeschlossen, wird die Referenz berücksichtigt. Die Referenz hat folgende Parameter zu berücksichtigen: Los 1: Leistungsbild Objektplanung, Gebäude: mindestens Honorarzone III, Auftragsumfang umfasst mindestens LP 3 bis 8 entsprechend Anl. 10.1 HOAI, Bruttobaukosten (KG 300+400): mindestens 1,0 Mio. € brutto Los 2: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3 jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LP 1 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 1 bis 3: mindestens 100 T€ brutto Los 3: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4, jeweils mindestens Honorarzone II, Auftragsumfang umfasst mindestens LP 1 bis 8 entsprechend Anl. 15.1 HOAI, Bruttobaukosten ALG 4: mindestens 80 T€ brutto Darüber hinaus hat die Referenz zu berücksichtigen: ▪ Angabe, ob für das Bauvorhaben Fördermittel verwendet, wurden ▪ Projektbeschreibung (siehe Formblatt) ▪ Losbezogene Bruttobaukosten nach Kostenberechnung und Kostenfeststellung (gemäß vorhergehender Darstellung) ▪ Bruttohonorar ▪ Datum der Fertigstellung nicht vor dem 01.06.2019 Wichtiger Hinweis für diese Anforderung: Erfüllt die jeweilig angegebene Referenz diese Anforderung bzgl. des Datums der Fertigstellung und der losbezogenen Bruttobaukosten nach Kostenfeststellung nicht, wird die besagte Referenz in Summe (unabhängig von den anderen Angaben bzgl. dieser Referenz) mit 0,00 Punkten bewertet. Das Formblatt 4 ist zwingend zu verwenden. Weitere Anlagen können eingereicht werden, sind jedoch für die Bewertung nicht relevant. Die zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 18,00 Punkte. Die Einzelwertung ist dem Formblatt 4 zu entnehmen. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 18,00

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Projektteam (formlos): Der Auftraggeber wertet im Weiteren die personelle Organisation des Bieters für das Projekt. Die Bieter der Lose 1 bis 3 müssen mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Darstellung einreichen, aus der ersichtlich wird, wie das Projekt personell abgewickelt werden soll, um die qualitativen Anforderungen, den angestrebten Fertigstellungstermin und den Kostenrahmen einhalten zu können. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll insbesondere Aussagen zu folgenden Teilaspekten erhalten: ▪ Vorlage eines Organigramms mit Darstellung der Hierarchie und namentliche Benennung der Mitglieder des Projektteams entsprechend der EU-Bekanntmachung. Folgende Leistungsbereiche sind zu berücksichtigen: ▪ Projektleiter (Mindestanforderung) ▪ Stellvertretender Projektleiter (Mindestanforderung) ▪ Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Objektplanung, Gebäude (Los 1) bzw. Zuarbeit zur Objektplanung (Lose 2 – 3) ▪ Mitglied des Projektteams, verantwortlich für die Bauüberwachung (LP 8) in allen Losen ▪ Darstellung des Personaleinsatzes anhand der Terminschiene, Punkt 3 für die auszuführenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vor Ort und ggf. Reaktionszeit im Bedarfsfall. ▪ Erläuterung zum internen Qualitätsmanagement unter Berücksichtigung der Einbindung des Auftraggebers sowie zur Art der Anwendung bzw. Umsetzung für das Vorhaben. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung gebeten. Die Ausführungen sind auf maximal 4 Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 18,00 Punkte (100 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 13,50 Punkte (75 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 9,00 Punkte (50 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 4,50 Punkte (25 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0 %): Die Aufgabenstellung ist nicht beantwortet. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Darstellungen, welche eine der Mindestanforderungen hinsichtlich der Benennung des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreters nicht erfüllen, werden insgesamt mit 0 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 1 – Planerischer Lösungsansatz / Konzeptskizze (40,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, wie der Bieter unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionen und Anforderungen an die bestehende Aufgabe Lösungsansätze erzielt. Zur Beantwortung der nachstehend genannten Fragestellungen soll der Bieter mit seinem Angebot eine Konzeptskizze einreichen: Hierfür soll der Bieter darstellen, wie zeitlich voneinander unabhängige oder abfolgebedingte Bauabschnitte sinnvoll gestaltet werden können. Dies gemäß den in der Aufgabenstellung (siehe weiter unten) dargestellten Wünschen der Stadt Lommatzsch, wonach in Abhängigkeit der Gewährung von Fördermitteln im Rahmen einer Option (vgl. § 132 GWB) in allen drei Losen die LPH 5 – 9 erst zu einem heute noch nicht ganz genau bestimmbaren späteren Zeitpunkt, voraussichtlich ab 01/2028 als Nachtrag vergeben und realisiert werden sollen. Die Darstellung sollte des Weiteren darauf eingehen, wie trotz Bildung der Bauabschnitte mit zeitlichen Zäsuren das Vorhaben möglichst ohne zusätzlichen überflüssigen Umplanungs- und Umbauaufwand kostengünstig erreicht werden kann. Darüber hinaus möchte der öffentliche Auftraggeber erfahren, welche grundlegenden Ideen der Bieter im Rahmen seiner Planung hat, um das Bauvorhaben im laufenden Betrieb möglichst störungsfrei und reibungslos in Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Verwaltung und dem Publikumsverkehr zu realisieren. Bei den hier zu tätigenden Ausführungen möchten die Bieter für das Los 1 berücksichtigten, dass gemäß den Ausschreibungsbedingung, die Koordination der Fachplaner dem Auftragnehmer im Los 1 obliegt. Indessen möchten die Fachplaner der Lose 2 bis 3 beachten, dass sie gehalten sind, geforderte Zuarbeiten fristgerecht und fachlich korrekt bzw. in sich abgeschlossen dem Objektplaner zuzuarbeiten. Deswegen möchten die Bieter auch darstellen, wie aus ihrer Sicht Konfliktpotentiale minimiert und Ablaufstörungen verhindert werden können. Schließlich sollen die Bieter ihre Präsenz vor Ort sowohl während der Planungsphase als auch während der Bauüberwachung konkret erläutern. Der Auftraggeber fordert keine Leistungen, die den einschlägigen Leistungsbildern der HOAI zuzuordnen sind. Eine Vergütung erfolgt nicht. Die Form der Bearbeitung, ob Handskizzen, CAD-gestützte Pläne, Listen, Tabellen oder Schaubilder, ist dem Bieter überlassen. Die Darstellungen sind auf max. acht Seiten DIN A4 zu begrenzen. Die Seiten sind zu nummerieren. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Beschreibung: Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung (30 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: ▪ Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert? ▪ Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber? ▪ Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz? ▪ Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50 % der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50 % der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein.
Beschreibung: Kriterium 3 - Honorar / Preis (30,0%): Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1, Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter ▪ Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. Netto [Euro] Brutto [Euro] KG 200 184.440,00 219.483,60 KG 300 1.613.445,60 1.920.012,16 KG 400 438.429,60 521.731,21 Die Angaben beruhen auf einer Kostenschätzung gemäß DIN 276 aus dem Jahr 2019, die seinerzeit vom Planungsbüro aT12 architektur Tragwerk mehnert + georgi, 01445 Radebeul erstellt worden war, welches die ersten vorstehend erwähnten Sanierungsmaßnahmen am Rathaus begleitet hat. Auf diese Kosten wurde ein geschätzter Aufschlag von 20 % für zwischenzeitlich erfolgte Preissteigerungen seitens der Stadt Lommatsch vorgenommen, um eine vorerst realistische Kostenrahmenschätzung zu erhalten. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. ▪ Honorarzone Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. ▪ Mitzuverarbeitende Bausubstanz: Entsprechend § 2 Abs. 7 HOAI ist für das Los 1 eine anrechenbare Bausubstanz anzusetzen. Diese wird mit 8 % der Aufwendungen der KG 300 vorgegeben und somit im Los 1 mit einem Betrag in Höhe von 129.075,65 € netto absolut vertraglich gebunden. Veränderliche Honorarparameter ▪ Honorarsatz Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. ▪ Umbauzuschlag gemäß §§ 6 Abs. 2, 36 HOAI Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Umbau und Modernisierung gemäß § 2 Abs. 5 u. 6 HOAI. Daher ist ein Umbauzuschlag zu vereinbaren und vom Bieter dementsprechend seinem Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es keinen gesetzlichen Mindestumbauzuschlag gibt. Der Prozentwert des Umbauzuschlags ist im Honorarangebot anzugeben. Dieser kann auch „0“ sein. ▪ Nebenkostenpauschale Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. ▪ Zuschlag oder Abschlag: Es kann auf den Gesamtbetrag der Grundleistung netto zzgl. Nebenkosten ein Zuschlag oder Abschlag, der in % anzugeben ist, im Rahmen des rechtlich Zulässigen angeboten werden. ▪ Stundensätze und Pauschalen Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den ▪ Projektleiter ▪ Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) ▪ Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u. a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3 (entspricht der Gewichtung von 30,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive mitzuverarbeitende Bausubstanz, Umbauzuschlag und Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 21/08/2026
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/08/2026 11:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß den einschlägigen Vorschriften des BGB und der HOAI sowie den vertraglich zu treffenden Abreden.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Der Antrag ist schriftlich einzureichen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Lommatzsch
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Lommatzsch
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lommatzsch
Registrierungsnummer: 209/149/00159
Postanschrift: Am Markt 1
Stadt: Lommatzsch
Postleitzahl: 01623
Land, Gliederung (NUTS): Meißen (DED2E)
Land: Deutschland
Kontaktperson: die STEG Stadtentwicklung GmbH
Telefon: 0351255180
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: 00493419773800
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019ed4eb-de9f-49fb-a36c-d01acb0020aa - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/06/2026 12:26:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 424981-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 118/2026
Datum der Veröffentlichung: 22/06/2026