Adorf/Vogtl
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Arnsdorf
Arzberg
Aue
Aue-Bad Schlema
Auerbach
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau
Bad Schandau
Bad Schlema
Bannewitz
Bautzen
Beilrode
Belgern-Schildau
Bennewitz
Bernsdorf (Oberlausitz)
Bernstadt auf dem Eigen
Bischofswerda
Bobritzsch-Hilbersdorf
Bockau
Böhlen
Borna
Borsdorf an der Parthe
Brand-Erbisdorf
Brandis
Breitenbrunn
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Burkau
Burkhardtsdorf
Chemnitz
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Coswig
Crimmitschau
Crottendorf
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Delitzsch
Diera-Zehren
Dippoldiswalde
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Neustadt in Sachsen
Niederwiesa
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Reichenbach/Oberlausitz
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Schirgiswalde-Kirschau
Schkeuditz
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Schöneck
Schönfeld
Schöpstal
Schwarzenberg
Schwepnitz
Sebnitz
Sehmatal-Cranzahl
Seiffen
Seifhennersdorf
Stadt Wehlen
Steinberg
Steinigtwolmsdorf
Stollberg
Stolpen
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Striegistal
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Tharandt
Thermalbad Wiesenbad
Theuma
Thum
Torgau
Trebendorf
Trebsen
Treuen
Trossin
Vierkirchen (Oberlausitz)
Waldenburg
Waldheim
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Weinböhla
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Weißkeißel
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Wilkau-Haßlau
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Wittichenau
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Zschopau
Zwenkau
Zwickau
Zwönitz

Deutschland – Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung – Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Außenjalousien, Mattenservice und Verbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten

379391-2026 - Ergebnis
Deutschland – Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung – Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Außenjalousien, Mattenservice und Verbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten
OJ S 105/2026 03/06/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Stollberg
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Außenjalousien, Mattenservice und Verbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten
Beschreibung: Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Außenjalousien, Mattenservice und Verbrauchsmaterialien in verschiedenen Objekten
Kennung des Verfahrens: b1000000-c0de-4000-a000-00d460140705
Interne Kennung: D460140705
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung: - Grundschule Stollberg Schulgebäude; - Grundschule Stollberg Turnhalle und - Turnhalle das dürer.
Interne Kennung: Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stollberg / Erzgebirge
Postleitzahl: 09366
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 15679-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Bitte melden Sie sich über das Vergabeportal mit Terminvorschlägen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des GesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung: - Altstadtschule Schulgebäude; - Altstadtschule Turnhalle und - Turnhalle.
Interne Kennung: Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stollberg / Erzgebirge
Postleitzahl: 09366
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 15679-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Bitte melden Sie sich über das Vergabeportal mit Terminvorschlägen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des GesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung: -Rathaus inkl. Trausaal; - Rathaus Haus 2 und - Carl-von-Bach Haus.
Interne Kennung: Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stollberg / Erzgebirge
Postleitzahl: 09366
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 15679-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Bitte melden Sie sich über das Vergabeportal mit Terminvorschlägen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des GesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Los 4 Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung: - Stadtbibliothek; - Kulturbahnhof und - Kulturbahnhof öffentliches WC.
Interne Kennung: Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stollberg / Erzgebirge
Postleitzahl: 09366
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 15679-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Bitte melden Sie sich über das Vergabeportal mit Terminvorschlägen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des GesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Los 5 Unterhalts- und Grundreinigung
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung: - Grundschule Beutha.
Interne Kennung: Los 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stollberg / Erzgebirge
Postleitzahl: 09366
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 15679-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Bitte melden Sie sich über das Vergabeportal mit Terminvorschlägen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 60 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 40 Prozent)
Beschreibung: jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des GesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Los 6 Glasreinigung
Beschreibung: Glasreinigung: - Grundschule Stollberg Schulgebäude; - Grundschule Stollberg Turnhalle; - Turnhalle das dürer; - Altstadtschule Schulgebäude; - Altstadtschule Turnhalle; - Turnhalle; - Rathaus inkl. Trausaal; - Rathaus Haus 2; - Carl-von-Bach Haus; - Stadtbibliothek; - Kulturbahnhof; - Kulturbahnhof öffentliches WC und - Grundschule Beutha.
Interne Kennung: Los 6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stollberg / Erzgebirge
Postleitzahl: 09366
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 15679-2026
Zusätzliche Informationen: Eine Objektbesichtigung ist möglich. Bitte melden Sie sich über das Vergabeportal mit Terminvorschlägen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen (Gewichtung 100 Prozent)
Beschreibung: Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des GesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller dengeltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdemAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWBbleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nichtspätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber demAuftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung derUnwirksamkeit des Vertragsnach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs.1 GWB haben öffentlicheAuftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namendes Unternehmens,dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebotsund über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textformzu informieren. Dies gilt auch fürBewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügunggestellt wurde, bevor dieMitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134Abs. 2 GWB darf einVertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch überdas E-Vergabe Portal)der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach derAbsendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an.Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestelltwerden, wenn sie imNachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieterund Bewerberdurch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechsMonate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nachVeröffentlichungder Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 0,01 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 1 Unterhalts- und Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 2 Unterhalts- und Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 3 Unterhalts- und Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 6
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 4 Unterhalts- und Grundreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 4 Unterhalts- und Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 5 Unterhalts- und Grundreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 5 Unterhalts- und Grundreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 7
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MILECA UG
Angebot:
Kennung des Angebots: Los 6 Glasreinigung
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: 0,01 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Los 6 Glasreinigung
Datum des Vertragsabschlusses: 18/05/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Zusammenfassung der beim Erwerber eingegangenen Überprüfungsanträge:
Anzahl der Beschwerdeführer: 0
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Stollberg
Registrierungsnummer: t: 037296940
Abteilung: Bau-/Ordnungsamt
Postanschrift: Hauptmarkt 1
Stadt: Stollberg / Erzgebirge
Postleitzahl: 09366
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
Telefon: 037296 94179
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Registrierungsnummer: t: 03419773800
Stadt: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: t: 03722 5110
Stadt: Chemnitz
Postleitzahl: 09247
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0004, LOT-0005
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: MILECA UG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: t: 07736464233
Stadt: Lichtenstein
Postleitzahl: 09350
Land, Gliederung (NUTS): Zwickau (DED45)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0006
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f5159856-8086-4a5f-98ad-6263c0ca25ed - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/06/2026 08:50:52 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 379391-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 105/2026
Datum der Veröffentlichung: 03/06/2026