Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistung/Qualität 70%
Beschreibung: 3.1.1 Auslegung des KTO für die Verarbeitung von primär Aluminiumschrotten, sekundär Aluminiumkrätzen und -schlacken sowie im Sonderfall von nichteisenmetallhaltigen Rohstoffen wie NE-Schlacken, E-Schrotten, Lithium-Batterien und Laterit, Ausschluss-kriterium 3.1.2 Ausführung des KTO als feuerfest zugestellter rotier- und kippbarer Zylinder mit Boden und Konus. Der Konus umschließt die Ofenöffnung und verfügt über einen schwenkbaren, austauschbaren Ofendeckel, Ausschluss-kriterium, 3.1.3 Die Ausführung des KTO berücksichtigt eine maximale Bodenbelastung von 100 kN/m² am Aufstellort, Ausschluss-kriterium, 3.1.4 Die Ofenöffnung hat einen Mindestdurchmesser von 350mm, Ausschluss-kriterium, 3.1.5 Das Bruttovolumen des Ofens beträgt 0,25 m3. (Die höchste Punktzahl wird dem Angebot zugeordnet, dessen angegebener Wert dem Sollwert am nächsten kommt.) 5 Punkte, 3.1.6 Das Nutzvolumen des Ofens (bei etwa -30°, Betriebsposition) beträgt 0,125 m3. (Die höchste Punktzahl wird dem Angebot zugeordnet, dessen angegebener Wert dem Sollwert am nächsten kommt.) 5 Punkte, 3.1.7 Der KTO ist ausgelegt für einen Batchbetrieb mit einer Chargier-/ Einschmelzrate von 100 kg/h (Aluminium) 5 Punkte, 3.1.8 Die Antriebsart von beweglichen Teilen erfolgt bevorzugt elektrisch. 5 Punkte, 3.1.9 Die Kippbewegung des KTO ist in einem Bereich von ca. -30° (Arbeitsposition) bis +45° (maximaler Winkel zur Entleerung) möglich. Abweichungen von ± 5° sind zulässig. 1 Punkt, 3.1.10 Die Kippachse befindet sich nahe der Ofenöffnung und ermöglicht ein Vergießen des Materials aus dem Ofen mit annähernd ortsfester Ausgussposition. 1 Punkt, 3.1.11 Die komplette Leerung (Abguss) muss über den Kippwinkel sichergestellt werden können. Ausschluss 3.1.12 Die Drehbewegung des Ofens ist einstellbar mit Rotationsgeschwindigkeiten zwischen 1,0 U/min und 5,0 U/min. 1 Punkt, 3.1.13 In den Ofendeckel eingelassen befindet sich:- Brennerlanzenport- Raffinationslanzenport- Prozessbeobachtungsfenster- Durchlass für Laborinstrumente- Schnittstelle zur Abgas- Behandlungseinrichtung, Ausschluss-kriterium, 3.1.14 Ofenausmauerung mit einer an genannte Einsatzmaterialien angepassten Feuerfestverschleißschicht. Ausschluss-kriterium, 3.1.15 Ofenauslegung für eine nominale Prozesstemperatur von 700 – 750 °C, Ausschluss-kriterium 3.1.16 Erreichen einer maximal geforderten Betriebstemperatur von etwa 1500 °C.< 1300°C = Ausschluss, 1300-1400°C= 3 Punkte, 1400-1500°C= 6 Punkte, 3.1.17 Auslegung der Abgasführung (Primärabgas) zur Abgasbehandlungseinrichtung für eine Abgasmenge von mindestens 400 Nm3/h. Ausschluss-kriterium, 3.1.18 Zum Erfassen möglicher Sekundärluft (Falschluft) wird eine Abzugshaube bzw. Einhausung vorgesehen.Ausschluss-kriterium, 3.1.19 Zur Abgasführung (Primärabgas) bis zur Schnittstelle (Flansch) an die Abgasreinigungseinheit wird ein Abgasrohr mit 2 bis 3 m Länge bereitgestellt. 1 Punkt, 3.1.20 Zur Abgasführung (Sekundärabgas) bis zur Schnittstelle (Flansch) an die Abgasreinigungseinheit wird ein Abgasrohr mit 6 bis 8 m Länge bereitgestellt. 1 Punkt 3.1.21 Möglichkeit zur Aufnahme einer Brennerlanze im austauschbaren KTO-Deckel. Ausschluss-kriterium, 3.1.22 Möglichkeit zur Aufnahme einer Plasmafackel im austauschbaren KTO-Deckel. Die Plasmafackel ist NICHT Teil der vorliegenden Ausschreibung. Ausschluss-kriterium, 3.1.23 Über das Prozessbeobachtungsfenster und/oder den Durchlass für Laborinstrumente wird die Möglichkeit zur Probenahme sichergestellt – während des Betriebs oder bei einer kurzen Pause. Ausschluss-kriterium, 3.2.1 Einbringen einer Leistung von mindestens 200 kW. Ausschluss-kriterium 3.2.2 Ausführung des Brennersystems (I) als Erdgas/ Sauerstoff-Brenner, falls notwendig wassergekühlt. Ausschluss-kriterium, 3.2.3 Einbringen der Brennergase Sauerstoff mit bis zu 44 Nm3/h und Erdgas mit bis zu 20 Nm3/h. 1 Punkt, 3.2.4 Ausführung des Brennersystems (II) als Wasserstoff/ Sauerstoff-Brenner, falls notwendig wassergekühlt. Ausschluss-kriterium, 3.2.5 Möglichkeit zum Einbringen des Brenngases Wasserstoff mit bis zu 60 Nm3/h. Bewertung: 1 Punkt, 3.2.6 Mögliche Luftzahl (λ) von 0,9 bis 1,1, 1 Punkt, 3.3. Raffinationslanze, 3.3.1 Raffinationslanze ausgeführt als ungekühlte Verzehrlanze. Ausschluss-kriterium, 3.3.2 Ausführung für das potentielle Einbringen der Gase Argon, Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Druckluft. Ausschluss-kriterium, 3.3.3 Bereitstellung einer Versorgungseinheit zur Einstellung und prozentualen Mischung der unter Punkt 3.3.2 genannten Gase. Ausschluss-kriterium, 3.3.4 Möglichkeit zum Einbringen der Gase sowohl bei in die Schmelze eingetauchter als auch bei nicht eingetauchter Lanze. Ausschluss-kriterium, 3.3.5 Für kritische Gasgemische kann die Raffinationslanze automatisch sowie manuell verfahren werden, 1 Punkt, 3.3.6 Die Festlegung der Versorgungsdrücke erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber im Zuge des Detail-Engineerings, 1 Punkt, 3.3.7 Die Raffinationslanze ist ausgelegt für einen minimalen Durchfluss von 5 bis 15 Nm3/h., 1 Punkt, 3.3.8 Die Raffinationslanze ist ausgelegt für einen nominalen Durchfluss von 45 bis 55 Nm3/h., 1 Punkt, 3.3.9 Die Raffinationslanze ist ausgelegt für einen maximalen Durchfluss von 60 bis 70 Nm3/h., 1 Punkt, 3.4. Chargiersystem, 3.4.1 Auslegung des Chargiersystems mit einer Kapazität von 15-20 l., 1 Punkt, 3.4.2 Manuelle Handhabung des Systems, bevorzugt rein mechanisch durch eine Person zu bedienen, 1 Punkt, 3.4.3 Auslegung des Systems für die Nutzung des vom Auftraggeber bauseitig vorgesehenen Krans und/oder Gabelstaplers, 1 Punkt, 3.5 Anlagenübergreifende Anforderungen Kriterium, 3.5.1 Anschluss der erforderlichen Medien an zentraleAnschluss der erforderlichen Medien an zentrale Abgabepunkte inkl. Rohrleitungen bis 10 m Länge Ausschluss-kriterium, Einsatz eines geeigneten Steuerungs- und Automatisierungssystems. Ausschlusskr. Steuerung und Parametrisierung grundlegender Prozessfunktionen über Touchpanel (z. B. Rotation starten/stoppen, Drehzahlwahl, Brennerstart) weitere im LV
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70