2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Viebigstraße 1
Stadt: Seifhennersdorf
Postleitzahl: 02782
Land, Gliederung (NUTS): Görlitz (DED2D)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Information zu den geforderten Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen (gemäß Formblatt 124 / Eigenerklärung zur Eignung): Eignung zur Berufsausübung: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oderdurch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte: - Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in Handwerkerrolle oder beider Industrie- und Handelskammer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt124"Eigenerklarung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefugt. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150 a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Bedingungen für den Auftrag. Zur Angebotsabgabe sind vom Bieter folgende Bescheinigungen einzureichen, bei Nichtvorliegen werden diese nach § 16a EU VOB/A nachgefordert und sind innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: - Gültiger Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung -Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers(Krankenkasse) Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, so sind die vorgenannten Bescheinigungen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für diese anderen Unternehmen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oderdurch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte: - Angaben von 3 Referenzen der letzten 5 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Benennung folgender Mindestangaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Benennung des Leistungsumfanges einschl. Angabe der Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter, stichwortartige Beschreibung desbesonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen, Angaben zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, ) Angabe zur vertraglichen Bindung (HU, NU,ARGE-Partner), ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonalkoordiniert wurden; Bestätigung des AG über vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Angabe der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124"Eigenerklarung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefugt. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandesvorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis) oderdurch Eigenerklärungen gem. dem zur Angebotsabgabe einzureichenden und ausgefüllten Formblatt 124 "Eigenerklärungen zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Diese Bescheinigungen umfassen folgende Punkte: - Umsatz des Unternehmens – Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. – Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die vorgenannten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt124"Eigenerklarung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist den Ausschreibungsunterlagen beigefugt. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Korruption: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Gegebenenfalls Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes