Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – RV Digitalisierung (2027)

408080-2026 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – RV Digitalisierung (2027)
OJ S 113/2026 15/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: RV Digitalisierung (2027)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Verwaltungen in den Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein sowie bei der Dataport AöR selbst. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Der Bedarf je Jobprofil/Karrierestufe ergibt sich aus dem Entwurf des Preisblattes, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030. Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis 28.02.2031). Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit der aus dem Entwurf des Preisblattes zu entnehmenden Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer erklärt, a) dass für die von ihm sowie von seinen Subunternehmern eingesetzten Personen arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge in ausreichender Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen abgeführt werden, oder b) die zur Leistungserbringung eingesetzte Person geschäftsführendes Organ einer Gesellschaft ist, die mindestens drei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, oder c) zwar Personen zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die weder die Voraussetzungen der Ziff. a. noch diejenige der Ziff. b. erfüllen, für die jedoch trotz-dem Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe abgeführt werden, wie für einen Angestellten mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt nach den gesetzlichen Anforderungen zu entrichten wären (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge). Hin-weis: freiwillig gezahlte Beiträge, die von einer solchen eingesetzten Person geleistet werden, reichen insoweit nicht aus Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir den Auftraggeber umgehend in Textform darüber informieren. Auf Anforderung weisen wir die vollständige Zahlung nach. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers im konkreten Einzelfall ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen und das Ergebnis der Prüfung inklusive den Entscheidungsgründen zur Verfügung zu stellen. Setzt der Auftragnehmer Subunternehmer ein, hat er sicherzustellen, dass auch diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Durchführung eines entsprechenden Statusfeststellungsverfahrens verpflichtet werden und die Ergebnisse einschließlich der Entscheidungsgründe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Alle Auftraggeber haben zugesichert, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalten zu berücksichtigen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag als Erstauftragnehmer. Das nächstplatzierte Angebot erhält ebenfalls einen Zuschlag als Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer). Dieser findet Berücksichtigung, sofern das Rahmenvertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer vorzeitig beendet werden sollte. Die konkreten Regelungen und Voraussetzungen für den Einsatz des Ersatzauftragnehmers ergeben sich aus den finalen Vergabe- und Vertrags-unterlagen der Angebotsphase. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Entwurf der Leistungsbeschreibung und den Entwurf des Preisblattes verwiesen.
Kennung des Verfahrens: 39f8a21a-ad67-43ba-9040-67113ed288ed
Interne Kennung: DP31-202600002
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg (Schwerpunkt), Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und weitere
Postleitzahl: 20095
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: RV Digitalisierung (2027)
Beschreibung: Gegenstand dieses Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategien der Verwaltungen in den Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein sowie bei der Dataport AöR selbst. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Der Bedarf je Jobprofil/Karrierestufe ergibt sich aus dem Entwurf des Preisblattes, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030. Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis 28.02.2031). Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit der aus dem Entwurf des Preisblattes zu entnehmenden Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftragnehmer erklärt, a) dass für die von ihm sowie von seinen Subunternehmern eingesetzten Personen arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge in ausreichender Höhe nach den gesetzlichen Anforderungen abgeführt werden, oder b) die zur Leistungserbringung eingesetzte Person geschäftsführendes Organ einer Gesellschaft ist, die mindestens drei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, oder c) zwar Personen zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die weder die Voraussetzungen der Ziff. a. noch diejenige der Ziff. b. erfüllen, für die jedoch trotz-dem Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe abgeführt werden, wie für einen Angestellten mit einem entsprechenden Arbeitsentgelt nach den gesetzlichen Anforderungen zu entrichten wären (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge). Hin-weis: freiwillig gezahlte Beiträge, die von einer solchen eingesetzten Person geleistet werden, reichen insoweit nicht aus Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir den Auftraggeber umgehend in Textform darüber informieren. Auf Anforderung weisen wir die vollständige Zahlung nach. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers im konkreten Einzelfall ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung durchzuführen und das Ergebnis der Prüfung inklusive den Entscheidungsgründen zur Verfügung zu stellen. Setzt der Auftragnehmer Subunternehmer ein, hat er sicherzustellen, dass auch diese auf Verlangen des Auftraggebers zur Durchführung eines entsprechenden Statusfeststellungsverfahrens verpflichtet werden und die Ergebnisse einschließlich der Entscheidungsgründe dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Alle Auftraggeber haben zugesichert, die entsprechenden Haushaltsmittel in den Haushalten zu berücksichtigen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag als Erstauftragnehmer. Das nächstplatzierte Angebot erhält ebenfalls einen Zuschlag als Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer). Dieser findet Berücksichtigung, sofern das Rahmenvertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer vorzeitig beendet werden sollte. Die konkreten Regelungen und Voraussetzungen für den Einsatz des Ersatzauftragnehmers ergeben sich aus den finalen Vergabe- und Vertrags-unterlagen der Angebotsphase. Zu weiteren Einzelheiten wird auf den Entwurf der Leistungsbeschreibung und den Entwurf des Preisblattes verwiesen.
Interne Kennung: 0e0206e5-c216-4396-a284-e7e1a58eb13c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens am 01.03.2027 und endet mit Ablauf des 28.02.2030 (Mindestvertragslaufzeit). Sollte der Auftraggeber nicht bis zum 30.06.2029 das genannte Beendigungsdatum in Textform bestätigt haben, ver-längert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (bis 28.02.2031). Für die im Vertragszeit-raum erfolgten Abrufe gelten sämtliche sich auf die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen beziehende Regelungen (z.B. Gewährleistung, Pflege, Datenschutz) auch über das Ende des Rahmenvertrages hinaus. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um bis zu 6 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Der daraus resultierende Mehrbedarf ist nicht in den Schätzmengen/ im Höchstwert enthalten; diese erhöhen sich entsprechend anteilig. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragspflichten kann der Auftraggeber diesen Rahmenvertrag ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen. Im Falle von geplanten Unternehmensumstrukturierungen und einem damit verbundenen Rechtsträgerwechsel während der Vertragslaufzeit ist es aus Transparenzgründen gebo-ten, dass der Auftragnehmer die Rechtsnachfolge rechtzeitig beim Auftraggeber über das Funktionspostfach dataporteinkaufvertragsmanagement@dataport.de anzeigt. Das gilt insbesondere für diejenigen Arten der Rechtsnachfolge, bei denen eine Veröffentli-chung grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Der Sachverhalt wird durch den Auftraggeber geprüft, um etwaige Auswirkungen auf die Vertragsausführung bewerten zu können. Zeigt der Auftragnehmer eine entsprechende Rechtsnachfolge nicht oder nicht rechtzei-tig an, gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg (Schwerpunkt), Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und weitere
Postleitzahl: 20095
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung (s. Mindestanforderun-gen an die Eignung gem. Abschnitt 5.4.2) formell und materiell erfüllen, werden die 5 Bewer-ber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Sind weitere Bewerber mit dem fünften Bewerber punktgleich und bringt das Entscheidungs-kriterium „Referenzen“ aufgrund Punktgleichheit ebenfalls keine Entscheidung werden auch die entsprechend punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien (s. Abschnitt 5.4.2) Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufge-fordert werden sollen, werden darüber voraussichtlich in der KW 34 benachrichtigt. Die übri-gen Bewerber erhalten eine Information über ihren Ausschluss vom weiteren Verfahren. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden den ausgewählten Bewerbern (fortan als Bieter bezeichnet), die für dieses Verfahrensstadium erforderlichen weiteren Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt, anhand derer die eingehenden Angebote geprüft und bewertet werden. Anschließend werden die Bieter, die ein wertbares Angebot eingereicht ha-ben zur Verhandlung eingeladen (vgl. § 17 Abs. 12 VgV). Nach Durchführung der (ersten) Verhandlungsrunde wird der Auftraggeber die Vergabeunter-lagen ggf. konkretisieren und fordert die Bieter zur Abgabe überarbeiteter, ggf. endgültiger Angebote auf. Im Anschluss an die Angebots- und Wertungsphase erfolgt die Zuschlagserteilung auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung festgelegten Zuschlagskriterien und der dort beschriebenen Bewertungsmethodik. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag als Erstauftragnehmer. Das nächstplatzierte Angebot erhält ebenfalls einen Zuschlag als Zweitauftragnehmer (Ersatzauftragnehmer). Dieser findet Berücksichtigung, sofern das Rahmenvertragsverhältnis mit dem Erstauftragnehmer vorzeitig beendet werden sollte. Die konkreten Regelungen und Voraussetzungen für den Einsatz des Ersatzauftragnehmers ergeben sich aus den finalen Vergabe- und Vertrags-unterlagen der Angebotsphase.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Mindestumsatz Die ANLAGE Umsatzkennzahlen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Anlagen für die anderen Unternehmen. Die An-gaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz der letzten drei aktuellsten Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens 85 Mio. Euro netto beträgt. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sogenannten Binnenumsätze, also diejenigen Umsätze, die zwischen den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. zwischen dem Hauptauftragnehmer und/oder den privilegierten Unterauftragnehmern entstanden sind, nur zu 50% in die vom Bewerber zu ermittelnde Zahl einfließen dürfen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Betriebshaftpflichtversicherung Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzu-legen. Bei Bewerbergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewertungskriterium Umsatzentwicklung Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: 5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens ist jeweils in jedem der drei Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert. 3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen. 0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“. 5.4.2.1.3 Gesamtbenotung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die für das Kriterium vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Umsatzentwicklung: 5 maximal erreichbare Punkte x 10 Gewichtung = 50 Punkte). Auf diese Weise sind für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit insgesamt 50 Punkte zu erreichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10,00

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Referenzen Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens ein im wesentlichen vergleichbares Refe-renzprojekt (siehe im Einzelnen unten). Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen. Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein im Wesentlichen ver-gleichbares und erfolgreich erbrachtes Referenzprojekt, um zu belegen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist) den unten dar-gestellten Mindestumfang erfolgreich erbracht hat. Erfolgreich erbracht = bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig ver-läuft/verlaufen und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich erbracht“ mit den Folgen wie folgend beschrieben. Ergibt die Überprüfung der Angaben zu den Referenzprojekten durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird das Referenzprojekt als nicht „erfolgreich erbracht“ eingestuft. Im Wesentlichen vergleichbar =  mit dem Auftragsgegenstand ist ein Referenzprojekt, wenn es den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) und den sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.  ist ein Referenzprojekt, wenn die Leistungserbringung in deutscher Sprache stattgefunden hat.  setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.  bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen. Dabei muss der Umfang über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen mindestens 50.000 PT inner-halb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Sollte dieser geforderte Mindestwert nicht erreicht, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin: Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Mindestanforderungen eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als eine Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, für die Erfüllung der Mindestanforderungen eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Quali-tät der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) Der Bewerber hat eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Entwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Beschäftigtenzahlen des dritten Geschäftsjahres jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen. Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzu-reichen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privile-gierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ) Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals: - Ausreichend vorhandenes Personal (VZÄ) in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, deren Kompetenzstufe (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbildung, insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen wie unter Ziffer 3.1 (Teil A - Teilnahmeunterlage) dargestellt in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann. Dabei darf nur das Personal berücksichtigt werden, für das arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Der Bewerber reicht die ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal vollständig ausgefüllt ein. Je Skillprofil werden in den vorgesehenen Zeilen die jeweiligen Kompetenzstufen gefüllt mit dem tatsächlich an den Bewerber gebundenen Personal (VZÄ). Die Summe der auszufüllenden Zeile je Kompetenzstufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl (VZÄ)“ vorausgefüllt ist. Das sind: Kategorie Beratung (Strategie & IT) / Projektmanagement Junior Consultant: 6 Professional Consultant: 22 Senior Consultant: 41 Expert: 28 Director/Partner: 5 Kategorie Software-/Anwendungsentwicklung Professional: 16 Senior: 12 Kategorie IT- SW- Betriebsarchitektur Senior: 8 Expert: 7 Kategorie Data-Analysis/Science Professional: 1 Senior: 1 Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird. Der Nachweis ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unter-nehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.

Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Maßnahmen zur Qualitätssicherung Der Hauptbewerber muss folgenden Nachweis erbringen: - Eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertige Qualitätsmanagementnachweise Auch bei Bewerbergemeinschaften ist die Anlage / der Nachweis von dem federführenden Mitglied nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist nur möglich, soweit das privilegierte Subunter-nehmen den Großteil der Leistung erbringen wird. In dem Falle ist die ANLAGE Qualitätsmanagement vom Subunternehmen auszufüllen. Sollte der Hauptbewerber/das federführende Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/das privilegierte Subunternehmen den Nachweis nicht erbringen können kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Fähigkeiten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen. Bewerbergemeinschaften und privilegierte Unterauftragnehmer haben zusätzlich den Vor-druck ANLAGE Qualitätsmanagement Zusatzerklärung einzureichen und dort nachvollziehbar darzustellen, wie das Qualitätsmanagement über die Bietergemein-schaft/Unterauftragnehmerkonstellation entsprechend der Anforderungen der Zertifizierungen oder vergleichbar organisiert wird. Wenn eine solche Darstellung nicht nachvollziehbar erfolgt, kann die Mindestanforderung nicht als erfüllt angesehen werden.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mindestanforderung Maßnahmen zur IT-Sicherheit Der Hauptbewerber muss folgenden Nachweis erbringen: - Eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 27001:2017 oder gleichwerti-ge IT-Sicherheitsnachweise Auch bei Bewerbergemeinschaften ist die Anlage / der Nachweis von dem federführenden Mitglied nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist nur möglich, soweit das privilegierte Subunter-nehmen den Großteil der Leistung erbringen wird. In dem Falle ist die ANLAGE IT-Sicherheitsmanagement vom Subunternehmen auszufüllen. Sollte der Hauptbewerber/das federführende Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/das privi-legierte Subunternehmen den Nachweis nicht erbringen können kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Fähigkeiten für die Aus-führung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewertungskriterium Referenzen Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit bzw. erfolgreichen Erbringung erfüllen. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck AN-LAGE Referenzen beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern eine Ansprechperson nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln: 5 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 195.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Davon müssen mind. 100.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbe-hörden bzw. vergleichbar Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 5 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen. 4 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 170.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Davon müssen mind. 85.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbe-hörden bzw. vergleichbar Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 4 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen. 3 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 140.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Davon müssen mind. 70.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbe-hörden bzw. vergleichbar Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 3 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen. 2 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 110.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Davon müssen mind. 55.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden bzw. vergleichbar Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 2 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen. 1 Punkt: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 80.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein. Davon müssen mind. 40.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt: - Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden bzw. vergleichbar Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 1 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführtes Technologiefeld Bezug genommen. 0 Punkte: Die Referenzliste enthält nicht mindestens 1 Punkt im Wesentlichen vergleich-bare Referenzprojekte oder erreicht andere der oben angeführten jeweiligen Voraussetzungen nicht. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“. Die für die Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. (Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 50 = max. 250 Punkte)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50,00

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewertungskriterium Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln: 5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr. 3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Ge-schäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen. 0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben. Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzu-reichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauf-tragnehmern werden addiert. Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahl die Prognose nicht zu, dass der Be-werber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“. ie für die Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. (Entwicklung der Beschäftigtenzahlen: 5 maximal erreichbare Punkte x 5 = max. 25 Punkte)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5,00

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bewertungskriterium Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ) Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für jede Skillkategorie wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Skillkategorie-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach dem Komma, z. B von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“. Die Einzelnoten für jede Skillkategorie werden wie folgt vergeben: 5 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zehnfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 4 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Achtfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 3 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Sechsfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 2 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Vierfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 1 Punkt: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zweifa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) 0 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt weniger als das Zweifache der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausge-füllten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium) Der Nachweis ANLAGE Qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert. Die für die Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. (Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ): 5 maximal erreichbare Punkte x 35 = max. 175 Punkte)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 35,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Folgende Leistungskriterien wurden festgelegt: 1. Bieteraufgabe 1 – Strategieentwurf KI 25% 2. Bieteraufgabe 2 – Konzept im Bereich Data Governance / Open Data in der öffentlichen Verwaltung 20% 3. Bieteraufgabe 3 – Personalkonzept für die Zusammenarbeit im Umfeld der öffentlichen Verwaltung 25% 4. Bewertete Präsentation: Die konkrete Ausgestaltung der Präsentation wird erst in der Angebotsphase bekannt gegeben. 30% Die konkreten Aufgabenstellungen werden erst in der Angebotsphase bekanntgegeben.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 02/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung: Auf Grund des für den Auftraggeber geltenden Staatsvertrages in Verbindung mit dem Hamburger Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz (HmbSÜGG) i.V.m. der Hamburger Sicherheitsbereichsbestimmungsverordnung (HmbSBBstVO), ist Dataport sicherheitsempfindlicher öffentlicher Bereich. Auch die anderen Auftraggeber sind entsprechende Bereiche. Der Auftragnehmer darf deshalb nur Personen einsetzen, die sich mindestens einer Sicherheitsüberprüfung nach § 34 des HmbSÜGG bzw. je nach Auftraggeber andere SÜG der Länder erfolgreich unterzogen haben und deren Zuverlässigkeit danach festgestellt worden ist. Diese Sicherheitsüberprüfung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Auf eine Sicherheitsüberprüfung seitens Dataport (siehe §2 Abs. 1, letzter Satz HmbSÜGG), kann verzichtet werden, wenn für die betroffene Person bereits eine gleich- oder höherwertige Sicherheitsüberprüfung ab-geschlossen wurde, ohne dass ein Sicherheitsrisiko festgestellt wurde und die Unterlagen (Sicherheitsakte) beim Auftragnehmer verfügbar sind.
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • deutsche Sprache bei Auftragsdurchführung • Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Per-sonen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung an-wenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten • dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer • Erklärungen zur Einhaltung gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG), • Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Bremen (TtVG), • Erklärungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), • Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung, • Erklärung zur Fremdfirmenordnung von DP, • Erklärungen zum LkSG Einhaltung Verordnung (EU) 2022/576 • Erklärungen zu DSGVO + AVV
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieteras-sistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg Postfach 30 17 41 20306 Hamburg Telefon: +49 40 42823-1690 Fax: +49 40 427923080 E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Dataport AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Dataport AöR
Registrierungsnummer: dba341b0-c408-43df-936c-e8a53c650e2e
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Stadt: Altenholz
Postleitzahl: 24161
Land, Gliederung (NUTS): Rendsburg-Eckernförde (DEF0B)
Land: Deutschland
Telefon: +49 43132950
Internetadresse: https://www.dataport.de
Profil des Erwerbers: https://vergabeverfahren.dataport.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Registrierungsnummer: 825ee8f3-cd43-4d39-83ca-0f6607503c62
Abteilung: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Postanschrift: Postfach 301741
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9496c4e7-2bda-49fb-8e1b-2b780a0a4a9b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2026 10:05:07 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 408080-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2026
Datum der Veröffentlichung: 15/06/2026